Rechtsprechung
   KG, 26.01.2007 - 9 U 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3554
KG, 26.01.2007 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2007,3554)
KG, Entscheidung vom 26.01.2007 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2007,3554)
KG, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2007,3554)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Berufung bei Verurteilung wegen E-Mail-Spam

    Im Fall eines zur Unterlassung von E-Mail-Werbung verurteilten Beklagten ist im Berufungsverfahren der Wert der Beschwerdegegenstandes zu schätzen, wobei hier das (Abwehr-) Interesse des Rechtsmittelführers maßgeblich ist, welches regelmäßig die Berufungssumme von 600 ...

  • openjur.de
  • LawCommunity.de

    Keine Berufung des Unterlassungsschuldners bei E-Mail-Werbung

  • aufrecht.de

    Keine Berufung bei Verurteilung wegen E-Mail-Spam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Berufung mangels Erreichens der Berufungssumme; Anspruch auf Unterlassung von E-Mail-Werbung; Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Zusendung von E-Mail-Werbung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 3, 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 511 Abs. 2 Ziff. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; BGB § 823 Abs. 1 § 1004 Abs. 1 Satz 2
    Unterlassungsanspruch schon bei einer unerwünschten Werbeemail - Zur Wertfestsetzung im Verfügungsverfahren wegen Unterlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Berufung gegen Spam-Urteile möglich

  • beck.de (Leitsatz)

    Beschwer hinsichtlich der Unterlassung von E-Mail-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Berufung gegen Spam-Urteile möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 386
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus KG, 26.01.2007 - 9 U 52/06
    Auch Wiederholungsgefahr (BGH NJW 1986, 2503) und Verfügungsgrund sind gegeben.
  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus KG, 26.01.2007 - 9 U 52/06
    Aufwand und Kosten übersteigen aber bei der Unterlassung von E-Mail-Werbung keinesfalls 600, 00 Euro (vgl. auch BGH NJW-RR 2005, 219).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZB 25/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus KG, 26.01.2007 - 9 U 52/06
    Das Abwehrinteresse des Antragsgegners wird im vorliegenden Fall eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb allein durch den Aufwand und die Kosten bestimmt, die damit verbunden sind, dem titulierten Unterlassungsanspruch nachzukommen (vgl. zum insoweit vergleichbaren Auskunftsanspruch BGH FamRZ 2006, 33).
  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der

    Diese Belastung besteht in dem Aufwand und den Kosten für eine zuverlässige Löschung der E-Mail-Adresse der Klägerin aus ihrem Datenbestand (KG, MMR 2007, 386, juris, Rdn. 10).
  • AG München, 14.02.2023 - 161 C 12736/22

    Unzulässige E-Mail-Werbung nach Erlöschen einer ursprünglich erteilten

    Bezüglich der Unterlassung bestimmt sich das Abwehrinteresse nach Aufwand und Kosten, um dem titulierten Unterlassungsanspruch nachzukommen, also beispielsweise die E-Mail-Adresse des Klägers aus einer Verteilerliste löschen zu müssen (KG Berlin, Urteil vom 26.01.2007 - 9 U 52/06).
  • KG, 12.08.2011 - 5 U 71/11

    Beschwerdewert bei Berufung gegen Unterlassungsverurteilung

    Streiten die Parteien bei einer erstinstanzlichen Verurteilung zur Unterlassung nicht über die Rechtsfrage der Unterlassungspflicht selbst, sondern über die Tatfrage, ob ein Verstoß gegen die Unterlassungspflicht erfolgt ist (hier: Vorwurf einer wettbewerbswidrig irreführenden telefonischen Äußerung), dann richtet sich die Beschwer des Verurteilten bei fehlendem Interesse, so zu handeln, wie es ihm verboten worden ist, (allenfalls) nach dem Aufwand und den Kosten, die ihm entstehen können, wenn er dem titulierten Unterlassungsanspruch nachkommt (Fortführung BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009, IX ZR 107/08, NJW-RR 2009, 549 und KG, Urteil vom 26. Januar 2007, 9 U 52/06, MMR 2007, 386).

    Denn in diesem Fall richtet sich die Beschwer (allenfalls) nach dem Aufwand und den Kosten des Unterlassungsschuldners, die diesem entstehen können, wenn er dem titulierten Unterlassungsanspruch nachkommt (vgl. KG MMR 2007, 386, 387; KG, Beschl. v. 11.12.2007 - 5 U 159/05, unveröff.).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.07.2006 - 9 U 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,44896
OLG Köln, 06.07.2006 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2006,44896)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.07.2006 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2006,44896)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2006,44896)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.1990 - VIII ZB 40/89

    Anforderungen an die Fristenkontrolle in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2006 - 9 U 52/06
    Es gehört auch zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür Sorge zu tragen, dass fristgebundene Schriftsätze rechtzeitig hergestellt werden und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingehen ( BGH VersR 1990, 800 [BGH 21.03.1990 - VIII ZB 40/89] ; NJW-RR 1997, 562; NJW 2001, 76 [BGH 11.10.2000 - IV ZB 17/00] ; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 233 Rn. 23 "Fristenbehandlung").

    Zu einer wirksamen Frist- und Ausgangskontrolle gehört eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, durch die gewährleistet wird, dass am Ende eines jeden Arbeitstages von einer dazu beauftragten Bürokraft geprüft wird, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest versandfertig gemacht worden sind, und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen ( BGH VersR 1990, 800 [BGH 21.03.1990 - VIII ZB 40/89] ; NJW-RR 1997, 562).

  • BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00

    Endkontrolle bei elektronischer Kalenderführung

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2006 - 9 U 52/06
    Diese Aufgabe darf auch auf geschultes und zuverlässiges Büropersonal übertragen werden ( BGH NJW-RR 1995, 58 [BGH 23.02.1994 - XII ZB 174/93] ; NJW 2000, 1957).
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZB 17/00

    Anforderungen an die Führung eines elektronischen Fristenkalenders

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2006 - 9 U 52/06
    Es gehört auch zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür Sorge zu tragen, dass fristgebundene Schriftsätze rechtzeitig hergestellt werden und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingehen ( BGH VersR 1990, 800 [BGH 21.03.1990 - VIII ZB 40/89] ; NJW-RR 1997, 562; NJW 2001, 76 [BGH 11.10.2000 - IV ZB 17/00] ; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 233 Rn. 23 "Fristenbehandlung").
  • BGH, 23.02.1994 - XII ZB 174/93

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Beauftragung

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2006 - 9 U 52/06
    Diese Aufgabe darf auch auf geschultes und zuverlässiges Büropersonal übertragen werden ( BGH NJW-RR 1995, 58 [BGH 23.02.1994 - XII ZB 174/93] ; NJW 2000, 1957).
  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZB 2/95

    Zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Fristenkontrollen

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2006 - 9 U 52/06
    Wenn die Zuständigkeit einer qualifizierten Person eindeutig geregelt ist, darf der Rechtsanwalt sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Einhaltung der im Fristenkalender notierten Fristen von seinem Büropersonal überwacht wird ( BGH NJW 1995, 1682 [BGH 22.03.1995 - VIII ZB 2/95] ).
  • BGH, 23.09.1998 - XII ZB 99/98

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines Auftrags zur Rechtsmitteleinlegung an

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2006 - 9 U 52/06
    Der Rechtsanwalt muss zu diesem Zweck organisatorische Maßnahmen treffen, damit die Erledigung der fristgebundenen Sachen gesondert überprüft wird ( BGH FamRZ 1991, 423 ; NJW-RR 1992, 1277; VersR 1999, 1303 [BGH 23.09.1998 - XII ZB 99/98] ).
  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 84/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes im

    Auszug aus OLG Köln, 06.07.2006 - 9 U 52/06
    Der Rechtsanwalt muss zu diesem Zweck organisatorische Maßnahmen treffen, damit die Erledigung der fristgebundenen Sachen gesondert überprüft wird ( BGH FamRZ 1991, 423 ; NJW-RR 1992, 1277; VersR 1999, 1303 [BGH 23.09.1998 - XII ZB 99/98] ).
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   OLG Köln, 29.08.2006 - 9 U 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36577
OLG Köln, 29.08.2006 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2006,36577)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.2006 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2006,36577)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 2006 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2006,36577)
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   OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 9 U 52/06   

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https://dejure.org/2006,13281
OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2006,13281)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.07.2006 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2006,13281)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 9 U 52/06 (https://dejure.org/2006,13281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erfordernis von eindeutigen Anweisungen das Anwalts an die Büroangestellten für den Fall von Unsicherheiten bei der Fristberechnung im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • Judicialis

    ZPO § 233

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233
    Klare Anweisungen des Rechtsanwalts an sein Büropersonal bzgl. Fristen und Fristenberechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswirkungen einer fehlerhaften Fristenberechnung durch eine Büroangestellte eines Rechtsanwalts; Zurechnung eines Fehlers des Büropersonals wegen mangelnder Anweisungen des Anwaltes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1982 - II ZB 9/82

    Büroversehen - Unaufklärbarkeit - Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 9 U 52/06
    Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707).
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 9 U 52/06
    Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707).
  • BGH, 22.11.2001 - XII ZB 195/01

    Verfahrensrecht - Bes. Sorgfaltspflicht bei ungewöhlicher Fristkonstellation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 9 U 52/06
    Zwar hat die Klägervertreterin ihre Büroangestellte für Fälle der Fristverlängerung angewiesen, das hypothetische Ende der beantragten Fristverlängerung im Fristenbuch einzutragen (zur Erforderlichkeit vgl. BGH NJW-RR 2002, 712).
  • BGH, 08.02.1996 - IX ZB 95/95

    Kontrolle der Fristenberechnung- und Löschung bei Feriensachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 9 U 52/06
    Um sicherzustellen, dass die Büroangestellte hier nicht eigenmächtig neue unzutreffende Fristen berechnet und die zutreffend notierten wieder streicht, hätte es einer klaren Anweisung der Klägervertreterin bedurft (vgl. hierzu Büttner Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2. Auflage, § 7 Rn 31 - mit Verweis auf BGH NJW 1996, 1349 und 1298).
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