Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07   

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OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07 (https://dejure.org/2007,5309)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.08.2007 - 9 U 53/07 (https://dejure.org/2007,5309)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. August 2007 - 9 U 53/07 (https://dejure.org/2007,5309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen eines fälligen Werklohnanspruchs durch Aufrechnung; Notwendigkeit einer ausdrücklichen Abgabe der Aufrechnungserklärung; Voraussetzungen für eine erneute Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz; Beweiswürdigung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verlegung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 406 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 4
    Heilung einer vom Ausgangsgericht unterlassenen Bescheidung eines Ablehnungsgesuches im Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - SV-Ablehnung: Bescheidung im Urteil und Folgen für 2. Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung des Befangenheitsantrags kann auch noch im Urteil erfolgen (IBR 2007, 1373)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 62
  • BauR 2007, 1943
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07
    Es handelt sich bei DIN-Normen aber nur um private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (vgl. BGHZ 139, 16 [19 f.]).

    Der Werkunternehmer ist, wenn die Vertragspartner nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, zur Beachtung der anerkannten Regeln seines Fachs verpflichtet (vgl. BGHZ 139, 16 [19]; BGH BB 1985, 1561; OLG Brandenburg BauR 2002, 1562; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1657).

  • OLG München, 18.02.1998 - 7 U 6173/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07
    Der Werkunternehmer ist, wenn die Vertragspartner nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, zur Beachtung der anerkannten Regeln seines Fachs verpflichtet (vgl. BGHZ 139, 16 [19]; BGH BB 1985, 1561; OLG Brandenburg BauR 2002, 1562; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1657).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2002 - 12 U 182/01

    Kein Werklohnanspruch bei Erstellung eines unbrauchbaren Werkes

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07
    Der Werkunternehmer ist, wenn die Vertragspartner nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, zur Beachtung der anerkannten Regeln seines Fachs verpflichtet (vgl. BGHZ 139, 16 [19]; BGH BB 1985, 1561; OLG Brandenburg BauR 2002, 1562; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1657).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07
    Eine Verrechnung findet nicht statt (vgl. BGHZ 163, 274 [278]).
  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 317/83

    Auswirkungen der Nichtberücksichtigung des Klägervortrags hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07
    Der Werkunternehmer ist, wenn die Vertragspartner nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, zur Beachtung der anerkannten Regeln seines Fachs verpflichtet (vgl. BGHZ 139, 16 [19]; BGH BB 1985, 1561; OLG Brandenburg BauR 2002, 1562; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1657).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07
    Diese Auslegung ist Rechtsfrage (vgl. BGH NJW 2004, 2751 [2752]).
  • OLG Frankfurt, 10.05.1990 - 1 U 199/86

    Erforderliche Kosten zur Feststellung von Mängeln

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07
    Außergerichtlich entstandene Gutachterkosten sind zu ersetzen, wenn sie erforderlich waren, dem Bauherrn ein zuverlässiges Bild über Ursache und Ausmaß von ihm festgestellter Mängel zu verschaffen (vgl. BGH NJW 1971, 99 [100]; OLG Frankfurt/Main BauR 1991, 777 [778]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572).
  • BGH, 13.12.1973 - VII ZR 40/72

    Beseitigung von auf Planungs- oder Aufsichtsfehlern beruhenden Baumängeln durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07
    Sind Forderung und Gegenforderung jeweils fällig und auf Geld gerichtet, stellt ein wegen der Gegenforderung geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht bei sachgerechtem Verständnis eine Aufrechnungserklärung dar (vgl. BGH NJW 1974, 367 [368]).
  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65

    Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07
    Das erklärte Gegenrecht ist jedenfalls in die tatsächlich gewollte Einwendung umzudeuten (vgl. BGHZ 47, 157 [166 f.]).
  • BGH, 16.01.1958 - VIII ZR 66/57

    Aufrechnung durch Abtretungserklärung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.08.2007 - 9 U 53/07
    Ausreichend ist die Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (vgl. BGH NJW 1958, 666; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1177 [1178]).
  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 71/69

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

  • OLG Düsseldorf, 31.01.1995 - 23 W 5/95

    Prozeßrecht; Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im Bauprozeß

  • OLG Zweibrücken, 04.03.2004 - 4 U 167/02

    Internationaler Straßengüterverkehr: Unabwendbares Ereignis nach CMR; Erklärung

  • LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11

    Umfangreiche Bauarbeiten am Grundstück: 15% Mietminderung angemessen

    Eine Aufrechnung kann auch in einer Leistungsverweigerung gegenüber einer gleichartigen Schuld enthalten sein (vgl. OLG Naumburg NZBau 08, 62).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 69/14

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Entscheidung über ein gegen einen

    Nach der dort vertretenen Auffassung ist das Urteil nur dann aufzuheben und zurück zu verweisen, wenn die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehungsgesuchs Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (OLG Düsseldorf Urteil vom 05.02.2013, Az. 23 U 185/11; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.05.2012, Az. 10 U 43/11; OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2009, Az. 9 U 53/07; Zöller-Greger, 29. Auflage § 406 ZPO Rz. 14 a).
  • OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Demgegenüber wird von der neueren Kommentarliteratur und obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr die Auffassung vertreten, dass das erstinstanzliche Urteil nur dann aufzuheben und die Sache an der Gericht erster Instanz zurückverweisen ist, wenn nach Auffassung des Berufungsgerichts die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, I-21 U 69/14 - Rz. 62; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2013, 23 U 185/11; OLG Naumburg, Urteil vom 25.05.2012, 10 U 43/11 - Rz. 40 zitiert nach Juris; OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007, 9 U 53/07 - Rz.9 zitiert nach Juris; Siebert in: Saenger, Handkommentar Zivilprozessordnung, 7. Auflage, § 406 Rz. 14; Greger in: Zöller, ZPO 29. Auflage § 406 Rz. 14a; ebenso für den Fall der eindeutigen Unzulässigkeit des Ablehnungsantrages: OLG Schleswig, Urteil vom 29.12.2000, 13 UR 58/00 - Rz. 38 zitiert nach Juris sowie mit der Einschränkung, dass das Berufungsgericht in derselben Besetzung auch als Beschwerdegericht zuständig wäre und die Zurückweisung des Ablehnungsgrundes gebilligt hätte: Huber in Musielak/Voit, ZPO 15. Auflage 2018, § 406 Rz. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 9 U 53/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12526
OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 9 U 53/07 (https://dejure.org/2007,12526)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.11.2007 - 9 U 53/07 (https://dejure.org/2007,12526)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. November 2007 - 9 U 53/07 (https://dejure.org/2007,12526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung eines bestehenden Wohnrechts; Zulässigkeit eines Berufungsantrages auf positive Feststellung; Erhebung einer Wider-Widerklage

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 1 O 499/05
  • OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 9 U 53/07
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.1991 - XI ZB 2/91

    Zulässigkeit einer Anschlußberufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 9 U 53/07
    Keiner Erörterung bedarf es deswegen, dass darin die Verurteilung der Klägerin nicht mehr erreicht werden könnte, weil im Wege der Anschließung lediglich eigene Anträge im Rahmen des durch das Hauptrechtsmittel bestehenden Prozessrechtsverhältnisses gestellt, nicht aber eine Ausdehnung dieses Rechtsverhältnisses auf nicht (mehr) beteiligte Dritte erreicht werden kann (BGH NJW 1991, 2569; Ahrens in Eichele/Hirtz/Oberheim, Handbuch Berufung im Zivilprozess, 2006, XIII, Rn. 47).
  • BGH, 13.09.1995 - XII ARZ 14/95

    Zulässigkeit einer Wider-Widerklage; Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 9 U 53/07
    Ein eigener Sachantrag gegen den Widerkläger ist zwar auch dem Widerbeklagten grundsätzlich möglich ("Wider-Widerklage", BGH NJW-RR 1996, 65), in zweiter Instanz muss dieser sich indes an den Voraussetzungen des § 533 ZPO messen lassen, die vorliegend nicht gegeben sind.
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 9 U 53/07
    Abgesehen davon, dass die Feststellung des Bestehens von Räumungs- und Zahlungsansprüchen wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der hier ohne weiteres möglichen Leistungsklage ohnehin unzulässig wäre (BGH NJW 1997, 870; BGH NJW 1996, 2725), kann der Beklagte mit der Berufung grundsätzlich nur seinen erstinstanzlichen Antrag - Abweisung der gegen ihn gerichteten Widerklage - verfolgen (BGH NJW 2003, 2172; BGH BauR 2006, 1784).
  • BGH, 29.06.2006 - III ZB 36/06

    Berufungsbeschwer bei Änderung des Klagegrundes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 9 U 53/07
    Abgesehen davon, dass die Feststellung des Bestehens von Räumungs- und Zahlungsansprüchen wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der hier ohne weiteres möglichen Leistungsklage ohnehin unzulässig wäre (BGH NJW 1997, 870; BGH NJW 1996, 2725), kann der Beklagte mit der Berufung grundsätzlich nur seinen erstinstanzlichen Antrag - Abweisung der gegen ihn gerichteten Widerklage - verfolgen (BGH NJW 2003, 2172; BGH BauR 2006, 1784).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 9 U 53/07
    Abgesehen davon, dass die Feststellung des Bestehens von Räumungs- und Zahlungsansprüchen wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der hier ohne weiteres möglichen Leistungsklage ohnehin unzulässig wäre (BGH NJW 1997, 870; BGH NJW 1996, 2725), kann der Beklagte mit der Berufung grundsätzlich nur seinen erstinstanzlichen Antrag - Abweisung der gegen ihn gerichteten Widerklage - verfolgen (BGH NJW 2003, 2172; BGH BauR 2006, 1784).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 9 U 53/07
    Abgesehen davon, dass die Feststellung des Bestehens von Räumungs- und Zahlungsansprüchen wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der hier ohne weiteres möglichen Leistungsklage ohnehin unzulässig wäre (BGH NJW 1997, 870; BGH NJW 1996, 2725), kann der Beklagte mit der Berufung grundsätzlich nur seinen erstinstanzlichen Antrag - Abweisung der gegen ihn gerichteten Widerklage - verfolgen (BGH NJW 2003, 2172; BGH BauR 2006, 1784).
  • BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05

    Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 9 U 53/07
    Im Fall einer Rücknahme des Rechtsmittels hat der Drittwiderbeklagte die Kosten des Berufungsverfahrens alleine zu tragen (BGH FamRZ 2006, 619), hierbei ermäßigt sich gemäß Nr. 1222 KV die gerichtliche Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen allerdings von 4, 0 auf 2, 0. Im Fall einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO haben der Drittwiderbeklagte und der Beklagte die (nicht ermäßigten) Kosten.
  • LG München I, 18.05.2018 - 37 O 13142/17

    Merchandisingrechte an literarischem Werk und Verfilmungsvertrag

    Der Wider-Widerklageantrag des Drittwiderbeklagten ist zwar zulässig, insbesondere steht dem Drittwiderbeklagten das Recht zu, einen eigenen Sachantrag gegen den Beklagten und Widerkläger zu stellen (vgl. BGH NJW-RR 1996, 65; OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 16.11.2007, 9 U 53/07).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.05.2007 - 9 U 53/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,40097
OLG Celle, 03.05.2007 - 9 U 53/07 (https://dejure.org/2007,40097)
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OLG Celle, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 9 U 53/07 (https://dejure.org/2007,40097)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2008, 228
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.06.2007 - 9 U 53/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,54615
OLG Celle, 14.06.2007 - 9 U 53/07 (https://dejure.org/2007,54615)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.06.2007 - 9 U 53/07 (https://dejure.org/2007,54615)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 9 U 53/07 (https://dejure.org/2007,54615)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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