Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.10.2013 - I-9 U 53/13, 9 U 53/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31381
OLG Hamm, 15.10.2013 - I-9 U 53/13, 9 U 53/13 (https://dejure.org/2013,31381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.2013 - I-9 U 53/13, 9 U 53/13 (https://dejure.org/2013,31381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - I-9 U 53/13, 9 U 53/13 (https://dejure.org/2013,31381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,31381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wahrscheinlichkeit für die Annahme haftungsausfüllender Kausalität

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität bei einer Kollision nach einem Spurwechsel auf der Autobahn

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden Kausalität

  • captain-huk.de

    "So-nicht-Unfall”

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität bei einer Kollision anlässlich eines Spurwechsels auf der Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der "So-nicht-Unfall” - man lernt nie aus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz beim So-Nicht-Unfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz für nicht nachweislich durch behauptete Fahrzeugkollision entstandene Schäden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Ersatz für nicht nachweislich durch behauptete Fahrzeugkollision entstandene Schäden

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Unfallspuren ergeben anderes Bild - Kein Schadensersatz beim "So-Nicht-Unfall"

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    "So-Nicht-Unfall": Kein Schadenersatzanspruch

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht - Kein Schadensersatz bei "So-Nicht-Unfall"

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Unfall falsch geschildert: kein Schadensersatz

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    OLG Hamm verneint Schadensersatzanspruch bei sog. "So-Nicht-Unfall"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei unzutreffender Unfallschilderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei einem "So-Nicht-Unfall" - Bei einem nicht zum geschilderten Unfallgeschehen passenden Fahrzeugschaden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    "So-Nicht-Unfall"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2014, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 29.01.2007 - 12 U 37/06

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz des Unfallschadens bei Bestehen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13
    Dieses Ergebnis reicht dem Senat jedoch aufgrund der erheblichen, nicht kompatiblen Vorschäden in den bei dem Unfall angeblich beschädigten Bereichen des Fahrzeugs des Klägers nicht für die hinreichende Wahrscheinlichkeit i.S.v. § 287 ZPO aus, dass dieser Schaden auf das Unfallereignis zurückzuführen ist (vgl. insoweit auch KG, Beschluss vom 29.01.2007, 12 U 37/06).
  • OLG Hamm, 18.11.1998 - 13 U 101/98

    Anforderungen an den Nachweis einer Kraftfahrzeugbeschädigung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13
    Nach dem Ergebnis der in erster und zweiter Instanz durchgeführten Beweisaufnahme steht der für alle genannten Anspruchsgrundlagen erforderliche äußere Tatbestand der vom Kläger behaupteten Rechtsgutverletzung zwar nach dem für die haftungsbegründende Kausalität anwendbaren Maßstab des § 286 ZPO zur Überzeugung des Senats fest (vgl. insoweit auch KG, NZV 2009, 596; OLG Hamm, r + s 2001, 455; OLG Hamm, r + s 1999, 322f; Kaufmann, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, 25. Kapitel, Rdn. 249; Lemcke, r + s 1993, 121ff, 122).
  • OLG Hamm, 15.03.2001 - 6 U 197/00
    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13
    Nach dem Ergebnis der in erster und zweiter Instanz durchgeführten Beweisaufnahme steht der für alle genannten Anspruchsgrundlagen erforderliche äußere Tatbestand der vom Kläger behaupteten Rechtsgutverletzung zwar nach dem für die haftungsbegründende Kausalität anwendbaren Maßstab des § 286 ZPO zur Überzeugung des Senats fest (vgl. insoweit auch KG, NZV 2009, 596; OLG Hamm, r + s 2001, 455; OLG Hamm, r + s 1999, 322f; Kaufmann, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, 25. Kapitel, Rdn. 249; Lemcke, r + s 1993, 121ff, 122).
  • KG, 17.07.2008 - 12 U 240/07

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: für eine Unfallmanipulation

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13
    Nach dem Ergebnis der in erster und in zweiter Instanz durchgeführten Beweisaufnahme ist der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch dementsprechend mangels eines feststellbaren konkreten Schadens - wie das Landgericht im Ergebnis zutreffend entschieden hat - ausgeschlossen (s.g. "So-Nicht-Unfall" bezogen auf den Schadensumfang - vgl. dazu KG, NZV 2009, 459f; Kaufmann, in: Geigel, a.a.O., 25. Kapitel Rdn. 249f; Lemcke, r + s 1993, 121ff, 122).
  • KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Darlegungslast des Klägers; Klageabweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2013 - 9 U 53/13
    Nach dem Ergebnis der in erster und zweiter Instanz durchgeführten Beweisaufnahme steht der für alle genannten Anspruchsgrundlagen erforderliche äußere Tatbestand der vom Kläger behaupteten Rechtsgutverletzung zwar nach dem für die haftungsbegründende Kausalität anwendbaren Maßstab des § 286 ZPO zur Überzeugung des Senats fest (vgl. insoweit auch KG, NZV 2009, 596; OLG Hamm, r + s 2001, 455; OLG Hamm, r + s 1999, 322f; Kaufmann, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, 25. Kapitel, Rdn. 249; Lemcke, r + s 1993, 121ff, 122).
  • OLG Hamm, 10.03.2015 - 9 U 246/13

    So-Nicht-Unfall in Bezug auf die Schadenshöhe - kein Anspruch

    Nach dem Ergebnis der in erster und zweiter Instanz durchgeführten Beweisaufnahme steht zwar der hierfür erforderliche äußere Tatbestand der vom Kläger behaupteten Rechtsgutverletzung nach dem für die haftungsbegründende Kausalität anwendbaren Maßstab des § 286 ZPO (vgl. Senat, NZV 2014, 225 m.w.N.) zur Überzeugung des Senats fest.

    Damit liegt ein So-Nicht-Unfall in Bezug auf die Schadenshöhe (vgl. hierzu Senat, NZV 2014, 225 f.) vor.

  • OLG Dresden, 15.08.2014 - 7 U 1421/13

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Verkehrsunfalls

    Nach dieser in der veröffentlichten Judikatur eher selten thematisierten Rechtsfigur (soweit ersichtlich nur: OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013 - 9 U 53/13, NZV 2014, 225; LG Essen, Urt. v. 18.03.2013 - 20 O 140/12, juris; KG, Beschl. v. 07.05.2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775; OLG Hamm, Urt. v. 21.01.2005 - 20 U 228/03, juris; OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998 - 13 U 101/98, RuS 1999, 322) ist der im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität zu führende Schadensnachweis dann nicht erbracht, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) festgestellt werden kann, dass die von dem Geschädigten eingeklagten Schäden ganz oder teilweise bei dem streitgegenständlichen Unfall entstanden sind (OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013, a.a.O.) oder aber das Schadensbild nicht zu dem von dem Geschädigten behaupteten Unfall passt (OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998, a.a.O.).

    Darüber hinaus soll sich diese Rechtsfigur aber auch auf jene Fälle erstrecken, in denen die geltend gemachten Schäden nicht zu dem von den Unfallbeteiligten behaupteten Geschehen passen (KG, Beschl. v. 07.05.2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775), erfasst mithin also letztlich auch den vom Geschädigten voll (§ 286 ZPO) zu beweisenden Unfallhergang (so explizit: LG Essen, a.a.O.; anklingend auch in den Gründen von OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013, a.a.O.).

  • OLG Naumburg, 23.06.2015 - 12 U 158/14

    Amtshaftung einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt: Kontrolle eines nach dem Fällen

    Dies wäre nur dann in Betracht gekommen, wenn sich nicht mit einer nach § 287 ZPO erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit hätte feststellen lassen, dass zumindest ein abgrenzbarer Teil der von der Klägerin behaupteten Schäden durch das streitgegenständliche Unfallgeschehen verursacht worden ist (z. B. OLG Hamm, NZV 2014, 225).
  • OLG Hamm, 23.10.2015 - 9 U 78/15

    Pflicht zur wahrheitsgemäßen Offenbarung von Vorschäden

    Der nach dem für die haftungsbegründende Kausalität anwendbaren Maßstab des § 286 ZPO (vgl. Senat, NZV 2014, 225 m.w.N.) erforderliche äußere Tatbestand der von der Klägerin behaupteten Rechtsgutverletzung war zwar erstinstanzlich zu keinem Zeitpunkt streitig.
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 1 U 156/13

    Reduzierung des verurteilenden Erkenntnisses des Gerichts auf die Berufung;

    Lässt sich dies nicht feststellen, ist ein Schadensersatzanspruch zu verneinen (OLG Hamm, Urteil vom 15. Oktober 2013, Az.: 9 U 53/13; Verkehrsrecht aktuell 2014, 2).
  • LG Essen, 24.01.2017 - 15 S 130/16

    Vorsätzliches Herbeiführen eines Versicherungsfalls - Indizien

    Dabei kann dahinstehen, ob vorliegend ein sogenannter "So-Nicht-Unfall" (vgl. dazu: OLG Hamm, Urteil vom 15.10.2013, 9 U 53/13; OLG Köln, Beschluss vom 23.10.2014, 19 U 79/14) vorliegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht