Rechtsprechung
OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12 Bau |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhafter Errichtung einer Photovoltaikanlage; Kriterien zur Beurteilung einer auf dem Dach montierten Photovoltaikanlage als Bauwerk
- RA Kotz
Bauwerkseigenschaft einer Photovoltaikanlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhafter Errichtung einer Photovoltaikanlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann verjähren die Mängelansprüche an einer Dachphotovoltaikanlage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
ARGE Baurecht: Gewährleistung auf Solaranlage schon in die Planung einbeziehen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fünfjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche wegen auf Dach einer Tennishalle installierten Photovoltaikanlage - Bauwerkseigenschaft der Solaranlage bei Verjährungsfrist entscheidend
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängel an einer Dach-Photovoltaikanlage verjähren in fünf Jahren! (IBR 2014, 208)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Errichtung einer Photovoltaikanlage unterliegt Werkvertragsrecht (IBR 2014, 1110)
Verfahrensgang
- LG Passau, 03.01.2012 - 3 O 527/11
- OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12 Ba
- BGH, 02.06.2016 - VII ZR 348/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 867
- NJW 2016, 2912
- NZBau 2014, 177
- BauR 2014, 1044
- BauR 2014, 720
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 02.06.2016 - VII ZR 348/13
Zur Verjährung von Mängelansprüchen bei Auf-Dach-Photovoltaikanlagen
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BauR 2014, 720 = NZBau 2014, 177 veröffentlicht ist, führt im Wesentlichen aus:. - OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15
Verjährung der Ansprüche aus fehlerhafter Montage einer Fotovoltaikanlage
Es hätten nur Montagefehler vorgelegen, weswegen entsprechend einer Entscheidung des OLG München vom 10.12.2013 (NJW 2014, 867) Werkvertragsrecht maßgeblich sei.Die anderslautende Entscheidung des OLG München vom 10.12.2013, Az. 9 U 543/12 Bau betraf eine deutlich größer dimensionierte Photovoltaikanlage, bei der eine vorangegangene Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt worden war.
- OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15
Lieferung und Montage einer Solaranlage: Verjährung des Gewährleistungsanspruchs …
(4.) Eine gedankliche und damit schöpferische Leistung bei der Planung der individuellen Anlage, die ihrerseits eine wesentliche und vertragsprägende Leistung der Beklagten darstellte (vgl. hierzu OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 U 543/12 -, juris, Rn. 20) und über das hinausgeht, was als Nebenpflicht ohnehin zwangsläufig zu erbringen war, ist weder vorgetragen, noch ersichtlich.(2.) Ob hiernach eine Solaranlage, die der Heizungsunterstützung dient für ein Bauwerk verwendet wird (…vgl. zur generellen Problematik BGH, a.a.O.; OLG Köln…, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 U 107/13 - juris, Rn. 45; OLG München…, Urteil vom 9. Juli 2015 - 14 U 91/15 -, juris, Rn. 51 ff.; OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 U 543/12 -, juris Rn. 21 ff.; anders als etwa die in einem Gebäude nur unterbrachte Abwasseraufbereitungsanlage hat die vorliegende Solaranlage durchaus eine Funktion für das Gebäude, vgl. BGH…, Urteil vom 15. Mai 1997 - VII ZR 287/95 -, Rn. 10, juris und dient anders als eine Photovoltaikanlage nicht in diesem Maße eigenen Zwecken), kann vorliegend dahinstehen.
- OLG Stuttgart, 05.04.2016 - 1 U 83/15
Vertrag über Kauf und Einbau einer Solaranlage: Rechtliche Einordnung; Verjährung …
Eine andere Betrachtung ist nur in Ausnahmefällen geboten (vgl. OLG München NJW 2014, 867, juris Rn. 25 ff. nur für den Fall einer aus 335 Solarmodulen bestehenden Großanlage auf einer Tennishalle mit aufwändig verbauter Verkabelung im Haus und außerhalb im Erdboden mit erheblichen Grabungsarbeiten; "die feste Verbindung der Anlage mit dem Bauwerk, die Innenraumnutzung wesentlicher Teile der Anlage und die bauliche Bedeutung der Anlage für den Gebäudebestand und seine Nutzung als Tennishalle machen die Anlage selbst zu einem Bauwerk"; vgl. OLG Bamberg MDR 2012, 904 nur für den Fall einer Freiland-Photovoltaikanlage mit 606 Modulen [zustimmend Bock, jurisPR-PrivBauR 11/2012 Anm. 4];… Pammler in jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 438 Rn. 52; Stritter IBR 2015, 1047 [nur online]). - OLG Schleswig, 26.08.2015 - 1 U 154/14
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen der Errichtung einer …
Aus den Umständen, dass die Montage der Anlage aufwändig ist, sie Eingriffe in die Gebäudesubstanz erfordert, Teile der Anlage im Gebäudes untergebracht sind und die Demontage Schwierigkeiten birgt, auf die Bauwerksqualität der Anlage selbst zu schließen (so OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013, Urteil vom 9. Dezember 2013, 9 U 543/12, Rn. 24 ff. bei juris), kann nicht überzeugen, weil der Schluss die Definition des Bauwerks außer Acht lässt. - OLG Köln, 24.06.2016 - 19 U 71/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Die Photovoltaikmodule ersetzten auch nicht die vorhandene Dacheindeckung oder hatten wesentliche Funktionen der Dacheindeckung, wie z.B. Regendichtigkeit, zu übernehmen (insoweit anders als im Fall von OLG München, Urteil vom 10.12.2013, 9 U 543/12, bestätigt durch BGH mit Urteil vom 02.06.2016, VII ZR 348/13, gem. Pressemittteilung des BGH Nr. 95/2016).Soweit der Bundesgerichtshof in einer bislang nicht veröffentlichten Entscheidung vom 02.06.2016, VII ZR 348/13 (nur Pressemitteilung), im Fall einer auf einer Tennishalle errichteten Solaranlage der Vorinstanz (OLG München, Urteil vom 10.12.2013, 9 U 543/12) gefolgt und von der gem. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Bauwerken geltenden langen Verjährungsrist von 5 Jahren ausgegangen ist, so ist der vorliegenden Fall insofern anders gestaltet, als die Photovoltaikanlage hier nicht derart fest mit der Scheune verbunden ist, dass eine Trennung von dem Gebäude nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, und das Dach nicht derart umgestaltet wurde, dass die Photovoltaikanlage gleichsam als Neurichtung des Dachs anzusehen wäre.
- OLG Köln, 28.05.2014 - 2 U 107/13
Rechte des Verkäufers einer Photovoltaikanlage
Soweit das Oberlandesgericht München im Urteil vom 10.12.2013 (9 U 543/12 = NJW 2014, 867) abweichend hiervon die Auffassung vertritt, dass es sich bei einer der vorliegenden Anlage vergleichbaren Photovoltaikanlage um ein "Bauwerk" im Sinne des §§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB handelt, vermag der Senat sich dem nicht anzuschließen.Hieran ändert sich auch dadurch nichts, dass das Oberlandesgericht München in seinem Urteil vom 10.12.2013 (9 U 543/12) von diesen Grundsätzen abgewichen ist.
- OLG Jena, 11.07.2017 - 5 U 327/16
Ingenieurvertrag: Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Planung einer …
Der Bundesgerichtshof problematisiert in einem neueren Urteil vom 02.06.2016 (…MDR 2016, S. 878 f.), mit dem er das von dem Kläger mehrfach zitierte Urteil des OLG München vom 10.12.2013, NJW 2014, S. 867 ff.) bestätigt hat, im Rahmen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, ob es sich bei nachträglicher Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Tennishalle um Arbeiten an einem Bauwerk handelt. - LG Flensburg, 07.08.2014 - 4 O 335/13
Ansprüche wegen fehlerhaft montierter Photovoltaikanlage: Verjährung; …
Der teilweise geäußerten Kritik an dieser Rechtsprechung (vergl. etwa Lakkis NJW 2014, 829) oder auch gegenteiligen Rechtsprechung etwa des OLG München (IBR 2014, 208) vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.