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   OLG Koblenz, 05.10.1972 - 9 U 552/72   

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https://dejure.org/1972,1142
OLG Koblenz, 05.10.1972 - 9 U 552/72 (https://dejure.org/1972,1142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.10.1972 - 9 U 552/72 (https://dejure.org/1972,1142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Oktober 1972 - 9 U 552/72 (https://dejure.org/1972,1142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Lebach I

    Art. 1, 2, 5 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 251
  • GRUR 1973, 42
  • afp 1972, 328
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Die Urteile des Landgerichts Mainz vom 8. Juni 1972 - 1 O 128/72 - und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Oktober 1972 - 9 U 552/72 - verletzen die Grundrechte des Beschwerdeführers aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    b) Das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts vom 5. Oktober 1972 (NJW 1973, S. 251 = JZ 1973, S. 279) ist im wesentlichen wie folgt begründet: Im vorliegenden Fall sei eine Güterabwägung vorzunehmen zwischen dem Recht am eigenen Bild im Sinne von §§ 22 und 23 KUG, das als besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter den Wertvorstellungen der Art. 1 und 2 Abs. 1 GG zu sehen sei, und dem Bedürfnis nach sachgerechter bildmäßiger Information über im öffentlichen Interesse stehende Personen, das in § 23 KUG anerkannt und im Hinblick auf die in Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsfreiheit und Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk auszulegen sei.

  • BGH, 18.05.2021 - VI ZR 441/19

    Unterlassungsklage gegen die weitere Verbreitung von Szenen aus dem Film "Die

    aa) Nach der eher älteren Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 15. November 1957 - I ZR 83/56, BGHZ 26, 52, 67, juris Rn. 29 - Sherlock Holmes; KG, JW 1928, 363, 364 - Piscator; OLG Koblenz, NJW 1973, 251, 252 - Lebach I; AfP 1998, 328, juris Rn. 19 - Lebach II; OLG Hamburg, NJW 1975, 649, 650 - Aus nichtigem Anlaß?) und dem darauf Bezug nehmenden Schrifttum (v. Gamm, UrhG, 1968, Einf. Rn. 104; Götting in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl., § 22 KUG Rn. 33; Hubmann, Das Persönlichkeitsrecht, 2. Aufl., S. 298; Schertz, GRUR 2007, 558, 560 f.; ders. in Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 3. Aufl., § 18 Rn. 11; Specht-Riemenschneider in BeckOGK BGB, Stand 1.3.2021, § 823 Rn. 1221; dies. in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 22 KUG Rn. 2; zweifelnd bereits Dunz in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 823 Anh. I Rn. 25) umfasst das in § 22 Satz 1 KUG gewährleistete Recht am eigenen Bild nicht nur die Abbildung einer Person im eigentlichen Sinne, sondern auch die als solche erkennbare Darstellung einer Person durch einen Schauspieler auf der Bühne, im Film oder im Fernsehen (vgl. OLG Hamburg, NJW 1975, 649, 650).

    (2) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem - auf Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Oktober 1972 (NJW 1973, 251) ergangenen - sog. Lebach-Urteil zwar die dem dort angegriffenen Urteil zivilrechtlich zugrunde liegende überkommene weite Auslegung des Bildnisbegriffes verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes auch bei einer Erweiterung des Bildnisbegriffes i.S.d. § 22 KUG hinreichend flexibel gestaltet seien und im Rahmen der nach § 23 KUG gebotenen Abwägung der Ausstrahlungswirkung der einschlägigen Grundrechte hinreichend Rechnung getragen werden könne (BVerfGE 35, 202, 224 f., juris Rn. 50 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99

    Beschlagnahme eines Pressefilms wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Absolute Personen der Zeitgeschichte sind solche, die sich durch Geburt, Stellung, Leistungen oder Taten außergewöhnlich aus dem Kreis der Mitmenschen herausheben und deshalb im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.1979, NJW 1980, 1701ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 05.10.1972, JZ 1973, 279ff.; Schwerdtner, Peter in: Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2. Aufl., § 12 RdNr. 182).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83

    Anwendbarkeit der Vorschriften über eingetragene Vereine auf Gewerkschaften; Wahl

    Allerdings besteht darüber hinaus ein allgemeiner verbandsrechtlicher Grundsatz, wonach, wenn alle Mitglieder erschienen sind und trotz des Einberufungsmangels die Versammlung durchführen, in die sachliche Aussprache und Abstimmung eintreten, regelmäßig ein Verzicht durch schlüssiges Handeln auf die Einhaltung der verletzten gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Bestimmungen zu sehen ist (vgl. BGH in NJW 1973, 253, 236 [OLG Koblenz 05.10.1972 - 9 U 552/72] ; Soergel/Schultze-von Lausaulx § 32 Rdn. 16).
  • BGH, 06.05.1981 - I ZR 81/77

    Urheberrechtsverletzung durch Verbreiten von importierten Schallplatten im Inland

    Das Berufungsgericht führt in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1961, 97, 98 - Sportheim; GRUR 1973, 42, 43 - Schmalfilmrechte, insoweit nicht in BGHZ 67, 56 abgedruckt) aus, es bestehe eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Rechte an dem Weltrepertoire geschützter Musik für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland in den Händen der Klägerin lägen.
  • OLG Koblenz, 29.03.2000 - 4 W 22/00

    Zulässigkeit der Berichterstattung über ein Tötungsdelikt; Veröffentlichung des

    Dies sind Personen, die durch ein besonderes Ereignis mit der Zeitgeschichte verknüpft sind und dadurch vorübergehend ein besonderes Informationsinteresse der Allgemeinheit hervorrufen (Eickmeier, ZUM 1998, 1 ff, 4; OLG Koblenz, NJW 73, 251 ff, 252).
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