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   OLG Hamm, 13.04.2010 - I-9 U 62/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13708
OLG Hamm, 13.04.2010 - I-9 U 62/08 (https://dejure.org/2010,13708)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.04.2010 - I-9 U 62/08 (https://dejure.org/2010,13708)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. April 2010 - I-9 U 62/08 (https://dejure.org/2010,13708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 566
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    Diese Beschränkung auf eine in jedem Fall zulässige Mindestgeschwindigkeit kann weder den gesetzlichen Vorschriften, noch der zitierte Entscheidung des OLG Hamm (NZV 2010, 566) entnommen werden.
  • OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für eine

    Wenn es keine weiteren Anhaltspunkte gibt, die eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung bis zum Anhalten gebieten, kann unter einer vorsichtigen Fahrweise eine Geschwindigkeit von jedenfalls nicht mehr als 30 km/h verstanden werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13. April 2010 - 9 U 62/08 -, Rn. 26, juris; KG Hinweisbeschluss v. 1.11.2018 - 22 U 128/17, BeckRS 2018, 33246 Rn. 17, beck-online; Spelz, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 20 StVO (Stand: 27.04.2017), Rn. 20).
  • LG Köln, 22.10.2008 - 20 O 204/07

    Rechtsstellung einer Versicherung lediglich als Zeichnungsberechtigte durch den

    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen ihres Berufungssenates in dessen Beschluss - 9 U 62/08 - an, wonach Auskunfts- und Beratungspflichten des Versicherers nur ausnahmsweise anzunehmen sind, etwa bei schwierigem Sachverhalt und komplizierter Bedingungswerke, die den Versicherungsnehmer/Versicherten erkennbar überfordern und die für die Entscheidungsfindung des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluss oder für die Vertragsdurchführung wesentlich sind.
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