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   OLG Schleswig, 01.06.2011 - 9 U 63/10   

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https://dejure.org/2011,70759
OLG Schleswig, 01.06.2011 - 9 U 63/10 (https://dejure.org/2011,70759)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.06.2011 - 9 U 63/10 (https://dejure.org/2011,70759)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 9 U 63/10 (https://dejure.org/2011,70759)
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   LSG Baden-Württemberg, 25.06.2013 - L 9 U 63/10   

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https://dejure.org/2013,104726
LSG Baden-Württemberg, 25.06.2013 - L 9 U 63/10 (https://dejure.org/2013,104726)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2013 - L 9 U 63/10 (https://dejure.org/2013,104726)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - L 9 U 63/10 (https://dejure.org/2013,104726)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2013 - L 9 U 63/10
    Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit reicht nicht (ständige Rechtsprechung BSGE 19, 52; BSG, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens abgeleitet werden (vgl. die zusammenfassende Darstellung der Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung im Urteil des BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 = BSGE 96, 196-209 und Juris).

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2013 - L 9 U 63/10
    Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit reicht nicht (ständige Rechtsprechung BSGE 19, 52; BSG, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2013 - L 9 U 63/10
    Die Bemessung der MdE hängt also von zwei Faktoren ab (vgl. BSG, Urt. v. 22.06.2004, B 2 U 14/03 R in SozR 4-2700 § 56 Nr. 1): Den verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und dem Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten.
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.06.2013 - L 9 U 63/10
    Ob eine wesentliche Änderung vorliegt, ist durch einen Vergleich der zum Zeitpunkt des Erlasses des ursprünglichen Verwaltungsaktes maßgeblichen Befunde mit denjenigen zu ermitteln, die zum Zeitpunkt der geltend gemachten Änderung vorliegen (Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10   

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https://dejure.org/2012,127541
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10 (https://dejure.org/2012,127541)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.09.2012 - L 9 U 63/10 (https://dejure.org/2012,127541)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. September 2012 - L 9 U 63/10 (https://dejure.org/2012,127541)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
    Unter Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung versteht man die Fähigkeit des Versicherten, sich unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, welche sich ihm nach seinen gesamten Kenntnissen und körperlichen wie geistigen Fähigkeiten im Bereich des wirtschaftlichen Lebens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten, einen Erwerb zu verschaffen (vgl. Beschluss des BSG vom 15. Februar 2001 - B 2 U 23/01 B - Urteile vom 30. Mai 1988 - 2 RU 54/87 -, BSGE 63, 207, 209 und 27. August 1969 - 2 RU 195/66 -, BSGE 30, 64, 68).

    Wie sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, ist nicht auf den bisherigen Beruf, sondern auf das gesamte Gebiet des Erwerbslebens im Sinne einer abstrakten Schadensberechnung abzustellen (vgl. Urteile des BSG vom 30. Mai 1988 - 2 Ru 54/87, a.a.O., 14. November 1984 - 9b RU 38/84 -, SozR 2200 § 581 Nr. 22 und 24. Februar 1977 - 2 RU 58/76 -, BSGE 43, 208, 209; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Kommentar zum SGB VII, § 56, Rd. 10; Hauck/Kranig aaO. § 56, Rd. 35; Ricke in: Kasseler Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rn. 16; Wannagat, Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rd. 29; Burchardt in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rn. 41).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
    Für das Vorliegen eines Unfallereignisses, eines Gesundheitserstschadens und der bleibenden Unfallfolge ist der Vollbeweis notwendig, für das Vorliegen der Kausalität zwischen Unfall und Gesundheitserstschaden und zwischen Gesundheitserstschaden und der Unfallfolge genügt hingegen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R - zitiert nach Juris Rdziff. 16).

    Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität in naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst -und nicht eine andere unfallunabhängige Ursache die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R - zitiert nach Juris Rdziff. 17).

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
    Es besteht keine rechtliche Bindung an ärztliche Gutachten (vgl. Urteil des BSG vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R -, BSGE 82, 212 ff.).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Rententabellen nur Anhaltspunkte darstellen, die einer Prüfung des Einzelfalls zu unterziehen sind (vgl. Urteil des BSG vom 30. Juni 1998 - B 2 U 41/97 R -, a.a.O.).

  • BSG, 15.02.2001 - B 2 U 23/01 B

    Begriffe der MdE in der Unfallversicherung und der GdB in der sozialen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
    Unter Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung versteht man die Fähigkeit des Versicherten, sich unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, welche sich ihm nach seinen gesamten Kenntnissen und körperlichen wie geistigen Fähigkeiten im Bereich des wirtschaftlichen Lebens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten, einen Erwerb zu verschaffen (vgl. Beschluss des BSG vom 15. Februar 2001 - B 2 U 23/01 B - Urteile vom 30. Mai 1988 - 2 RU 54/87 -, BSGE 63, 207, 209 und 27. August 1969 - 2 RU 195/66 -, BSGE 30, 64, 68).
  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 40/88
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
    Zunächst ist die individuelle Erwerbsfähigkeit des Versicherten vor dem Unfall zu ermitteln und mit 100 Prozent zu bewerten, auch wenn bereits ein Vorschaden vorgelegen hat (vgl. Urteile des BSG vom 17. März 1992 - B 2 RU 20/91 -, BSGE 70, 177, 178, 01. März 1989 - 2 RU 40/88 - und 24. Februar 1977 a.a.O.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), dass die Verrichtung zu einem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und letztes einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - zitiert nach Juris Rdnr. 10).
  • BSG, 24.02.1977 - 8 RU 58/76

    Verletztenrente - Dauernde völlige Erwerbstätigkeit - Verschlimmerung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
    Wie sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, ist nicht auf den bisherigen Beruf, sondern auf das gesamte Gebiet des Erwerbslebens im Sinne einer abstrakten Schadensberechnung abzustellen (vgl. Urteile des BSG vom 30. Mai 1988 - 2 Ru 54/87, a.a.O., 14. November 1984 - 9b RU 38/84 -, SozR 2200 § 581 Nr. 22 und 24. Februar 1977 - 2 RU 58/76 -, BSGE 43, 208, 209; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Kommentar zum SGB VII, § 56, Rd. 10; Hauck/Kranig aaO. § 56, Rd. 35; Ricke in: Kasseler Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rn. 16; Wannagat, Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rd. 29; Burchardt in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rn. 41).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 20/91

    Bemessung der MdE durch die Unfallfolgen bei Eintritt unfallunabhängiger völliger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
    Zunächst ist die individuelle Erwerbsfähigkeit des Versicherten vor dem Unfall zu ermitteln und mit 100 Prozent zu bewerten, auch wenn bereits ein Vorschaden vorgelegen hat (vgl. Urteile des BSG vom 17. März 1992 - B 2 RU 20/91 -, BSGE 70, 177, 178, 01. März 1989 - 2 RU 40/88 - und 24. Februar 1977 a.a.O.).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
    Die tatsächliche Feststellung der Behörde ist durch das Sozialgericht nach § 128 Absatz 1 Satz 1 SGG zu überprüfen (vgl. Urteil des BSG vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 -).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 9 U 63/10
    Wie sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, ist nicht auf den bisherigen Beruf, sondern auf das gesamte Gebiet des Erwerbslebens im Sinne einer abstrakten Schadensberechnung abzustellen (vgl. Urteile des BSG vom 30. Mai 1988 - 2 Ru 54/87, a.a.O., 14. November 1984 - 9b RU 38/84 -, SozR 2200 § 581 Nr. 22 und 24. Februar 1977 - 2 RU 58/76 -, BSGE 43, 208, 209; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Kommentar zum SGB VII, § 56, Rd. 10; Hauck/Kranig aaO. § 56, Rd. 35; Ricke in: Kasseler Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rn. 16; Wannagat, Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rd. 29; Burchardt in: Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Kommentar zum SGB VII, Loseblattsammlung, § 56, Rn. 41).
  • BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66

    Teilrentenerhöhung - Anspruch auf Vollrente - Erwerbsunfähigkeit -

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