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   OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12   

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https://dejure.org/2012,36844
OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12 (https://dejure.org/2012,36844)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.09.2012 - 9 U 65/12 (https://dejure.org/2012,36844)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. September 2012 - 9 U 65/12 (https://dejure.org/2012,36844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzrecht: Sittenwidrigkeit der Kreditvergabe an ein insolvenzreifes Unternehmen; Reichweite des Wahlrechts des mit Gesellschafts- und Gesellschaftersicherheiten gesicherten absonderungsberechtigten Grundpfandrechtsgläubigers; Auskunftsrecht des Insolvenzverwalters ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit eines Sanierungskredits

  • Betriebs-Berater

    Wahlrecht des doppelt gesicherten absonderungsberechtigten Gläubigers bei der Verwertung von Sicherheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit eines Sanierungskredits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sittenwidrigkeit der Kreditvergabe an ein insolvenzreifes Unternehmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sittenwidrige Kreditvergabe an insolvenzreifes Unternehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sicherungsverträge können sittenwidrig sein bei Täuschung Dritter über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 3161
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 11/11

    Insolvenz einer GmbH: Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
    (b) Der durch Gesellschafts- und Gesellschaftersicherheiten des Aktionärs und Geschäftsführers R. P. doppelt gesicherten Klägerin steht ein Wahlrecht bei der Verwertung der eingeräumten Sicherheiten zu, das durch § 44a InsO nicht eingeschränkt wird (BGH, Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 11/11, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.03.2012 - 14 U 28/11, Rn. 33, zitiert nach juris; Gehrlein in Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 84, Rn. 67).

    Diese Gründe haben trotz Reform der InsO und des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbrauch (MoMiG) ungeachtet fehlender gesetzlicher Regelung weiterhin Bestand (BGH, Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 11/11, Rn. 10, 15, zitiert nach juris).

    Begründet wird dies mit einer ansonsten sich ergebenden weiteren Verschlechterung der Situation des absonderungsberechtigten Gläubigers, dessen Position bereits durch die Insolvenzordnung beschränkt wurde und für die es keine gesetzliche Grundlage gibt (BGH, Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 11/11, Rn. 16, zitiert nach juris).

    (c) Durch das eingeräumte Wahlrecht wird der Grundsatz, dass die Gesellschaftersicherheit im wirtschaftlichen Ergebnis vorrangig zu verwerten ist (BGH, Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 11/11, Rn. 10, zitiert nach juris), nicht ausgehebelt, da der Zugriff auf das Gesellschaftervermögen durch den Insolvenzverwalter über die analoge Anwendung der Anfechtungsmöglichkeit des §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO erfolgt.

  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
    (b) Im Zusammenhang mit der Kreditgewährung geschlossene Sicherungsverträge sind nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Bank einem insolvenzreifen Unternehmen zum Zwecke der Sanierung einen Kredit gegen Sicherheitsleistungen gewährt und dadurch in sittenwidriger Weise bewirkt, dass Dritte über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens getäuscht werden (BGH, Urteil vom 9.07.1953 - IV ZR 242/52, Leitsatz und Rn. 10 ff, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 24.07.1998 - 23 U 1620/98, Rn. 14, zitiert nach juris).

    Teilweise wird gefordert, dass eine Bank verpflichtet ist, vor der Krediteinräumung durch einen branchenkundigen Wirtschaftsfachmann eingehend und objektiv prüfen zu lassen, ob das Sanierungsvorhaben Erfolg verspricht (vgl. BGH, Urteil vom 9.07.1953 - IV ZR 242/52, Leitsatz und Rn. 10, zitiert nach juris; offen gelassen: BGH, Urteil vom 11.11.1985 - II ZR 109/84, Rn. 14 ff, zitiert nach juris; zum Streitstand vgl. Häuser in Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 85, Rn. 121; Obermüller, a.a.O., Rn. 5.49).

    Sittenwidrigkeit wird dann angenommen (BGH, Urteil vom 9.07.1953 - IV ZR 242/52, Leitsatz und Rn. 10; BGH, Urteil vom 19.03.1998 - IX ZR 22/97, Rn. 36, zitiert nach juris).

    Die vom BGH geforderte Insolvenzreife (BGH Urteil vom 9.07.1953 - IV ZR 242/52) wird teilweise bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, teilweise bereits im Zeitpunkt der Sanierungsbedürftigkeit angenommen (so Obermüller, a.a.O., Rn. 5.28; vgl. zur Diskussion: Schäffler, BB 2006, S. 56 ff).

  • BGH, 19.11.1984 - II ZR 84/84

    Inanspruchnahme von Sicherheiten für Verbindlichkeiten einer GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
    Hergeleitet wird das Wahlrecht aus der historischen Entwicklung des § 44a InsO aus § 32a Abs. 2 GmbHG a.F., für den anerkannt war, dass es der freien Entscheidung des Drittgläubigers unterlag, ob er Gesellschafts- oder Gesellschaftersicherheiten in Anspruch nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.1984 - II ZR 84/84; Rn. 8, zitiert nach juris).

    Die gewünschte und gebotene Heranziehung des eine Sicherheit gewährenden Gesellschafters zur Haftung wurde durch die Einräumung eines Erstattungsanspruchs der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter unter den Voraussetzungen des § 32a GmbHG a.F. im Umfang der Befreiung gegenüber dem Gläubiger erreicht (BGH, Urteil vom 19.11.1984 - II ZR 84/84, Rn. 9, zitiert nach juris).

  • BGH, 04.07.1985 - III ZR 144/84

    Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Bank beim Kontokorrentvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
    Damit ist auch § 666 BGB grundsätzlich anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.1989 - XI ZR 91/88, Rn. 11, zitiert nach juris; BGH Urteil vom 4.07.1985 - III ZR 144/84, Rn. 10, zitiert nach juris).

    Inhalt und Umfang der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht richten sich, wenn besondere Vereinbarungen fehlen, nach Treu und Glauben, der Verkehrssitte nach § 242 BGB und den Umständen des Einzelfalles (BGH Urteil vom 4.07.1985 - III ZR 144/84, Rn. 10, zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 14.03.2012 - 14 U 28/11

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Rückzahlung einer Gesellschaftsschuld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
    (b) Der durch Gesellschafts- und Gesellschaftersicherheiten des Aktionärs und Geschäftsführers R. P. doppelt gesicherten Klägerin steht ein Wahlrecht bei der Verwertung der eingeräumten Sicherheiten zu, das durch § 44a InsO nicht eingeschränkt wird (BGH, Urteil vom 1.12.2011 - IX ZR 11/11, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 14.03.2012 - 14 U 28/11, Rn. 33, zitiert nach juris; Gehrlein in Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 84, Rn. 67).

    Diese kann auch durch die Verwertung einer von der Gesellschaft bestellten Sicherheit eintreten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.03.2012 - 14 U 28/11, Rn. 32, zitiert nach juris).

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 227/01

    Pflichten des Sicherungsnehmers bei Übersicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
    Der Klägerin kommt im Falle einer Übersicherung ein Wahlrecht nach § 262 BGB zu, welche von mehreren selbständigen Sicherheiten sie im Falle teilweiser Übersicherung an den Sicherungsgeber zurückgibt (BGH, Urteil vom 3.07.2002 - IV ZR 227/01, Rn. 13, zitiert nach juris; Epp in Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 94, Rn. 390, 393).

    Das Wahlrecht steht in seiner Ausübung allein unter dem Gebot von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 105/82, Rn. 39, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 3.07.2002 - IV ZR 227/01, Rn. 13, zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 21.02.2007 - 9 U 152/06

    Auskunftsanspruch hinsichtlich eines Vorratswarenlagers und eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
    § 167 InsO ist nicht Selbstzweck, sondern ausschließlich ein Instrument des Absonderungsberechtigten, seine Ansprüche aus §§ 168 ff InsO vorzubereiten (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.02.2007 - 9 U 152/06, Rn. 74, zitiert nach juris) und stellt einen Ausgleich für den Übergang des Verwertungsrechts auf den Insolvenzverwalter dar (Braun/Dithmar, InsO, 4. Aufl., § 167, Rn. 1).

    Zweck des § 167 InsO ist es nicht, den Gläubigern gegenüber dem Insolvenzverwalter ein allgemeines Informations- oder Einsichtsrecht zu verschaffen (Wegener/Frankfurter Kommentar zur InsO, 6. Aufl., Rn. 2 zu § 167; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.02.2007 - 9 U 152/06, Rn. 74, zitiert nach juris).

  • OLG München, 24.07.1998 - 23 U 1620/98

    Zur sittenwidrigen Gläubigergefährdung durch Verstärkung von Kreditsicherheiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
    (b) Im Zusammenhang mit der Kreditgewährung geschlossene Sicherungsverträge sind nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Bank einem insolvenzreifen Unternehmen zum Zwecke der Sanierung einen Kredit gegen Sicherheitsleistungen gewährt und dadurch in sittenwidriger Weise bewirkt, dass Dritte über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens getäuscht werden (BGH, Urteil vom 9.07.1953 - IV ZR 242/52, Leitsatz und Rn. 10 ff, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 24.07.1998 - 23 U 1620/98, Rn. 14, zitiert nach juris).

    Die Sanierungsunfähigkeit der Schuldnerin musste sich für die Klägerin somit zum Zeitpunkt der ersten Krediteinräumung nicht aufdrängen (vgl. hierzu OLG München, Urteil vom 24.07.1998 - 23 U 1620/98, Rn. 14, zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2010 - 5 U 233/09

    Auskunftsansprüche des Nachlassinsolvenzverwalters gegenüber einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
    Der Anspruch der Schuldnerin kann nach § 80 Abs. 1 InsO durch den Beklagten im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnis als Insolvenzverwalter geltend gemacht werden (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 3.03.2010 - 5 U 233/09, Rn. 16, zitiert nach juris).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 53/88

    Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Anspruch des Sicherungsgebers auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12
    Wegen eines überschießenden Teils der Sicherheiten kann zwar ein schuldrechtlicher Rückgewähranspruch des Beklagten bei endgültig sich erweisender Übersicherung bestehen - eventuell bei teilweiser Tilgung auch ein Anspruch auf Rückgewähr eines entsprechenden Teils der Grundschuld (vgl. BGH, Urteil vom 8.12.1989 - V ZR 53/88, Rn. 10, zitiert nach juris) -, den er der Klägerin einredeweise entgegenhalten könnte.
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 105/82

    Sicherung von gegenwärtigen Ansprüchen einer Bank gegen einen Kunden - Sachen und

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben;

  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer

  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97

    Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von

  • BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08

    Eigenkapitalersetzende Bürgschaft eines Gesellschafters für Bankdarlehen

  • OLG Köln, 09.01.2002 - 13 U 22/01

    Bankrecht; Nichtigkeit einer Globalabtretung wegen Gläubigergefährdung oder

  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 192/99

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch anfechtbare Rechtshandlung

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.08.2013 - 9 U 65/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,64255
OLG Köln, 13.08.2013 - 9 U 65/12 (https://dejure.org/2013,64255)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.08.2013 - 9 U 65/12 (https://dejure.org/2013,64255)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. August 2013 - 9 U 65/12 (https://dejure.org/2013,64255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06

    Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.2013 - 9 U 65/12
    Ein Handeln des Beklagten in Notwehr (§ 227 BGB), für dessen Voraussetzungen der Beklagte beweispflichtig ist (BGH NJW 2008, 571; NJW 1976 42; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl., § 227 Rn 13), ließ sich nicht feststellen.
  • OLG Köln, 07.06.2016 - 9 U 244/15

    Wirksamkeit einer Klausel betreffend den Umfang der Eintrittspflicht einer

    Nach Zurückweisung der Berufung des Herrn B durch den Senat mit Urteil vom 15.08.2013 - 9 U 65/12 -ist dieses Urteil mittlerweile rechtskräftig.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.04.2013 - 9 U 65/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20326
OLG Karlsruhe, 25.04.2013 - 9 U 65/12 (https://dejure.org/2013,20326)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.04.2013 - 9 U 65/12 (https://dejure.org/2013,20326)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. April 2013 - 9 U 65/12 (https://dejure.org/2013,20326)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Das Verschweigen einer Vielzahl von Erkrankungen indiziert Arglist / Fehlverhalten des Maklers ist dem Versicherungsnehmer zuzurechnen

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