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OLG Celle, 14.11.1977 - 9 U 67/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Bösgläubigkeit von Sicherungsnehmern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 30.10.2014 - 5 U 2/14
Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem Erwerb des Eigentums an einer …
Zu diesen gehört nicht nur die Besitzerlangung als solche, sondern die Besitzerlangung vom Veräußerer (so auch: OLG Celle, Urteil vom 14.11.1977, Az.: 9 U 67/77 - BeckRS 1977, 01516), da die Gutgläubigkeit des Erwerbers gerade und nur deshalb vermutet wird, weil der Erwerber bei Besitzerlangung vom Veräußerer aufgrund des vorherigen Besitzes des Veräußerers von dessen Eigentümerstellung wegen der Eigentumsvermutung des § 1006 1, 11 BGB ausgehen durfte.