Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Widerrufsfrist bei einem vertraglich eingeräumten Widerrufsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 312
Beginn der Widerrufsfrist bei einem vertraglich eingeräumten Widerrufsrecht - rechtsportal.de
Aufhebung und Zurückverweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.05.2011 - 27 O 288/10
- OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11
- BGH, 06.11.2012 - II ZR 249/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 22.07.2009 - 27 U 5/09
Auslegung eines in einem Gesellschaftsbeitritt vereinbarten Widerrufsrechts
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11
Die Belehrung enthält vielmehr die uneingeschränkte Erklärung, wonach der Beitretende im Falle seines rechtzeitigen Widerrufs an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden ist (so für einen Fall des Beitritts mit in den entscheidungserheblichen Punkten vergleichbarer Widerrufsbelehrung: OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09).Da sie in "Haustürfällen" aber zwingend nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu belehren hatte und nicht angenommen werden kann, dass sie für die andere Gruppe eine gesonderte Belehrung statuieren wollte, ist die Belehrung sowohl für das vertragliche als auch für das (nur) gesetzliche Widerrufsrecht gemeint und muss danach insgesamt dem gesetzlichen Leitbild der Widerrufsbelehrung entsprechen (so ausführlicher OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09; anders wohl OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08 - derzeit in Revision beim BGH zum Az. II ZR 14/10 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2010, 6 W 15/10).
Ausschlaggebend ist, dass die Belehrung in der vorliegenden Form eine einseitige Darstellung der Rechte und Pflichten enthält, die den Erfordernissen an eine Widerrufsbelehrung nicht standhält, weil sie sich über wesentliche Rechte des Beitretenden ausschweigt, seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft aber detailliert beschreibt und damit geeignet ist, im Einzelfall den Beitretenden von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (ebenso OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09).
- BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10
Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11
Dass dies nicht den Anforderungen des § 312 Abs. 2 BGB entspricht, hat der Bundesgerichtshof zuletzt in einer Entscheidung vom 02.02.2011, VIII ZR 103/10 bekräftigt.Demzufolge ist die Belehrung hinsichtlich der Pflicht der Beklagten unvollständig, diese Zahlung im Falle des Widerrufs zurückzugewähren (so sinngemäß auch BGH, Urteil vom 02.02.2011, VIII ZR 103/10).
- BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06
Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11
18 Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Gesellschaftsbeitritt einem Vertrag über eine entgeltliche Leistung zumindest gleichzustellen, weshalb die Vorschriften über Haustürgeschäfte (§ 312 BGB) und folglich die Regelungen über das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§ 355 BGB) auch auf derartige Fallkonstellation anwendbar sind (vgl. die Nachweise bei BGH, EuGH-Vorlage vom 05.05.2008, II ZR 292/06).
- BGH, 22.05.2012 - II ZR 14/10
Beitritt zu einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorliegen einer sog. …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11
Da sie in "Haustürfällen" aber zwingend nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu belehren hatte und nicht angenommen werden kann, dass sie für die andere Gruppe eine gesonderte Belehrung statuieren wollte, ist die Belehrung sowohl für das vertragliche als auch für das (nur) gesetzliche Widerrufsrecht gemeint und muss danach insgesamt dem gesetzlichen Leitbild der Widerrufsbelehrung entsprechen (so ausführlicher OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09; anders wohl OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08 - derzeit in Revision beim BGH zum Az. II ZR 14/10 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2010, 6 W 15/10). - OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 16/08
Widerruf
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11
Da sie in "Haustürfällen" aber zwingend nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu belehren hatte und nicht angenommen werden kann, dass sie für die andere Gruppe eine gesonderte Belehrung statuieren wollte, ist die Belehrung sowohl für das vertragliche als auch für das (nur) gesetzliche Widerrufsrecht gemeint und muss danach insgesamt dem gesetzlichen Leitbild der Widerrufsbelehrung entsprechen (so ausführlicher OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09; anders wohl OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08 - derzeit in Revision beim BGH zum Az. II ZR 14/10 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2010, 6 W 15/10). - OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 9 U 43/10
Widerrufsbelehrung bei vertraglichem Widerrufsrecht
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11
Mit dem OLG Köln (…a.a.O.) ist der erkennende Senat - wie er auch schon mit Urteil vom 25.05.2011, 9 U 43/10, zu einer in den entscheidungserheblichen Punkten gleichlautenden Widerrufsbelehrung entschieden hat - der Auffassung, dass das vertragliche Widerrufsrecht hier unabhängig von dem Vorliegen der Voraussetzungen des Haustürgeschäfts an den Kriterien zu messen ist, die für das gesetzliche Widerrufsrecht des § 312 BGB gelten. - OLG Köln, 27.01.2010 - 6 W 15/10
Festsetzung des Streitwerts bei Vorliegen eines Kostenerstattungsanspruchs eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11
Da sie in "Haustürfällen" aber zwingend nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu belehren hatte und nicht angenommen werden kann, dass sie für die andere Gruppe eine gesonderte Belehrung statuieren wollte, ist die Belehrung sowohl für das vertragliche als auch für das (nur) gesetzliche Widerrufsrecht gemeint und muss danach insgesamt dem gesetzlichen Leitbild der Widerrufsbelehrung entsprechen (so ausführlicher OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09; anders wohl OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08 - derzeit in Revision beim BGH zum Az. II ZR 14/10 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2010, 6 W 15/10).
- OLG Celle, 21.05.2015 - 13 U 38/14
Vorausetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion bei Benutzung der Musterbelehrung gem. …
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Belehrung immer dann unterbleiben konnte, wenn es nach der konkreten Vertragsgestaltung ausgeschlossen war, dass vertragliche Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 103/10, juris Tz. 17 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 9 U 68/11, juris Tz. 28) und ob es in den vorliegenden Fällen tatsächlich nach den konkreten Vertragsgestaltungen ausgeschlossen war, dass diese Leistungen hier vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgten. - OLG Schleswig, 24.05.2017 - 5 U 23/17
Voraussetzungen eines vertraglichen Widerrufsrechts bei einem …
Der Fall des OLG Köln (OLG Köln…, Urteil vom 22. Juli 2009 - 27 U 5/09, Rn. 23, juris) und die Sachverhalte, die den Urteilen des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt für den Widerruf der Beitrittserklärung zu einer Fonds-GbR: Urteil vom 26. Oktober 2011 - 9 U 68/11, juris Rn. 20; OLG Frankfurt…, Urteil vom 21. September 2011 - 9 U 53/10, juris Rn. 27; OLG Frankfurt…, Urteil vom 25. Mai 2011 - 9 U 43/10, juris Rn. 39) zugrunde lagen, sind nicht vergleichbar.