Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.10.2013 - I-9 U 69/13   

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OLG Köln, 15.10.2013 - I-9 U 69/13 (https://dejure.org/2013,35003)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.10.2013 - I-9 U 69/13 (https://dejure.org/2013,35003)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - I-9 U 69/13 (https://dejure.org/2013,35003)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer Stehlgutliste bei der Polizei in der Hausratversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28 Abs. 4; VVG § 82
    Die Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste ist eine Schadensminderungsobliegenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB 92 § 21 Nr. 1 lit. c
    Rechtsfolgen der Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer Stehlgutliste bei der Polizei in der Hausratversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verspätete Vorlage einer Stehlgutliste bei Polizei stellt Obliegenheitsverletzung dar

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Die Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste ist eine Schadenminderungsobliegenheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorlage einer Stehlgutliste: Auskunfts- oder Schadenminderungsobliegenheit?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verspätete Vorlage einer Stehlgutliste bei Polizei stellt Obliegenheitsverletzung dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verspätete Vorlage einer Stehlgutliste stellt Obliegenheitsverletzung dar und berechtigt Versicherung zur Leistungskürzung - Versicherung muss nicht auf Folgen einer verspäteten Vorlage der Stehlgutliste hinweisen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Vorlage einer Stehlgutliste bei Polizei stellt Obliegenheitsverletzung dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 89/11

    Hausratsversicherung: Leistungsfreiheit wegen verspäteter Vorlage einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13
    Die Kammer hat ausdrücklich offen gelassen, ob die entsprechende Klausel in Teil B § 8 Ziff. 2 a) ff VHB 2008 wirksam ist, und sich der Auffassung des OLG Karlsruhe (Urteil v. 20.09.2011 - 12 U 89/11 -, VersR 2011, 1560) angeschlossen, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer in der Form des § 28 Abs. 4 VVG auf die fragliche (Aufklärungs-)Obliegenheit bzw. deren Folgen hinweisen müsse, an welcher es im Streitfall - unstreitig - fehlte.

    Das Landgericht hat sich der Auffassung des OLG Karlsruhe (Urteil v. 20.09.2011 - 12 U 89/11 -, VersR 2011, 1560) angeschlossen, dass die bisherige Rechtsprechung infolge der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes nicht mehr aufrecht erhalten werden könne, es vielmehr in nach dem VVG n.F. zu beurteilenden Versicherungsfällen einer Belehrung des Versicherers über die Rechtsfolgen einer Verletzung der Obliegenheit in Teil B § 8 Nr. 2 a) ff (2. Alternative) VHB 2008 in der Form des § 28 Abs. 4 VVG bedürfe.

    Die Obliegenheit zur Vorlage einer Stehlgutliste bei der Polizei stellt sich deshalb unter allen Aspekten als Schadenminderungsobliegenheit i.S. des § 82 VVG dar, für welche das Belehrungserfordernis des § 28 Abs. 4 VVG nicht gilt (ebenso Rixecker in ZfS 2012, 30 und in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., § 28 Rn. 94 und § 31 Rn. 32; Günther in VersR 2011, 1561; Looschelders in MK-VVG/Langheid-Wandt, § 82 Rn. 31; Martin a.a.O. Rn. 81).

  • LG Köln, 27.02.2013 - 20 O 360/12

    Belehrungsumfang der Versicherung über die Obliegenheit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13
    Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das am 27.02.2013 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 360/12 - auf die Berufung der Beklagten abgeändert.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.02.2013 zum Aktenzeichen 20 O 360/12 insoweit aufzuheben, als die Klage abgewiesen wurde, und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin weitere 970, 00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 12.01.2011 zu zahlen.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter Abänderung des am 27.02.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln - 20 O 360/12 - abzuweisen.

  • BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09

    Hausratversicherung: Treuwidrige Berufung auf eine Leistungsfreiheit wegen

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13
    Die Klausel ist inhaltsgleich mit der entsprechenden Regelung in § 21 Nr. 1 c VHB 92, welche in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH Beschl. v. 13.01.2010 - IV ZR 28/09 - VersR 2010, 903; BGH Urt. v. 17.09.2008 - IV ZR 317/05 - VersR 2008, 1491) durchgängig als wirksam zugrunde gelegt worden ist.

    Wenn nicht schon über die notwendige Kenntnisnahme von den ihr nach dem Bedingungswerk obliegenden Pflichten (so grundsätzlich BGH Beschl. v. 13.01.2010 - IV ZR 28/09 - r+s 2010, 245 ), so hat sie jedenfalls durch das ihr von der Polizei bereits am 22.12.2010 übergebene Formular (vgl. BA 3 a.E.) und nochmals durch die ausdrückliche Aufforderung der Beklagten in deren Schreiben vom 06.01.2011 von der Notwendigkeit erfahren, der Ermittlungsbehörde umgehend die Schadenaufstellung zukommen zu lassen.

  • OLG Köln, 23.01.1996 - 9 U 393/94

    Obliegenheit; Stehlgutliste; Verminderung der Vertragsgefahr; Unberechtigte

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13
    Zugleich soll die zeitnahe Übersendung einer Stehlgutliste der Möglichkeit vorbeugen, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nachträglich aufbauscht, womit die Obliegenheit auch der Verminderung der Vertragsgefahr dient (Senat Urt. v. 23.01.1996 - 9 U 393/94, r+s 1998, 250 sowie Urt. v. 28.03.2000 - 9 U 112/99 -, r+s 2000, 339; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., X II Rn. 82).
  • OLG Saarbrücken, 19.09.2012 - 5 U 68/12

    Eintrittspflicht der Wohngebäudeversicherung bei Veränderung der Schadensstelle

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13
    Ob sich im Übrigen eine generelle Hinweispflicht nach § 28 Abs. 4 VVG mit der Natur einer spontan zu erfüllenden Obliegenheit (so die bisher ganz herrschende Meinung zur Stehlgutliste unter Geltung des VVG a.F.; vgl. Senat Beschl. v. 25.09.2007 - 9 U 193/06 - VersR 2008, 917 m.w.N.) überhaupt vereinbaren lässt (verneinend Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 28 Rn. 212; Günther a.a.O.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.09.2012 - 5 U 68/12 - VersR 2013, 180), bedarf keiner Erörterung.
  • OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13
    Zugleich soll die zeitnahe Übersendung einer Stehlgutliste der Möglichkeit vorbeugen, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nachträglich aufbauscht, womit die Obliegenheit auch der Verminderung der Vertragsgefahr dient (Senat Urt. v. 23.01.1996 - 9 U 393/94, r+s 1998, 250 sowie Urt. v. 28.03.2000 - 9 U 112/99 -, r+s 2000, 339; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., X II Rn. 82).
  • OLG Köln, 25.09.2007 - 9 U 193/06

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Entschädigungsanspruches aufgrund eines

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13
    Ob sich im Übrigen eine generelle Hinweispflicht nach § 28 Abs. 4 VVG mit der Natur einer spontan zu erfüllenden Obliegenheit (so die bisher ganz herrschende Meinung zur Stehlgutliste unter Geltung des VVG a.F.; vgl. Senat Beschl. v. 25.09.2007 - 9 U 193/06 - VersR 2008, 917 m.w.N.) überhaupt vereinbaren lässt (verneinend Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 2. Aufl., § 28 Rn. 212; Günther a.a.O.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.09.2012 - 5 U 68/12 - VersR 2013, 180), bedarf keiner Erörterung.
  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt der Versicherungsnehmer bei einem versicherten Einbruchdiebstahl der ihm obliegenden Beweislast dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (BGH Urt. v. 18.10.2006 - IV ZR 130/05 - VersR 2007, 102 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05

    Hinweispflicht des Versicherers auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13
    Die Klausel ist inhaltsgleich mit der entsprechenden Regelung in § 21 Nr. 1 c VHB 92, welche in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH Beschl. v. 13.01.2010 - IV ZR 28/09 - VersR 2010, 903; BGH Urt. v. 17.09.2008 - IV ZR 317/05 - VersR 2008, 1491) durchgängig als wirksam zugrunde gelegt worden ist.
  • OLG Köln, 15.08.2017 - 9 U 12/17

    Formularmäßige Vereinbarung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur

    Nach diesen Maßgaben ausgehend von den allgemeinen Rechtssprechungsgrundsätzen im Rahmen des Transparenzgebotes kommt es daher nicht (allein) darauf an, dass der Versicherungsnehmer in der angegriffenen Klausel von all dem nichts liest (gegen eine Unwirksamkeit der Klausel auch: Prof. Dr. Günther, Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.9.2011 - 12 U 89/11, VersR 2011 1560 ff., juris; Knappmann, Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.9.2011 - 12 U 89/11, r+s 2011, 517, 519 f., beck-online; Grams, Anm. zu OLG Karlsruhe: Keine Leistungskürzung wegen verspäteter Vorlage einer Stehlgutliste ohne Hinweis des Versicherers, FD-VersR 2011, 323299, beck-online; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Auflage 2015, VHB 2010 § 8 Rn. 10; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 5. Auflage 2016, VVG § 31 Rn. 33, beck-online; im Ergebnis auch: Jula in Bruck/Möller, VVG, 9. Auflage 2012, Band 7 - Teil 2, VHB 2010 § 8 Rn. 7 wenn auch mit sehr eingeschränkter Auslegung; auch OLG Hamm, Urteil vom 19.6.1991- 20 U 32/91, juris Rn. 10 zur ähnlichen Fassung des § 13 Abs. 1 a AEG in der Einbruchdiebstahlsversicherung; OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013 - 9 U 69/13, juris zur ähnlichen Vorgängerregelung).

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 15.10.2013, Az. 9 U 69/13, die Wirksamkeit einer ähnlichen Regelung in den VHB 2008 unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen.

  • OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14

    Hausratversicherung; Obliegenheitsverletzung; Stehlgutliste; Belehrung;

    Die Obliegenheit in der Hausratversicherung, bei Eintritt des Versicherungsfalls der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen, ist eine Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit, für die das Belehrungserfordernis des § 28 Abs. 4 VVG gilt (entgegen OLG Köln, Urteil vom 15. Oktober 2013, Az: 9 U 69/13).

    aa) Die Obliegenheit, der Polizei eine Aufstellung der entwendeten Gegenstände einzureichen, ist eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit im Sinne des § 28 Abs. 4 VVG, sodass deren Verletzung nur zu einer Leistungsfreiheit führen kann, wenn der Versicherer über diese Rechtsfolge ordnungsgemäß belehrt hat (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. September 2011 - 12 U 89/11 - , zustimmend Knappmann, r+s 2011, 519 f.; hierzu neigend auch Felsch, r+s 2014, 555 ff.).

    Demgegenüber wird vertreten, es handele sich ausschließlich um eine Schadensminderungsobliegenheit im Sinne des § 82 VVG, sodass es keiner Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG bedürfe (OLG Köln, Urteil vom 15. Oktober 2013 - 9 U 69/13 -, m. w. N.).

  • LG Köln, 07.12.2016 - 26 O 216/16

    Hausratversicherung - Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste

    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln und des Bundesgerichtshofes an, wonach keine Bedenken gegen vergleichbare Klauseln bestehen (OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013 - 9 U 69/13; BGH, Urteil vom 17.09.2008 - IV Z 317/05, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 28/09; a.A.: OLG Celle, Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 190/14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 89/11).

    Entscheidend ist ebenfalls nicht, ob die Klausel als belehrungspflichtige Obliegenheit einzustufen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013 - 9 U 69/13; a.A: OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 89/11).

    Außerdem soll sie verhindern, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nachträglich aufbauscht (OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013, 9 U 69/13).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2018 - 4 U 141/17

    Berechnung des Werts eine entwendeten Rolex-Uhr bei feststehender Echtheit und

    Dabei kann dahinstehen, ob die Einreichung einer Stehlgutliste überhaupt eine Schadensminderungsobliegenheit ist (dafür: OLG Köln, Urteil vom 15. Oktober 2013 - I-9 U 69/13 -, juris; dagegen: OLG Celle, Urteil vom 11. Dezember 2014- 8 U 190/14 -, juris; vgl. auch Prölss/Martin/Armbrüster, 30. Aufl. 2018, VVG § 28 Rn. 263 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2013 - I-9 U 69/13, 9 U 69/13   

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https://dejure.org/2013,36661
OLG Hamm, 03.12.2013 - I-9 U 69/13, 9 U 69/13 (https://dejure.org/2013,36661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Schädigers für die medizinisch nicht indizierte Entfernung eines Hodens nach einem Tritt in den Genitalberreich

  • rabüro.de

    Nicht indizierte Entscheidung eines Arztes lässt nicht stets den objektiven Zurechnungszusammenhang entfallen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1
    Haftung des Schädigers für die medizinisch nicht indizierte Entfernung eines Hodens nach einem Tritt in den Genitalberreich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht indizierte Entscheidung eines Arztes lässt nicht stets den objektiven Zurechnungszusammenhang entfallen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht indizierte Entscheidung eines Arztes lässt nicht stets den objektiven Zurechnungszusammenhang entfallen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 278
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 28.04.1993 - 27 U 144/92

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Regeln der ärztlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 9 U 69/13
    Der Zurechnungszusammenhang entfällt erst dann, wenn der behandelnde Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden haftungsrechtlich-wertend seinem Handeln allein und nicht mehr dem Handeln des Schädigers zuzurechnen ist (vgl. BGH, NJW, 2012, 2024ff, 2025; BGH, NJW 2003, 2311ff, 2314; BGH, NJW 1989, 767ff; OLG Köln, VersR 1994, 987; Grüneberg, in Palandt, a.a.O., vor § 249 Rdn. 47; Schiemann, in: Staudinger, a.a.O., § 249 Rdn. 64, 70; Wertenbruch, NJW 2008, 2962ff, 2964).

    Ein grob fehlerhaftes Verhalten des behandelnden Arztes unterbricht den Zurechnungszusammenhang dabei noch nicht, weil dies allein noch nicht so außergewöhnlich ist, dass der eingetretene Schaden haftungsrechtlich wertend dem Schädiger nicht mehr zugerechnet werden kann (OLG Köln, VersR 1994, 987; OLG Hamm, VersR 1992, 610; Schiemann, in: Staudinger, a.a.O., § 249 Rdn. 64, 70 - "schwerste Fehler"; Wertenbruch, NJW 2008, 2962ff, 2964 - der Arzt muss die ärztliche Sorgfalt in "gröblichster Weise" außer Acht gelassen haben).

    Darüber hinaus entfällt der Zurechnungszusammenhang nach dem Schutzzweck der Norm, wenn die fehlerhafte Behandlung nicht durch die Unfallfolgen notwendig geworden, sondern nur "bei Gelegenheit" erfolgt ist (vgl. BGH, NJW 1989, 767ff; OLG Köln, VersR 1994, 987; OLG Hamm, VersR 1992, 610; Wertenbruch, NJW 2008, 2962ff, 2964).

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 9 U 69/13
    Der Zurechnungszusammenhang entfällt erst dann, wenn der behandelnde Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden haftungsrechtlich-wertend seinem Handeln allein und nicht mehr dem Handeln des Schädigers zuzurechnen ist (vgl. BGH, NJW, 2012, 2024ff, 2025; BGH, NJW 2003, 2311ff, 2314; BGH, NJW 1989, 767ff; OLG Köln, VersR 1994, 987; Grüneberg, in Palandt, a.a.O., vor § 249 Rdn. 47; Schiemann, in: Staudinger, a.a.O., § 249 Rdn. 64, 70; Wertenbruch, NJW 2008, 2962ff, 2964).

    Darüber hinaus entfällt der Zurechnungszusammenhang nach dem Schutzzweck der Norm, wenn die fehlerhafte Behandlung nicht durch die Unfallfolgen notwendig geworden, sondern nur "bei Gelegenheit" erfolgt ist (vgl. BGH, NJW 1989, 767ff; OLG Köln, VersR 1994, 987; OLG Hamm, VersR 1992, 610; Wertenbruch, NJW 2008, 2962ff, 2964).

  • OLG Hamm, 05.11.1990 - 3 U 179/87

    Aufklärung über Infektionsrisiko bei Injektion in ein Gelenk

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 9 U 69/13
    Ein grob fehlerhaftes Verhalten des behandelnden Arztes unterbricht den Zurechnungszusammenhang dabei noch nicht, weil dies allein noch nicht so außergewöhnlich ist, dass der eingetretene Schaden haftungsrechtlich wertend dem Schädiger nicht mehr zugerechnet werden kann (OLG Köln, VersR 1994, 987; OLG Hamm, VersR 1992, 610; Schiemann, in: Staudinger, a.a.O., § 249 Rdn. 64, 70 - "schwerste Fehler"; Wertenbruch, NJW 2008, 2962ff, 2964 - der Arzt muss die ärztliche Sorgfalt in "gröblichster Weise" außer Acht gelassen haben).

    Darüber hinaus entfällt der Zurechnungszusammenhang nach dem Schutzzweck der Norm, wenn die fehlerhafte Behandlung nicht durch die Unfallfolgen notwendig geworden, sondern nur "bei Gelegenheit" erfolgt ist (vgl. BGH, NJW 1989, 767ff; OLG Köln, VersR 1994, 987; OLG Hamm, VersR 1992, 610; Wertenbruch, NJW 2008, 2962ff, 2964).

  • BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02

    Einstandspflicht des erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler bei aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 9 U 69/13
    Der Zurechnungszusammenhang entfällt erst dann, wenn der behandelnde Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden haftungsrechtlich-wertend seinem Handeln allein und nicht mehr dem Handeln des Schädigers zuzurechnen ist (vgl. BGH, NJW, 2012, 2024ff, 2025; BGH, NJW 2003, 2311ff, 2314; BGH, NJW 1989, 767ff; OLG Köln, VersR 1994, 987; Grüneberg, in Palandt, a.a.O., vor § 249 Rdn. 47; Schiemann, in: Staudinger, a.a.O., § 249 Rdn. 64, 70; Wertenbruch, NJW 2008, 2962ff, 2964).
  • OLG München, 23.09.2004 - 1 U 5198/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 9 U 69/13
    Da sich der Kläger in fachärztlicher Behandlung in der urologischen Abteilung der St. C Klinik befand, durfte er darauf vertrauen, dass bei gegebenem Anlass, also wenn die Diagnose bzw. die Erforderlichkeit der Hodenentfernung nicht sicher festgestanden hätten, er insoweit aufgeklärt bzw. ihm die Einholung einer zweiten Meinung empfohlen worden wäre (so im Ergebnis auch BGH, NJW 1997, 1635; OLG München, BeckRS 2005, 12298).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2001 - 1 U 12/01

    Zivilprozessrecht: Wiederholung der Beweisaufnahme nach Urteilsaufhebung -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 9 U 69/13
    Unter Berücksichtigung dieser dem Beklagten aus den dargelegten Gründen zurechenbaren Verletzungsfolge entspricht der vom Landgericht für angemessen erachtete Betrag i.H.v. 10.000,00 EUR den Beträgen, die für vergleichbare Verletzungsfolgen zugesprochen wurden (vgl. insoweit auch - zitiert nach Hacks / Wellner / Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2013 - OLG Nürnberg, Urteil vom 23.09.1997, Az.: 1 U 1983/97, Nr. 865; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.11.2001, Az.: 1 U 12/01, Nr. 867).
  • OLG Nürnberg, 23.09.1997 - 1 U 1983/97

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei ärztlichen Diagnosefehler - Absterben eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 9 U 69/13
    Unter Berücksichtigung dieser dem Beklagten aus den dargelegten Gründen zurechenbaren Verletzungsfolge entspricht der vom Landgericht für angemessen erachtete Betrag i.H.v. 10.000,00 EUR den Beträgen, die für vergleichbare Verletzungsfolgen zugesprochen wurden (vgl. insoweit auch - zitiert nach Hacks / Wellner / Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2013 - OLG Nürnberg, Urteil vom 23.09.1997, Az.: 1 U 1983/97, Nr. 865; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.11.2001, Az.: 1 U 12/01, Nr. 867).
  • OLG Celle, 12.03.2003 - 9 U 133/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 9 U 69/13
    Diesbezüglich folgt das Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 ZPO bereits aus der fehlenden Möglichkeit der Restschuldbefreiung für Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung im Falle des Insolvenzverfahrens gemäß § 302 Nr. 1 InsO (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 12.03.2003, Az.: 9 U 133/02).
  • BGH, 17.12.1996 - VI ZR 133/95

    Mitverschulden des Patienten bei mangelhafter ärztlicher Beratung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 9 U 69/13
    Da sich der Kläger in fachärztlicher Behandlung in der urologischen Abteilung der St. C Klinik befand, durfte er darauf vertrauen, dass bei gegebenem Anlass, also wenn die Diagnose bzw. die Erforderlichkeit der Hodenentfernung nicht sicher festgestanden hätten, er insoweit aufgeklärt bzw. ihm die Einholung einer zweiten Meinung empfohlen worden wäre (so im Ergebnis auch BGH, NJW 1997, 1635; OLG München, BeckRS 2005, 12298).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2013 - 9 U 69/13
    Das für die Zulässigkeit des Feststellungsantrags gemäß § 256 ZPO erforderliche rechtliche Interesse des Klägers an der Feststellung des Rechtsverhältnisses besteht im Hinblick auf die drohende Verjährung etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche bereits dann, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH NJW 2001, 3414; BGH NJW-RR 1989, 1367; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Auflage 2012, § 256 Rdn. 8a), was insbesondere im Hinblick auf die durch die Hodenentfernung möglichen Folgen für die Zeugungsfähigkeit der Fall ist.
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.09.2013 - 9 U 69/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42106
OLG Celle, 24.09.2013 - 9 U 69/13 (https://dejure.org/2013,42106)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.09.2013 - 9 U 69/13 (https://dejure.org/2013,42106)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. September 2013 - 9 U 69/13 (https://dejure.org/2013,42106)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 49 GmbHG; § 51 GmbHG; § 180 ZPO
    Anforderungen an die Ladung der Gesellschafter zu einer Gesellschafterversammlung; Rechtsfolgen von Einladungsfehlern hinsichtlich der beschlossenen Ausschließung von Gesellschaftern

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ladung der Gesellschafter zu einer Gesellschafterversammlung; Rechtsfolgen von Einladungsfehlern hinsichtlich der beschlossenen Ausschließung von Gesellschaftern

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nichtigkeit eines Ausschließungsbeschlusses wegen fehlender Einladung der betroffenen Gesellschafter zur Gesellschafterversammlung

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 49; GmbHG § 51; ZPO § 180
    Anforderungen an die Ladung der Gesellschafter zu einer Gesellschafterversammlung; Rechtsfolgen von Einladungsfehlern hinsichtlich der beschlossenen Ausschließung von Gesellschaftern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 47 GmbHG, § 241
    Adressat der Einberufung, Einberufungsmängel, Ladung an andere Adresse kommt Nichtladung gleich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ausschließung eines Gesellschafters aus der GmbH setzt Gesellschafterbeschluss vor

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Ladungszustellung

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Gesellschafterversammlung - Ladung durch Ersatzzustellung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auf die ordnungsgemäße Ladung kommt es an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.1999 - II ZR 345/97

    Unwirksamkeit der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 9 U 69/13
    Eine Ausschließungsklage aus wichtigem Grund setzt voraus, dass die Gesellschafterversammlung rechtswirksam die Ausschließung des Gesellschafters beschlossen hat (BGH, ZIP 1999 S. 1843; Lutter in Lutter/Hommel-hoff, GmbHG, 18. Aufl., § 34 Rdnr. 60).
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57

    Anforderungen an den Rügeverzicht

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 9 U 69/13
    Dieser Zustellungsmangel ist nachträglich geheilt worden, indem die Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht rügelos verhandelt haben (vgl. BGHZ 25, 66 ff).
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 9 U 69/13
    Es reicht nicht aus, dass der Adressat in zurechenbarer Weise den Rechtsschein geschaffen hat, unter der Zustellanschrift eine Wohnung zu nutzen (BGHZ 190, 99 ff).
  • OLG München, 21.02.2000 - 7 W 2013/98

    Zustimmung des streitgenössischen Nebenintervenienten zur Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Celle, 24.09.2013 - 9 U 69/13
    Soweit zu einer Gesellschafterversammlung nicht sämtliche in der Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter ordnungsgemäß eingeladen worden sind, führt dieser Einladungsmangel zur Beschlussnichtigkeit (§ 121 Abs. 3 AktG analog; vgl. auch OLG München GmbHR 2000, 486).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 7 U 115/13

    Bewirkung von Zustellungen an eine sog. Briefkastengesellschaft

    (BGH NJW 2011, 2440 Rn. 14; vgl. auch OLG Celle, Urt. v. 24.09.2013, BeckRS 2014, 05127; eine Zustellung kraft Rechtsscheins für möglich haltend noch BGH NJW-RR 2011, 561 und BGH NJW 1998, 1958).

    Die Beklagte mag sich insoweit nach den Maßstäben eines ordentlichen Kaufmanns hinsichtlich ihrer Geschäftsanschrift nachlässig verhalten haben; einen gegenüber der Klägerin dolos gesetzten Anschein einer Geschäftsanschrift vermag dies jedoch nicht zu begründen (ähnlich OLG Celle, Urt. v. 24.09.2013, BeckRS 2014, 05127).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 9 U 69/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,58303
OLG Karlsruhe, 11.12.2014 - 9 U 69/13 (https://dejure.org/2014,58303)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2014 - 9 U 69/13 (https://dejure.org/2014,58303)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 9 U 69/13 (https://dejure.org/2014,58303)
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