Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 03.11.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.09.2003 - 9 U 70/03   

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https://dejure.org/2003,7086
OLG Hamm, 23.09.2003 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2003,7086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2003 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2003,7086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2003 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2003,7086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Anwendung des Anscheinsbeweises bei Verkehrsunfällen; Entfallen der Einstandspflicht für die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges beim Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses i.S.v. § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Kerngeschehen eines ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 17; ZPO § 286
    Anscheinsbeweis für Verschulden des Auffahrenden setzt typische Verkehrssituation voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 172
  • VersR 2005, 1303
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84

    Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2003 - 9 U 70/03
    Ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann also stets nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (BGH VersR 1986, 343 ;1996, 772 ).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen sei, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (vgl. etwa OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 82, 83; KG, DAR 2005, 157; KG, NZV 2006, 374, 375; KG, NZV 2008, 198, 199; OLG München, Urteil vom 4. September 2009 - 10 U 3291/09, juris, Rn. 21; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. April 2010 - 3 U 3/10, juris Rn. 14; AG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 2006 - 644 C 249/06, juris Rn. 30 ff.).
  • AG Bad Segeberg, 19.02.2015 - 17 C 144/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Spurwechslers mit einem

    Letztlich kann hier nichts anderes gelten als in denjenigen Konstellationen, in denen unaufklärbar bleibt, ob zugunsten bzw. zu Lasten beider Unfallbeteiligten ein Anscheinsbeweis streitet (zur Haftungsteilung in diesen Fällen KG, Urt. v. 26.08.2004 - 12 U 195/03, DAR 2005, 157 OLG Naumburg, Urt. v. 17.12.2002 - 9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.07.2005 - 4 U 209/04; OLG Hamm, Urt. v. 23.09.2003 - 9 U 70/03, VersR 2005, 1303 OLG Celle, Urt. v. 26.11.1981 - 5 U 79/81, VersR 1982, 960 LG Detmold, Urt. v. 19.04.2000 - 2 S 19/00, ZfS 2000, 385 LG Köln, Urt. v. 01.08.1991 - 34 S 87/91, NZV 1991, 476 LG Gießen, Urt. v. 16.02.2004 - 3 O 235/03, SP 2005, 84; LG Gießen, Urt. v. 03.05.1995 - 1 S 9/95, ZfS 1995, 409 f.; LG Hamburg, Urt. v. 14.11.2003 - 331 S 114/02; AG Bremen, Urt. v. 20.02.2004 - 9 C 542/03).
  • LG Aachen, 08.01.2010 - 6 S 168/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und ungeklärtem Spurwechsel

    Scheitert die Anwendung des Anscheinsbeweises bereits an der Typizitätsgrundlage, kommt es auf die Frage nach seiner Erschütterung nicht mehr an (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 172).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15

    Begriff des Geständnisses i.S. von § 288 Abs. 1 ZPO

    Dies wird damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trägt, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermanns zulässt, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (BGH a.a.O., Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG NZV 2008, 198, 199; OLG Hamm OLGR 2004, 82, 83; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809; OLG Schleswig NZV 1993, 152, 153).
  • AG Bad Segeberg, 08.11.2012 - 17a C 256/10

    Haftung und Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Feststellungsantrag bezüglich der

    Letztlich kann hier nichts anderes gelten als in denjenigen Konstellationen, in denen unaufklärbar bleibt, ob zugunsten bzw. zu Lasten beider Unfallbeteiligten ein Anscheinsbeweis streitet (zur Haftungsteilung in diesen Fällen KG, Urt. v. 26.08.2004 - 12 U 195/03, DAR 2005, 157; OLG Naumburg, Urt. v. 17.12.2002 - 9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.07.2005 - 4 U 209/04; OLG Hamm, Urt. v. 23.09.2003 - 9 U 70/03, VersR 2005, 1303; OLG Celle, Urt. v. 26.11.1981 - 5 U 79/81, VersR 1982, 960; LG Detmold, Urt. v. 19.04.2000 - 2 S 19/00, ZfS 2000, 385; LG Köln, Urt. v. 01.08.1991 - 34 S 87/91, NZV 1991, 476; LG Gießen, Urt. v. 16.02.2004 - 3 O 235/03, SP 2005, 84; LG Gießen, Urt. v. 03.05.1995 - 1 S 9/95, ZfS 1995, 409 f.; LG Hamburg, Urt. v. 14.11.2003 - 331 S 114/02; AG Bremen, Urt. v. 20.02.2004 - 9 C 542/03).
  • KG, 03.07.2008 - 12 U 239/07

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung bei einem Auffahrunfall

    Ist erwiesen oder sprechen erwiesene Tatsachen dafür, dass der Vorausfahrende erst wenige Augenblicke vor dem Unfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist, wofür insbesondere auch eine Schrägstellung des vorausfahrenden Fahrzeugs spricht, greift der Anscheinsbeweis nicht ein (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 4 StVO Rn 18; siehe auch OLG Hamm, Urteil vom 23. September 2003 - 9 U 70/03 - VersR 2005, 1303).
  • LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
    Es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 172).

    Allein das Kerngeschehen einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Überholenden als solches reicht aber dann als Grundlage eines Anscheinsbeweises nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfalles bekannt sind, die als Besonderheiten gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 172).

  • OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17

    Verkehrsunfallhaftung: Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei

    Dem Sachverhalt des Urteils OLG Hamm vom 23.09.2003 (Az. 9 U 70/03, VersR 2005, 1303 = NJW-RR 2004, 172-173) lagen unstreitige atypische Umstände zugrunde, weil sich in dem Unfallbereich eine Linksabbiegespur befand und der ortsunkundige Beklagte nach dem richtigen Weg suchte und aus diesem Grund seine Geschwindigkeit erheblich vermindert hatte.
  • AG Hamburg, 23.05.2023 - 21 C 88/21
    Es obliegt sodann dem Gegner, den Anscheinsbeweis dadurch zu erschüttern, dass er im konkreten Fall die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen, untypischen Verlaufs dartut und beweist (BGH, Urt. v. 18.10.1988, Az. VI ZR 223/87; OLG Hamm, Urt. v. 23.09.2003, Az.: 9 U 70/03).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23088
OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2004,23088)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.11.2004 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2004,23088)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. November 2004 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2004,23088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für fehlende Außenisolierung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsfalle Baufeuchtigkeit - Die richtige Regelung des Vertragsgegenstands vermeidet Haftungsrisiken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet ein Architekt im Rahmen eines Um- und Ausbaus auch für eine fehlerhafte Außenisolierung? (IBR 2005, 1122)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 604 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Architekt verpflichtet, nach dem Auftauchen von Baumängeln "den Ursachen entschieden und ohne Rücksicht auf mögliche eigene Haftung nachzugehen" und dem Bauherrn "rechtzeitig ein zutreffendes Bild der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Schadensbehebung zu verschaffen" (vgl. BGH BauR 1985, 232; BauR 1985, 97).
  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 13/83

    Betreuungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Architekt verpflichtet, nach dem Auftauchen von Baumängeln "den Ursachen entschieden und ohne Rücksicht auf mögliche eigene Haftung nachzugehen" und dem Bauherrn "rechtzeitig ein zutreffendes Bild der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Schadensbehebung zu verschaffen" (vgl. BGH BauR 1985, 232; BauR 1985, 97).
  • BGH, 05.10.1965 - VI ZR 90/64

    Umfang der Schadensminderungspflicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03
    Darüber hinaus dürfen - und das ist vorliegend der maßgebliche Gesichtspunkt - die Anforderungen an den Geschädigten bei der Frage, ob kostengünstigere Mängelbeseitigungsmaßnahmen hätten durchgeführt werden können, nicht überspannt werden, denn ein Verstoß gegen die Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten, ist nur dann zu bejahen, wenn der Geschädigte Maßnahmen unterlässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Schadensabwendung oder Minderung ergreifen würde (vgl. BGH VersR 1965, 1173).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00

    Zur Berücksichtigung der Bodenverhältnisse bei der Planung

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03
    Dieser Mangel des Bauwerks lässt sich auf einen Mangel des Architektenwerks zurückführen, denn der mit der Entwurfsplanung beauftragte Architekt (Leistungsphase 3) hat auch dafür Sorge zu tragen, dass ausreichende Vorkehrungen gegen Bodenfeuchtigkeit, drückendes oder nicht drückendes Wasser vorgesehen sind (Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht 4. Aufl., Rn. 194 m; OLG Celle BauR 1992, 801; OLG Düsseldorf BauR 2002, 652 ff.).
  • OLG Celle, 05.03.1992 - 7 U 223/90

    Ausführungsplanung des Architekten

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.2004 - 9 U 70/03
    Dieser Mangel des Bauwerks lässt sich auf einen Mangel des Architektenwerks zurückführen, denn der mit der Entwurfsplanung beauftragte Architekt (Leistungsphase 3) hat auch dafür Sorge zu tragen, dass ausreichende Vorkehrungen gegen Bodenfeuchtigkeit, drückendes oder nicht drückendes Wasser vorgesehen sind (Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht 4. Aufl., Rn. 194 m; OLG Celle BauR 1992, 801; OLG Düsseldorf BauR 2002, 652 ff.).
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