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   OLG Hamm, 24.06.2016 - 9 U 70/16   

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https://dejure.org/2016,28963
OLG Hamm, 24.06.2016 - 9 U 70/16 (https://dejure.org/2016,28963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.2016 - 9 U 70/16 (https://dejure.org/2016,28963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 9 U 70/16 (https://dejure.org/2016,28963)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Manipulierter Verkehrsunfall - Indizien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Beweis eines manipulierten Unfalls anhand unplausibler Angaben des Schädigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 4 O 155/15
  • OLG Hamm, 24.06.2016 - 9 U 70/16

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 190/09

    Zum Rechtsmissbrauch bei Unfallbetrug und Beweis der Unfallmanipulation durch ein

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2016 - 9 U 70/16
    Für die hier vorliegende Konstellation der Beschädigung eines finanzierten und sicherungsübereigneten Fahrzeugs im Einverständnis mit dem anwartschaftsberechtigten Besitzer/Halter wird teilweise ein schutzwürdiges Interesse an der Durchsetzung des Anspruchs unter Hinweis darauf verneint, dass versucht werde, eine Leistung einzufordern, die alsbald zurück zu gewähren sei (vgl. OLG Düsseldorf v. 05.10.2010 - 1 U 190/09 - juris Rn. 103).
  • OLG Hamm, 22.11.2016 - 9 U 1/16

    Unfallmanipulation mit Mietwagen - "Geschädigter" hat Kosten, aber keinen Ertrag

    Sind die Angaben des Schädigers allerdings so konstruiert und/oder in gesteigertem Maße mit objektiven Anhaltspunkten nicht in Einklang zu bringen, dass das Gericht mit der erforderlichen Gewissheit zu der Überzeugung gelangt, dass diese als unwahr nachgewiesenen Angaben nur den einen Zweck, das Herbeiführen eines allein den Interessen des Geschädigten dienenden manipulierten Unfalls, verfolgen, ist es gerechtfertigt, auch das Verhalten des Schädigers bei der vorzunehmenden Abwägung aller Indizien des Einzelfalls mit einzustellen (OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juni 2016 - I-9 U 70/16 -, Rn. 12, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - L 8 U 70/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2104 -

    Laut Mitteilung der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung des Senats am 5. Dezember 2018 ist das zwischenzeitlich vor dem Sozialgericht Itzehoe geführte Verfahren zum Aktenzeichen S 9 U 70/16 auf Feststellung der BK Nr. 2114 durch Urteil vom 18. Juli 2018 beendet worden; die Klage ist abgewiesen worden.

    Die Frage des Anspruchs des Klägers auf Feststellung der BK Nr. 2114 der Anlage 1 zur BKV war hingegen Streitgegenstand in dem beim Sozialgericht Itzehoe anhängig gewesenen Verfahren zum Aktenzeichen S 9 U 70/16.

  • OLG Hamm, 22.02.2019 - 9 U 111/17

    Nachweis einer Unfallmanipulation

    Sind die Angaben des Schädigers allerdings so konstruiert und/oder in gesteigertem Maße mit objektiven Anhaltspunkten nicht in Einklang zu bringen, dass das Gericht mit der erforderlichen Gewissheit zu der Überzeugung gelangt, dass diese als unwahr nachgewiesenen Angaben nur den einen Zweck, das Herbeiführen eines allein den Interessen des Geschädigten dienenden manipulierten Unfalls, verfolgen, ist es gerechtfertigt, auch das Verhalten des Schädigers bei der vorzunehmenden Abwägung aller Indizien des Einzelfalls mit einzustellen (OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juni 2016 - I-9 U 70/16 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Hamm, 28.03.2018 - 9 U 166/17

    Anforderungen an die Substantiierung der Klage im Verkehrsunfallprozess

    Sind die Angaben des Schädigers so konstruiert und mit objektiven Anhaltspunkten nicht in Einklang zu bringen, und kommt das Gericht mit der erforderlichen Gewissheit zu der Überzeugung, dass diese als unwahr nachgewiesenen Angaben nur den einen Zweck, das Herbeiführen eines allein den Interessen des Geschädigten dienenden manipulierten Unfalls, verfolgen, ist es gerechtfertigt, auch das Verhalten des Schädigers bei der vorzunehmenden Abwägung aller Indizien des Einzelfalls mit einzustellen (vgl. OLG Hamm v. 24.06.2016 9 U 70/16 - juris ).
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