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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 9 U 71/02   

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https://dejure.org/2002,20025
OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 9 U 71/02 (https://dejure.org/2002,20025)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2002 - 9 U 71/02 (https://dejure.org/2002,20025)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 9 U 71/02 (https://dejure.org/2002,20025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Wegerecht: Beleuchtungsanlage muss wiederhergestellt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 15.01.1931 - VI 272/30

    1. Nach welchen Grundsätzen sind Verträge auszulegen, durch die unter der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 9 U 71/02
    Leistungen, die nicht zur erforderlichen Unterhaltung im Interesse unbeeinträchtigter Ausübung des Wegerechts dienen, können nämlich dem Eigentümer des belasteten Grundstückes nicht durch Grunddienstbarkeit auferlegt werden (RGZ 131, 158, 176; RGRK, aaO., Rnr. 3).

    Der Begriff der Unterhaltung einer Anlage ist dabei nicht allzu eng zu fassen (RGZ 131, 158, 176; MüKo, aaO., § 1020, Rnr. 11).

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - 9 U 71/02
    Grundsätzlich ist ein Klageantrag hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH NJW 1999, 954; Zöller-Greger, ZPO, 23. Aufl., § 253, Rnr. 13).
  • OLG Hamm, 15.12.2016 - 5 U 158/15

    Unterhaltspflicht im Rahmen der Ausübung einer Grunddienstbarkeit

    Eine Bestimmung über die Unterhaltspflicht erlangt als Teil der Dienstbarkeit dingliche Wirkung, wenn sie mit der Dienstbarkeit eingetragen wird oder wenn sie Inhalt der Eintragungsbewilligung ist, auf die bei der Eintragung gem. § 874 BGB Bezug genommen ist (vgl. zum Ganzen: OLG Düsseldorf, RnotZ 2003, 455 ff. - Rdn. 14 ff. zitiert nach Juris).

    Im Einzelfall kann sich auch die Verpflichtung zur Neuerrichtung von Schutzmaßnahmen ergeben, wenn die alte Anlage den Sicherungsvorschriften nicht mehr entspricht (vgl.: RGZ 131, 158 ff - S. 178; BGH NJW 2005, 894 ff - Rdnr. 24 zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf RNotZ 2003, 455 ff, Rdnr. 24 f. zitiert nach Juris; Staudinger/Mayer, a.a.O., § 1020, Rdnr. 17 f. und § 1021 Rdnr. 4; Münchener Kommentar/Joost a.a.O., § 1020 Rdnr. 11 und § 1021 Rdnr. 4 f.).

    An dieser Stelle wird nicht verkannt, dass die vom Beklagten angeführte Auffassung des 9. Zivilsenats des OLG Düsseldorf im Urteil vom 16.12.2002 mit dem Az. 9 U 71/02 (veröffentlicht u.a. in RNotZ 2003, 455 ff - Rdnr. 24 f. zitiert nach Juris) etwas enger ist und dem Eigentümer des dienenden Grundstücks nur Leistungen abverlangt, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert.

  • OLG Schleswig, 22.12.2020 - 9 U 39/20

    Bahnhof Schleswig - Eigentümer muss den Zugang zu Teilen des Bahnhofsgebäudes und

    Eine solche Vereinbarung erlangt als Teil der Dienstbarkeit dingliche Wirkung, wenn sie mit der Dienstbarkeit eingetragen wird oder wenn sie Inhalt der Eintragungsbewilligung ist, auf die bei der Eintragung gemäß § 874 BGB Bezug genommen ist (OLG Hamm, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 5 U 158/15, ZfIR 2017, S. 453, 455; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 9 U 71/02, OLGR 2003, S. 355, 358; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Februar 2020 - V ZR 128/19, NJW-RR 2020, S. 897, 898 Rn. 13 ff.).
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   OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 9 U 71/02   

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https://dejure.org/2003,2327
OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 9 U 71/02 (https://dejure.org/2003,2327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2003 - 9 U 71/02 (https://dejure.org/2003,2327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2003 - 9 U 71/02 (https://dejure.org/2003,2327)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 826 BGB, § 831 BGB
    Bankenhaftung beim finanzierten Wohnungskauf: Haftung für kollusives Zusammenwirken zwischen einem Bankmitarbeiter und dem Wohnungsverkäufer zur Schädigung des Käufers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schaden im Rahmen der Finanzierung des Kaufs einer Eigentumswohnung; Haftung der Bank für den dem Darlehensnehmer entstandenen Schaden bei vorsätzlichem und sittenwidrigem Zusammenwirken eines Dritten mit einem Bediensteten der Bank mit Schädigungsabsicht; Ausschluss der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Eigentumswohnungskauf - vorsätzlich sittenwidrige Schädigung - Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Judicialis

    ZPO § 296a; ; ZPO § 516; ; BGB § 826; ; BGB § 831

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296a; ZPO § 516; BGB § 826; BGB § 831
    Vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung eines Darlehensnehmers durch den Bediensteten einer Bank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kundenschädigung durch Zusammenwirken von Mitarbeitern und Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 826, 831
    Haftung der Bank für kollusives Verhalten eines Angestellten mit Wohnungsverkäufer bei Kreditvergabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1192
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 9 U 56/02

    Finanzierter Betritt zu einer Grundstücksgesellschaft: Rechtsscheinhaftung eines

    Entgegen der Ansicht des Klägers liegen - anders als in dem von dem Senat zum Aktenzeichen 9 U 71/02 entschiedenen Parallelfall (K 123 Anlagenband) - keine ausreichenden Indizien vor, aus denen geschlossen werden könnte, dass die Beklagte kollusiv mit den Initiatoren der Y zusammengewirkt hätte, um den Kläger sittenwidrig zu schädigen.
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