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   OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - I-9 U 71/03   

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OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - I-9 U 71/03 (https://dejure.org/2003,5687)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.12.2003 - I-9 U 71/03 (https://dejure.org/2003,5687)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - I-9 U 71/03 (https://dejure.org/2003,5687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch aus positiver Forderungsverletzung des Maklervertrages auf Grund der Verletzung von Aufklärungspflichten ; Umfang der Aufklärungspflichten eines Maklers; Zurechnung fremden Wissens bei privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen kommunaler ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 652 § 280
    Haftung einer Grundstücksvermittlungsgesellschaft einer kommunalen Gebietskörperschaft für Altlasten auf einem verkauften Grundstück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 783
  • NJW 2005, 2640 (Ls.)
  • NZM 2004, 264
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03
    Das materielle Bedürfnis für eine Zurechnung fremden Wissens besteht darin, dass der Vertragspartner einer Organisation, bei der es infolge der Organisationsform zu einer Wissenszersplitterung kommt, nicht schlechter gestellt sein soll als derjenige einer natürlichen Person (BGHZ 109, 327, 332 ff.; BGHZ 117 104, 109).

    Rechtsgeschäft nicht beteiligten Amtes geboten sein, wenn der sachliche Zusammenhang der in verschiedenen Ämtern angefallenen Vorgänge bekannt, ein Informationsaustausch daher möglich und naheliegend war (BGHZ 117, 104, 109).

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94

    Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03
    englischem und deutschem Recht, Karlsruher Forum 1994, Beilage zum "Versicherungsrecht", S. 16 ff., 828 ff.; Medicus, Probleme der Wissenzurechnung, a.a.O., S. 4 ff., 11 ff.; BGHZ 132, 30 ff.; BGH NJW 1999, 3777; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 268, 270).

    Vielmehr muss für denjenigen, für den die Zurechnung gelten soll, wenigstens eine reale Möglichkeit, aber auch ein Anlass bestehen, sich das Wissen aus dem eigenen Gedächtnis, aus Speichern oder von anderen Menschen zu beschaffen (BGHZ 132, 30, 37).

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 218/98

    Umfang der Nachforschungspflicht einer Gemeinde zu Altlasten auf zu verkaufendem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03
    englischem und deutschem Recht, Karlsruher Forum 1994, Beilage zum "Versicherungsrecht", S. 16 ff., 828 ff.; Medicus, Probleme der Wissenzurechnung, a.a.O., S. 4 ff., 11 ff.; BGHZ 132, 30 ff.; BGH NJW 1999, 3777; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 268, 270).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 9 U 53/01

    Gewährleistungsverpflichtung der Gemeinde bei unterbliebener Aufklärung über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03
    englischem und deutschem Recht, Karlsruher Forum 1994, Beilage zum "Versicherungsrecht", S. 16 ff., 828 ff.; Medicus, Probleme der Wissenzurechnung, a.a.O., S. 4 ff., 11 ff.; BGHZ 132, 30 ff.; BGH NJW 1999, 3777; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 268, 270).
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03
    Über die Fälle hinausgehend, in denen der Gläubiger Schutz und Fürsorge schuldet (vgl. BGHZ 77, 2208), besteht Drittschutz auch dann, wenn der Gläubiger an der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrages ein besonderes Interesse hat und der Vertrag dahingehend ausgelegt werden kann, dass der Vertragsschutz in Anerkennung dieses Interesses auf den Dritten ausgedehnt werden soll (BGHZ 127, 378; 128, 168, 173).
  • BGH, 07.11.1984 - VIII ZR 182/83

    Einbeziehung des Sicherungseigentümers in den Schutzbereich eines Mietvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03
    Allerdings haftet der Schuldner nur dann, wenn die Drittbezogenheit der Leistung und die Gläubigernähe des Dritten für ihn erkennbar sind (BGH NJW 1985, 489; 1996, 2929).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03
    Das materielle Bedürfnis für eine Zurechnung fremden Wissens besteht darin, dass der Vertragspartner einer Organisation, bei der es infolge der Organisationsform zu einer Wissenszersplitterung kommt, nicht schlechter gestellt sein soll als derjenige einer natürlichen Person (BGHZ 109, 327, 332 ff.; BGHZ 117 104, 109).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03
    Allerdings haftet der Schuldner nur dann, wenn die Drittbezogenheit der Leistung und die Gläubigernähe des Dritten für ihn erkennbar sind (BGH NJW 1985, 489; 1996, 2929).
  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99

    Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03
    Grundsätzlich muss der Makler den Auftraggeber über alle ihm bekannten Umstände aufklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; die Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH WM 2001, 92, 93; BGH NJW-RR 2003, 700 ff.).
  • BGH, 31.01.2003 - V ZR 389/01

    Zusicherung von Mieterträgen in einem Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.12.2003 - 9 U 71/03
    Grundsätzlich muss der Makler den Auftraggeber über alle ihm bekannten Umstände aufklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können; die Erklärungen des Maklers müssen insgesamt so beschaffen sein, dass sie seinem Kunden keine unzutreffenden Vorstellungen vermitteln (BGH WM 2001, 92, 93; BGH NJW-RR 2003, 700 ff.).
  • AG Mannheim, 13.01.2012 - 3 C 273/11

    Maklervertrag: Verwirkung des Maklerlohns durch grob leichtfertige

    Das Problem der arbeitsteiligen Wissensaufspaltung, das bei juristischen Personen und allen sonstigen Organisationsformen auftritt, ist grds. unter dem Gesichtspunkt der Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation der Kommunikation zu lösen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, 9 U 71/03).
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   OLG Hamm, 11.07.2003 - 9 U 71/03   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2003 - 9 U 71/03 (https://dejure.org/2003,19168)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 9 U 71/03 (https://dejure.org/2003,19168)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34; StrWG NW § 9 § 9a
    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für Straßenbäume

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 219
  • NZV 2004, 140
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