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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1016
OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,1016)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.08.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,1016)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. August 2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,1016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Inline-Skaters mit einem entgegenkommenden Motorroller

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Status; Inlineskater; Inline-Skater; Ähnliches Fortbewegungsmittel; Rollschuhe; Ortschaften; Fahrbahn; Straßenbenutzung; Fahrzeug; Besondere Fortbewegungsmittel; Fortbewegungsmittel

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Status; Inlineskater; Inline-Skater; Ähnliches Fortbewegungsmittel; Rollschuhe; Ortschaften; Fahrbahn; Straßenbenutzung; Fahrzeug; Besondere Fortbewegungsmittel; Fortbewegungsmittel

  • rabüro.de

    Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Inline-Skater am rechten Fahrbahnrand laufen

  • Judicialis

    StVO § 24; ; StVO § 25; ; StVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 2 Abs. 1 § 24
    Einordnung von Inline-Skates als Fahrzeuge; Mitverschulden eines im Straßenverkehr verunglückten Inline-Skaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Inline-Skates sind Fahrzeuge und müssen daher zur Fortbewegung die Fahrbahn auf der rechten Seite benutzen

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Inlineskater im Straßenverkehr sind Fahrzeuge im Sinne der StVO

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Inlineskater müssen außerhalb geschlossener Ortschaften rechts fahren

Sonstiges

  • archive.org (Sonstiges)

    Inline-Skates sind Fahrzeuge i. S. der Straßenverkehrsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3793
  • MDR 2000, 1314
  • MDR 2000, 1314 (Volltext mit red. LS)
  • NZV 2000, 470
  • SpuRt 2000, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 24.07.1998 - 10 U 60/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem kreuzenden Inlineskater beim Abbiegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
    Die Inline-Skates sind keine "ähnlichen Fortbewegungsmittel" i.S. von § 24 Abs. 1 StVO (Grams, NZV 97, 67; Vieweg, NZV 98, 5; a.A. OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 8; Seidenstecher, DAR 97, 105; Arbeitskreis VII des VGT 1998, NZV 98, 146; Jagusch/Hentschel § 24 StVO Rn. 6).

    Das ist bei Inline-Skates nur dann der Fall, wenn sie im gemeinsamen Verkehr mit Fußgängern im Schritt-Tempo gefahren werden (OLG Karlsruhe NZV 99, 44; Garms, NZV 97, 65).

    In der Praxis würde die Einordnung in § 24 also dazuführen, daß man eine ungefähr dem Fahrradfahren entsprechende, aber deutlich schlechter steuerbare Fortbewegungsmethode auf Gehwege verbannt, und sich darauf verläßt, daß entsprechend der dortigen Verkehrslage der Skater hinreichend rücksichtvoll und langsam fährt, obwohl dies technisch ausgesprochen schwierig ist (dafür OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 9).

  • OLG Celle, 28.04.1999 - 9 U 267/98
    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
    Die Inline-Skates sind keine "ähnlichen Fortbewegungsmittel" i.S. von § 24 Abs. 1 StVO (Grams, NZV 97, 67; Vieweg, NZV 98, 5; a.A. OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 8; Seidenstecher, DAR 97, 105; Arbeitskreis VII des VGT 1998, NZV 98, 146; Jagusch/Hentschel § 24 StVO Rn. 6).

    In der Praxis würde die Einordnung in § 24 also dazuführen, daß man eine ungefähr dem Fahrradfahren entsprechende, aber deutlich schlechter steuerbare Fortbewegungsmethode auf Gehwege verbannt, und sich darauf verläßt, daß entsprechend der dortigen Verkehrslage der Skater hinreichend rücksichtvoll und langsam fährt, obwohl dies technisch ausgesprochen schwierig ist (dafür OLG Karlsruhe, NZV 99, 44; OLG Celle, NJW-RR 99, 1187; Schmid, DAR 98, 9).

  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2000 - 9 U 71/99
    Bei ungeklärter Rechtslage entfällt ein Verschulden nur dann, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft war und der Handelnde bei sorgfältiger Prüfung zu seiner rechtsirrigen Auffassung kommen durfte (BAG, DB 93, 1037).
  • LG Saarbrücken, 12.05.2017 - 13 S 137/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mithaftung des vorfahrtsberechtigten Linksabbiegers beim

    Deshalb obliegt es einem Vorfahrtsberechtigten, beim Abbiegen den Bogen so weit zu nehmen, dass er die linke Fahrbahn des Querverkehrs nicht berührt; er muss den Mittelpunkt der Trichterbreite rechts umfahren (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.1964 - VI ZR 116/63, VRS 27, 255; KG, VersR 1978, 427; OLG Hamm, VersR 1998, 1260; OLG Düsseldorf aaO; OLG Frankfurt, NZV 1990, 472; OLG-Report 2001, 2; Kammer, Urteil vom 01.02.2013 - 13 S 176/12, Zfs 2013, 378 m.w.N.).
  • LG Landshut, 09.02.2016 - 6 Qs 281/15

    Fahrzeugbegriff hinsichtlich Inlineskates

    Soweit die (Minder-) Meinung vertreten wird, dass Inklineskates als Fahrzeuge anzusehen seien (so König in Hentschel a. a. O. § 316 Rn. 6 mit Hinweis auf Vieweg NVZ 1998, 3; OLG Oldenburg Urteil vom 15.08.2000 - Az. 9 U 71/99, abgedruckt in NJW 2000, 3793, König in Leipziger Kommentar (LK) 12. Auflage § 315 c Rn. 8A, § 315 b Rn. 22, § 316 Rn. 72, Kudlich Beckscher Onlinekommentar StGB 29. Edition § 315 c Rn. 14a, Schönke/Schröder StGB 14. Auflage § 315 c Rn. 5), stützt sich diese Auffassung neben der Definition des Fahrzeugs, wonach Fahrzeuge Gegenstände sind, die zur Fortbewegung auf dem Boden geeignet sind, und im Wesentlichen auf die durch diese erreichbare Geschwindigkeit erhöhte Gefährlichkeit des Inlineskatens.
  • VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 2 K 2316/03

    Zur Zustimmung zur Errichtung von oberirdischen Telekommunikationsleitungen

    Ein gefährdungsfreier Begegnungsverkehr mit und zwischen Inlineskatern ist auf den Gehwegen im Baugebiet sowieso nicht möglich, weil ein erwachsener Inlineskater bei normaler Fahrweise schon eine Spurbreite von 1, 30 m hat und damit praktisch den ganzen Gehweg alleine benötigt (vgl. dazu BGH, Urteil v. 19.03.2002, IV ZR 333/00, NJW 2002, 1955; OLG Oldenburg, Urteil v. 15.08.2000, 9 U 71/99, NJW 2000, 3793, 3794; Vieweg, NZV 1998, 1, 3).
  • LG München II, 20.01.2023 - 11 O 2351/21

    Haftungsverteilung bei die Kurve schneidendem Vorfahrtsberechtigten

    Deshalb obliegt es einem Vorfahrtsberechtigten, beim Abbiegen den Bogen so weit zu nehmen, dass er die linke Fahrbahn des Querverkehrs nicht berührt; er muss den Mittelpunkt der Trichterbreite rechts umfahren (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1964 - VI ZR 116/63, VRS 27, 255; KG, VersR 1978, 427; OLG Hamm, VersR 1998, 1260; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Frankfurt a.M., NZV 1990, 472; OLG-Report 2001, 2; Kammer, Urt. v. 1.2.2013 - 13 S 176/12, Zfs 2013, 378 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.05.2000 - 9 U 71/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2014
OLG Frankfurt, 31.05.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,2014)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,2014)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,2014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 276 BGB, § 558 Abs 1 BGB, § 581 BGB
    Stellung eines Nachfolgepächters: Ablehnung eines Ausländers; Schadensersatz wegen unberechtigter Ablehnung

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz; Positive Forderungsverletzung; Pachtvertrag; Nachpächter; Ersatzmieterklausel; Ausländereigenschaft; Nachmieter

  • Judicialis

    DiskontsatzÜG § 1; ; BGB § 558; ; BGB § 581 II; ; BGB § 558 I; ; BGB § 554 I; ; BGB § 288 I 1; ; ZPO § 92 II; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 II

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Verpächters zum Abschluss eines Pachtvertrages mit einem vom Pächter gestellten Nachpächter; Verjährung des Ersatzanspruchs des Pächters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachfolge in einen Pachtvertrag durch Ausländer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1005
  • NZM 2001, 586
  • ZMR 2000, 607
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.04.1963 - VIII ZR 219/61
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2000 - 9 U 71/99
    Auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH aus dem Jahre 1963 (NJW 63, 1299) steht dem Schadenersatzanspruch des Klägers nicht entgegen, denn der dort entschiedene Fall ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5325
OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,5325)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,5325)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 9 U 71/99 (https://dejure.org/2000,5325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Devisentermingeschäft; Börsentermingeschäft; Zinslastschrift; Kontokorrentkonto; Bereicherungsausgleich; Neuberechnung; Auskunftserteilung; Informationspflicht; Glattstellungsgeschäft

  • Judicialis

    BörsG § 53 Abs. 2; ; BörsG § 59; ; BörsG § ... 53; ; BörsG § 55; ; BörsG § 54 a.F.; ; BörsG § 53 Abs. 1 Satz 2; ; BörsG § 54 Abs. 2; ; BörsG § 96 Abs. 1; ; BörsG § 53 Abs. 3; ; BörsG § 89; ; BörsG § 89 Abs. 2; ; BGB § 141 Abs. 1; ; BGB § 812 f.; ; BGB § 812 Abs. 2; ; BGB § 141 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 296 a

  • rechtsportal.de

    Devisentermingeschäfte - Bereicherungsausgleich bei Kontokorrentkonto - Neuabrechnung des Kontos - Bestätigung unverbindlicher Termingeschäfte - Unterzeichnung der Informationsschrift - Glattstellungsgeschäft - Aufklärungspflichten bei Devisentermindirektgeschäften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Es vermittelte die erforderliche Grundaufklärung über die Funktionsweise und Risiken der verschiedenen Arten von Börsentermingeschäften (BGH NJW 97, 2171).

    Diese Information bleibt deshalb notwendig abtrakt und typisierend (BGH NJW 97, 2171; NJW 98, 2673, 2675).

    Eine Beweiserleichterung im Sinne einer Beweislastumkehr kommt dem Kläger allenfalls hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität zugute, soweit zu seinen Gunsten gegebenenfalls aufklärungsrichtiges Verhalten vermutet wird, wenn nicht ausnahmsweise bei unterstellter Aufklärung ein Entscheidungskonflikt bestanden hätte (BGH NJW 93, 2434; ZIP 94, 116; WM 96, 1214; NJW 97, 2171).

  • BGH, 13.10.1998 - XI ZR 26/98

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Erlangung der Börsentermingeschäftsfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Unverbindlich bleiben auch Saldoanerkenntnisse, die aufgrund antizipierter Vereinbarung durch Schweigen auf einen Rechnungsabschluß zustande gekommen sind (BGH WM 89, 807; WM 98, 2331; NJW 85, 634; 1956; ZIP 92, 314), soweit in die Kontokorrentsalden Forderungen eingegangen sind, denen der Termineinwand entgegenstand.

    Insbesondere kann hinsichtlich der nach Zeitpunkt und Höhe nicht im einzelnen bekannten Überweisungen von anderen Konten des Klägers auf das Konto 030 nicht festgestellt werden, daß der Kläger eigene Vermögenswerte zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Devisentermingeschäften insoweit hätte aufgeben wollen (vgl. BGH WM 91, 1361; WM 92, 479; WM 98, 2331, 2334).

    Eine solche grundsätzlich mögliche Bestätigung von unverbindlichen Termingeschäften (BGH WM 98, 1278) liegt insbesondere nicht in der nachfolgenden Unterzeichnung der gem. § 53 Abs. 2 BörsG von der Beklagten überlassenen Informationsschriften, welche eine konkrete Bezugnahme auf bestimmte Termingeschäfte nicht aufweisen (BGH WM 98, 2331; NJW 99, 720).

  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 216/97

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften; Erlangung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Diese Information bleibt deshalb notwendig abtrakt und typisierend (BGH NJW 97, 2171; NJW 98, 2673, 2675).

    Besteht Aufklärungsbedarf, ist dieser durch eine anleger- und objektgerecht individuelle Aufklärung in einer den Verständnismöglichkeiten des Anlegers entsprechenden Weise zu erfüllen (BGH NJW 96, 2511; NJW 98, 2673).

  • OLG Frankfurt, 21.10.1993 - 16 U 233/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Dahingestellt bleiben kann deshalb, ob die am 22.2.1989 verpfändete Auslandsanleihe, die offenbar mit dem im November 1988 bewilligten Kredit über 2 Mio. DM angeschafft und zu Kreditsicherungszwecken ohnehin verpfändet war, überhaupt eine im Sinne von § 54 BörsG a.F. geeignete Sicherheit sein konnte (vgl. BGH ZIP 91, 1205; OLG Frankfurt ZIP 93, 1855, 1856).

    Auch können die von der Beklagten vorgenommenen Kursaufschläge nach ihrer Funktion und ihren möglichen Auswirkungen nicht verglichen werden mit Aufschlägen, die bei Optionsprämien verlangt werden und die für den Laien nicht erkennbar geeignet sind, Gewinnmöglichkeiten entscheidend zu reduzieren oder ganz auszuschließen (vgl. hierzu OLG Frankfurt ZIP 93, 1855, 1858).

  • BGH, 04.02.1992 - XI ZR 32/91

    Geschäfte mit unverbrieften Aktienoptionen - Hinweispflicht des Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Unverbindlich bleiben auch Saldoanerkenntnisse, die aufgrund antizipierter Vereinbarung durch Schweigen auf einen Rechnungsabschluß zustande gekommen sind (BGH WM 89, 807; WM 98, 2331; NJW 85, 634; 1956; ZIP 92, 314), soweit in die Kontokorrentsalden Forderungen eingegangen sind, denen der Termineinwand entgegenstand.

    Insbesondere kann hinsichtlich der nach Zeitpunkt und Höhe nicht im einzelnen bekannten Überweisungen von anderen Konten des Klägers auf das Konto 030 nicht festgestellt werden, daß der Kläger eigene Vermögenswerte zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestimmten Devisentermingeschäften insoweit hätte aufgeben wollen (vgl. BGH WM 91, 1361; WM 92, 479; WM 98, 2331, 2334).

  • BGH, 13.10.1998 - XI ZR 282/97

    Zulässiger Zeitraum für die Wiederholungsunterrichtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Die Wiederholungsunterrichtung vom 18.8.1990 war als solche wirksam, weil sie innerhalb des bei Anwendung von § 53 Abs. 2 BörsG a.F. zu beachtenden Zeitkoridors vom 11. bis zum 13. Monat nach der Erstunterrichtung erfolgte (BGH WM 98, 25; WM 98, 2330; DB 99, 794).

    In der Tat hat der BGH (WM 98, 2330) ausgeführt, Nichtkaufleute erlangten durch Unterzeichnung der § 53 Abs. 2 BörsG entsprechenden Informationsschrift Börsentermingeschäftsfähigkeit für drei Jahre, wobei eine nicht innerhalb des genannten Zeitkorridors liegende Wiederholungsunterrichtung nicht die Börsentermingeschäftsfähigkeit für die nächsten beiden Jahre bewirken könne (vgl. auch Schäfer/Müller, Haftung für fehlerhafte Wertpapier-Dienstleistungen, RN 456).

  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Allerdings ist der beklagten Bank abzuverlangen, daß sie - wenn nicht ausnahmsweise von vornherein eine Aufklärungsverpflichtung ausgeschlossen werden kann - substantiiert darlegt, wie und wo und durch wen aufgeklärt wurde (hierzu BGH ZIP 92, 1614; OLG Düsseldorf WM 96, 1082, 1086; OLG Schleswig WM 93, 503, 505).
  • BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91

    Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Zutreffend ist das Landgericht auch davon ausgegangen; daß die Beweislast für das objektive Vorhandensein von Aufklärungspflichten und für deren Verletzung den Kläger trifft (BGH ZIP 92, 544 = WM 92, 701; NJW 87, 1322).
  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Entgegen der Auffassung des Klägers mußte Schriftform bei Aufklärungsbemühungen der Beklagten nicht eingehalten werden (BGH NJW 98, 2675).
  • BGH, 11.06.1996 - XI ZR 172/95

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2000 - 9 U 71/99
    Besteht Aufklärungsbedarf, ist dieser durch eine anleger- und objektgerecht individuelle Aufklärung in einer den Verständnismöglichkeiten des Anlegers entsprechenden Weise zu erfüllen (BGH NJW 96, 2511; NJW 98, 2673).
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91

    Beweislast bei sittenwidriger Schädigung durch Vereitelung des Termineinwands bei

  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 138/94
  • BGH, 03.02.1998 - XI ZR 33/97

    Begriff der Leistung; Erfüllung unklagbarer Verbindlichkeiten durch Auflösung

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 67/88

    Wirksamkeit von Devisentermingeschäften zur Absicherung eines Exportgeschäfts

  • BGH, 21.04.1998 - XI ZR 273/97

    Bestätigung eines zunächst unverbindlichen Börsentermingeschäfts

  • BGH, 22.10.1984 - II ZR 262/83

    Aktienoptionsgeschäft

  • BGH, 09.07.1996 - XI ZR 103/95

    Berufsmäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften; Rechtsnatur von Geschäften

  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 152/94

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Geschäfte mit selbständigen Optionsscheinen

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 178/90

    Wirksamkeit der Verrechnung vollwertiger Forderungen mit Leistungen aufgrund

  • BGH, 02.12.1997 - XI ZR 121/97

    Zeitraum für die Wiederholungsunterrichtung

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