Weitere Entscheidung unten: SG Kassel, 04.11.2014

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11   

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https://dejure.org/2012,16945
OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11 (https://dejure.org/2012,16945)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.05.2012 - 9 U 74/11 (https://dejure.org/2012,16945)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Mai 2012 - 9 U 74/11 (https://dejure.org/2012,16945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Individuelle Einbauküche muss erst nach Abnahme bezahlt werden

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatzanspruch wegen der Verwendung unwirksamer AGB

  • gaius.legal

    Individuelle Einbauküche muss erst nach Abnahme bezahlt werden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesamte Vergütung vor Ausführung zu zahlen: Klausel unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vollständige Zahlung einer Maßküche erst nach Montage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlecht montierte Einbauküche - Kunde sollte den Werklohn vollständig im Voraus zahlen: AGB-Klausel ist unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige AGB bei Lieferung einer Maßküche

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bei Werkverträgen keine Vorauszahlungspflicht durch AGB-Klausel

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    AGB Schadensersatzanspruch bei Verwendung unwirksamer AGB

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Unwirksame AGB können durch nachträgliche Individualvereinbarung nicht gerettet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einbauküche muss nicht vorab bezahlt werden: Regelung einer Vorleistungspflicht im Rahmen eines Werkvertrages in den AGB unwirksam - Verstoß gegen § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbesserung nur gegen Zahlung: Unternehmer riskiert Rückabwicklung des Vertrags! (IBR 2012, 514)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendung unwirksamer AGB verpflichtet zum Schadensersatz! (IBR 2012, 563)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11
    Der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist außerdem für Nachteile verantwortlich, die dem Kunden entstehen, wenn er im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmte Rechte nicht geltend macht (vgl. BGH, NJW 1987, 639; BGH, NJW 1984, 2816, 2817; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, Kommentar, 11. Auflage 2011, Vorbemerkung vor § 307 BGB, Rdnr. 104).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11
    Für die Frage, ob die Pflichtverletzung eines Werkunternehmers erheblich ist, sind die Interessen beider Parteien umfassend gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1289, 1291; Senat, NJW-RR 2009, 741).
  • KG, 17.03.2006 - 7 U 221/05

    Werkvertrag: Lieferung und Montage einer Einbauküche; Maßnahmen der Selbsthilfe;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11
    Nach Sinn und Zweck des Vertrages ist vielmehr - ähnlich wie bei der Errichtung eines Bauwerks - davon auszugehen, dass der Schwerpunkt des Vertrages auf der Erbringung einer Werkleistung liegt, nämlich der Erstellung einer fertigen Einbauküche in den Räumen des Bestellers (vgl. zur rechtlichen Qualifizierung von Verträgen, die Lieferung und Montage einer Einbauküche zum Gegenstand haben, KG, MDR 2007, 76; OLG Frankfurt, OLGR 2008, 957).
  • OLG Köln, 21.01.1992 - 9 U 78/91

    Wann ist der Werklohn des Fensterbauers fällig?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag - wie im vorliegenden Fall - unwirksam ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1989, 274; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1047; Palandt/Grüneberg a. a. O., § 309 BGB, Rdnr. 14).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2008 - 9 U 150/08

    Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag wegen Mängeln einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11
    Für die Frage, ob die Pflichtverletzung eines Werkunternehmers erheblich ist, sind die Interessen beider Parteien umfassend gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1289, 1291; Senat, NJW-RR 2009, 741).
  • BGH, 14.01.2009 - VIII ZR 71/08

    Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen Vereinbarung über die Endrenovierung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11
    ccc) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2009 (NJW 2009, 1075) steht der Rechtsauffassung des Senats nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 08.11.1988 - 26 U 113/88

    Sonderfragen zur Vergütung im Baurecht; Abschlagszahlungen; Abschlagszahlungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag - wie im vorliegenden Fall - unwirksam ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1989, 274; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1047; Palandt/Grüneberg a. a. O., § 309 BGB, Rdnr. 14).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 280/07

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Lieferung und Montage einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11
    Nach Sinn und Zweck des Vertrages ist vielmehr - ähnlich wie bei der Errichtung eines Bauwerks - davon auszugehen, dass der Schwerpunkt des Vertrages auf der Erbringung einer Werkleistung liegt, nämlich der Erstellung einer fertigen Einbauküche in den Räumen des Bestellers (vgl. zur rechtlichen Qualifizierung von Verträgen, die Lieferung und Montage einer Einbauküche zum Gegenstand haben, KG, MDR 2007, 76; OLG Frankfurt, OLGR 2008, 957).
  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.05.2012 - 9 U 74/11
    Der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist außerdem für Nachteile verantwortlich, die dem Kunden entstehen, wenn er im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmte Rechte nicht geltend macht (vgl. BGH, NJW 1987, 639; BGH, NJW 1984, 2816, 2817; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, Kommentar, 11. Auflage 2011, Vorbemerkung vor § 307 BGB, Rdnr. 104).
  • OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18

    Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt

    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass die Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag unwirksam ist (vgl. zu einer unwirksamen Vorleistungsklausel bei Lieferung und Montage einer Einbauküche: OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.5.2012 - 9 U 74/11 OLG Hamm, NJW-RR 1989, 274; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1047; Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 307 BGB, Rdnr. 74).
  • LG Magdeburg, 28.02.2013 - 10 O 1045/12

    Erlöschen des Anspruchs auf Kaufpreisrückzahlung wegen eines Sachmangels bei

    Beim vom Amtsgericht Brandenburg entschiedenen Fall geht es zum einen um einen Werklieferungsvertrag, zum anderen geht es bei einer Terrasse, die mit hochwertigen Dielen ausgelegt ist, durchaus auch darum, dass diese optisch ein einheitliches Bild bietet (vgl. etwa bei einer Küche OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012, 9 U 74/11, zitiert nach juris, Rz. 75).
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Rechtsprechung
   SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 74/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,73430
SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 74/11 (https://dejure.org/2014,73430)
SG Kassel, Entscheidung vom 04.11.2014 - S 9 U 74/11 (https://dejure.org/2014,73430)
SG Kassel, Entscheidung vom 04. November 2014 - S 9 U 74/11 (https://dejure.org/2014,73430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 75/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 74/11
    Diesem gegenüber gab er an, nach Verlassen der Betriebshalle auf schneeglattem Untergrund ausgerutscht zu sein (der Unfall vom 31.1.2010 ist Gegenstand des Verfahrens S 9 U 75/11).

    Mit Bescheid II vom 12.1.2011 (Verfahren S 9 U 75/11) erkannte die Beklagte das Ereignis vom 31.1.2010 als Arbeitsunfall an und stellte fest, dass es unfallbedingt zu einer Prellung des rechten Schultergelenkes mit Einblutung in die Muskulatur gekommen sei.

    Mit Widerspruchsbescheid I vom 12.5.2010 (S 9 U 75/11) wies die Beklagte den Widerspruch des Klägers vom 1.2.2011 zurück und lehnte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung infolge des Unfalles vom 9.6.1995 ab.

    Am 14.6.2011 sind die Klagen S 9 U 74/11 (betreffend den Unfall am 9.6.1995) und S 9 U 75/11 (betreffend den Unfall am 31.1.2010) beim Sozialgericht Kassel eingegangen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten und Unterlagen, insbesondere des weiteren Vorbringens der Beteiligten, wird auf die Gerichtsakten S 9 U 74/11 und S 9 U 75/11 sowie auf die beigezogenen Akten der Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand dieser Entscheidung gewesen sind.

  • SG Augsburg, 11.04.2011 - S 8 U 356/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Nichtbeachtung eines

    Auszug aus SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 74/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach grundsätzlich erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfall der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher oder innerer Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R; SG Augsburg vom 11.4.2011 - S 8 U 356/09, beide zitiert nach juris).

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfall und einem Gesundheitsschaden bzw. der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen; dafür reicht grundsätzlich die "hinreichende" Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - aus (vgl. BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R, zitiert nach juris; SG Augsburg vom 11.4.2011, aaO).

    Hierbei trägt der Versicherte, also die Klägerseite, die objektive Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, d.h. deren etwaige Nichterweislichkeit geht zu ihren Lasten (vgl. BSG vom 5.2.2008 - B 2 U 10/07 R; LSG B.-W. vom 23.3.2012 - L 8 U 884/11, zitiert nach juris; SG Augsburg vom 11.4.2011, aaO).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Prüfung der Verursachung einer Knieprellung oder einer Thrombose durch einen

    Auszug aus SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 74/11
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfall und einem Gesundheitsschaden bzw. der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung der Entschädigungspflicht ist nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen; dafür reicht grundsätzlich die "hinreichende" Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - aus (vgl. BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 29/07 R, zitiert nach juris; SG Augsburg vom 11.4.2011, aaO).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 10/07 R

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 74/11
    Hierbei trägt der Versicherte, also die Klägerseite, die objektive Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, d.h. deren etwaige Nichterweislichkeit geht zu ihren Lasten (vgl. BSG vom 5.2.2008 - B 2 U 10/07 R; LSG B.-W. vom 23.3.2012 - L 8 U 884/11, zitiert nach juris; SG Augsburg vom 11.4.2011, aaO).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auszug aus SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 74/11
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, sodass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (vgl. BSG vom 2.2.1978 - 8 RU 66/77, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 8 U 884/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - stationäre Rehabilitation -

    Auszug aus SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 74/11
    Hierbei trägt der Versicherte, also die Klägerseite, die objektive Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, d.h. deren etwaige Nichterweislichkeit geht zu ihren Lasten (vgl. BSG vom 5.2.2008 - B 2 U 10/07 R; LSG B.-W. vom 23.3.2012 - L 8 U 884/11, zitiert nach juris; SG Augsburg vom 11.4.2011, aaO).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
    Auszug aus SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 74/11
    Für einen Arbeitsunfall ist danach grundsätzlich erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfall der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher oder innerer Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R; SG Augsburg vom 11.4.2011 - S 8 U 356/09, beide zitiert nach juris).
  • SG Kassel, 04.11.2014 - S 9 U 75/11
    Der Kläger stellte sich in der BG-Klinik Frankfurt vor und berichtete dort, dass er bereits am 9.6.1995 einen Arbeitsunfall unter Beteiligung der rechten Schulter gehabt zu haben (der Unfall vom 9.6.1995 ist Gegenstand des Verfahrens S 9 U 74/11).

    Mit Bescheid I vom 12.1.2011 (Verfahren S 9 U 74/11) erkannte die Beklagte das Ereignis vom 9.6.1995 als Arbeitsunfall an und stellte fest, dass es unfallbedingt zu einer Zerrung der rechten Schulter gekommen sei, die zum 20.6.1995 folgenlos ausgeheilt sei.

    Mit Widerspruchsbescheid II vom 12.5.2010 (S 9 U 74/11) wies die Beklagte den Widerspruch des Klägers vom 2.2.2011 zurück und lehnte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung infolge des Unfalles vom 31.1.2010 ab.

    Am 14.6.2011 sind die Klagen S 9 U 74/11 (betreffend den Unfall am 9.6.1995) und S 9 U 75/11 (betreffend den Unfall am 31.1.2010) beim Sozialgericht Kassel eingegangen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten und Unterlagen, insbesondere des weiteren Vorbringens der Beteiligten, wird auf die Gerichtsakten S 9 U 74/11 und S 9 U 75/11 sowie auf die beigezogenen Akten der Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand dieser Entscheidung gewesen sind.

  • LSG Hessen, 09.08.2016 - L 3 U 22/15

    Arbeitsunfall

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4. November 2014 (Aktenzeichen S 9 U 74/11) wird zurückgewiesen.

    Die Klage, den Unfall vom 31. Januar 2010 betreffend, wurde unter dem Aktenzeichen S 9 U 75/11 und die Klage, den Unfall vom 9. Juni 1995 betreffend, unter dem Aktenzeichen S 9 U 74/11 geführt.

    Das Sozialgericht hat in dem Verfahren S 9 U 74/11, den Arbeitsunfall vom 9. Juni 1995 betreffend, durch Urteil vom 4. November 2014 die Klage abgewiesen.

  • BSG, 23.02.2017 - B 2 U 264/16 B
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4. November 2014 (Aktenzeichen S 9 U 74/11) wird zurückgewiesen.

    Die Klage, den Unfall vom 31. Januar 2010 betreffend, wurde unter dem Aktenzeichen S 9 U 75/11 und die Klage, den Unfall vom 9. Juni 1995 betreffend, unter dem Aktenzeichen S 9 U 74/11 geführt.

    Das Sozialgericht hat in dem Verfahren S 9 U 74/11, den Arbeitsunfall vom 9. Juni 1995 betreffend, durch Urteil vom 4. November 2014 die Klage abgewiesen.

  • LSG Hessen, 09.08.2016 - L 3 U 23/15

    Arbeitsunfall

    Die Klage, den Unfall vom 31. Januar 2010 betreffend, wurde unter dem Aktenzeichen S 9 U 75/11 und die Klage, den Unfall vom 9. Juni 1995 betreffend, unter dem Aktenzeichen S 9 U 74/11 geführt.
  • BSG, 23.02.2017 - B 2 U 265/16 B
    Die Klage, den Unfall vom 31. Januar 2010 betreffend, wurde unter dem Aktenzeichen S 9 U 75/11 und die Klage, den Unfall vom 9. Juni 1995 betreffend, unter dem Aktenzeichen S 9 U 74/11 geführt.
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