Rechtsprechung
OLG Dresden, 16.11.2010 - 9 U 765/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
OLG Dresden entscheidet: Milchwerk-Blockierer müssen Schadensersatz leisten
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Gesellschaftsrecht, Haftung, Schadensersatzklagen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Milchwerk-Blockierer müssen Schadensersatz leisten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bauern müssen wegen Molkerei-Blockade Schadenersatz zahlen - Rechtsordnung gestattet keine zwangsweise oder selbsthilfeähnliche Durchsetzung von Interessen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
Auszug aus OLG Dresden, 16.11.2010 - 9 U 765/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes löst ein unmittelbarer Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb einen Schadenersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB aus (vgl. schon BGHZ 29, 65, 71, 74; BGZ 59, 30, 34). - BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum …
Auszug aus OLG Dresden, 16.11.2010 - 9 U 765/10
Ein unmittelbarer Eingriff liegt dann vor, wenn sich die Handlung gegen den Betrieb als solchen wendet, in diesem Sinne also betriebsbezogen ist und nicht von dem Gewerbebetrieb ohne Weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGHZ 66, 388, 393; BGHZ 69, 129, 139; BGHZ 90, 113, 123;… Wagner in Münchener Kommentar, BGB, Band 5, 5. Aufl., § 823 Rdn. 194). - BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82
Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher …
Auszug aus OLG Dresden, 16.11.2010 - 9 U 765/10
Ein unmittelbarer Eingriff liegt dann vor, wenn sich die Handlung gegen den Betrieb als solchen wendet, in diesem Sinne also betriebsbezogen ist und nicht von dem Gewerbebetrieb ohne Weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (BGHZ 66, 388, 393; BGHZ 69, 129, 139; BGHZ 90, 113, 123;… Wagner in Münchener Kommentar, BGB, Band 5, 5. Aufl., § 823 Rdn. 194). - BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90
Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr
Auszug aus OLG Dresden, 16.11.2010 - 9 U 765/10
Die vorausgegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eines geschützten Rechtsguts begründet regelmäßig eine tatsächliche Vermutung dafür, dass es zu neuerlichen Vorkommnissen gleicher Art kommen werde (BGH NJW-RR 1992, 617, 618), sodass eine Wiederholungsgefahr gegeben ist.
- LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der …
Die Sachlage ist nicht mit dem vom OLG Dresden (Urteil vom 16. Nov. 2010 - 9 U 765/10 - ) vergleichbar, in dem es um die Blockade eines Werksgeländes durch Milchbauern mit dem Ziel ging, die An- und Auslieferung unmöglich zu machen und auf diese Weise den Geschäftsbetrieb zeitweise einzuschränken. - ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12
Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air …
Darin liegt auch der wesentliche Unterschied zu den von den Klägerinnen zitierten Entscheidungen des BAG vom 21. Juni 1988 (1 AZR 653/86 - NZA 1988, 884) und des OLG Dresden vom 16. November 2010 (9 U 765/10 - juris). - OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10
Haftung eines Antimilitaristen wegen Beschädigung der Bahngleise zu einem …
Das Recht der Versammlungsfreiheit deckt grundsätzlich nicht Maßnahmen, die nicht zur Überzeugung der Gegenseite im Meinungskampf, sondern dazu führen sollen, dass sich die Gegenseite ohne Möglichkeit zu eigener freier Willensentscheidung einem auf sie ausgeübten Zwang beugt (OLG Dresden, Urteil vom 16. November 2010 - 9 U 765/10). - LG Köln, 16.08.2013 - 24 O 392/12
Verbot der Beeinträchtigung des Betriebs der Bahn im Rheinischen Braunkohlerevier …
Jedenfalls war es dem Beklagten nach Überzeugung des Gerichts bewusst, dass es sich bei den die Klägerin treffenden Beeinträchtigungen nicht lediglich um mehr oder weniger zwangsläufige Nebenfolgen handelte (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 16.11.2010, 9 U 765/10 - recherchiert über juris).