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   OLG Hamm, 05.04.2016 - I-9 U 77/15   

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https://dejure.org/2016,51824
OLG Hamm, 05.04.2016 - I-9 U 77/15 (https://dejure.org/2016,51824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2016 - I-9 U 77/15 (https://dejure.org/2016,51824)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2016 - I-9 U 77/15 (https://dejure.org/2016,51824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Stolperkante und nasse Tanzfläche - Verkehrssicherungspflichten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auf nasser Tanzfläche in der Disco ausgerutscht - Betreiber haftet

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Verkehrssicherungspflicht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97

    Culpa in contrahendo

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15
    Damit steht eine objektive Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zu 2.) und 3.) fest (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237, implizit BGH NZV 2013, 534, 535; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, Az. 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949, Rdnr. 21).

    Hierbei haben sie sowohl ein Organisationsverschulden als auch Mängel bei der Ausführung der getroffenen Organisationsanordnungen auszuschließen (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

    Generelle Anweisungen genügen nicht, wenn sie nicht befolgt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949) und es deshalb zu gefahrenträchtigen Zuständen kommt (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Damit steht bereits ein Organisationsverschulden auf Seiten der Beklagten fest (Senat, a.a.O., OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Neben einem Kontrollsystem mit festgelegten Intervallen ist überdies erforderlich, dass der Geschäftsinhaber nicht nur eine allgemeine Weisung an das Personal erteilt, das noch mit diversen anderen Aufgaben - wie vorliegend Kellnern an der Theke - betraut ist, sondern es muss vielmehr eine bestimmte Person mit der Erfüllung der bedeutsamen Verkehrssicherungspflicht betraut und sichergestellt werden, dass einer der Bediensteten für die Reinigung und Kontrolle des Bodenzustandes in erster Linie verantwortlich ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Insbesondere muss der Verpflichtete beweisen, dass seine etwaigen ausreichenden Anordnungen betreffend die Reinigung des Bodens am Unfalltag praktiziert worden sind, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, weil etwa das gefährdende Objekt erst nach dem letzten Kontrollgang kurz vor dem Erscheinen des Geschädigten auf den Boden gelangt ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; vgl. bereits BGH NJW 1976, 712).

    Eine schuldhafte Pflichtverletzung durch die Beklagten zu 2) und 3) ist durch die Verletzung der äußeren Sorgfalt indiziert (BGH NJW 1986, 2757, 2758; OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; Palandt-Sprau, BGB, 74. Aufl. 2015, § 823, Rdnr. 54).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15
    Damit steht eine objektive Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zu 2.) und 3.) fest (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237, implizit BGH NZV 2013, 534, 535; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, Az. 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949, Rdnr. 21).

    Hierbei haben sie sowohl ein Organisationsverschulden als auch Mängel bei der Ausführung der getroffenen Organisationsanordnungen auszuschließen (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

    Generelle Anweisungen genügen nicht, wenn sie nicht befolgt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949) und es deshalb zu gefahrenträchtigen Zuständen kommt (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Steht in Rede, dass Glasscherben auf dem Boden einer Discothek erst kurz vor dem Unfall - und zwar nicht durch ein Verhalten des Geschädigten selbst - dorthin geraten sind, trägt der Discothekenbetreiber die Beweislast und muss insbesondere vortragen und beweisen, wann und von welchem Mitarbeiter der betreffende Bereich vor dem Unfallzeitpunkt zuletzt in Augenschein genommen worden ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

    Der Besucher einer Discothek hat nur bei Vorliegen besonderer Umstände mit einer Verunreinigung des Fußbodens und der damit verbundenen Rutschgefahr zu rechnen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

  • BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74

    Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>),

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15
    Eine kausale Pflichtverletzung der Beklagten zu 1.) ist bereits aus einer gegenständlichen Vertragswidrigkeit abzuleiten, die gegeben war, weil sich auf dem Boden der Tanzfläche Glasscherben befanden (BGH NJW 1976, 712).

    Insbesondere muss der Verpflichtete beweisen, dass seine etwaigen ausreichenden Anordnungen betreffend die Reinigung des Bodens am Unfalltag praktiziert worden sind, der Sturz aber trotzdem nicht verhindert werden konnte, weil etwa das gefährdende Objekt erst nach dem letzten Kontrollgang kurz vor dem Erscheinen des Geschädigten auf den Boden gelangt ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; vgl. bereits BGH NJW 1976, 712).

  • BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12

    Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15
    Damit steht eine objektive Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zu 2.) und 3.) fest (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237, implizit BGH NZV 2013, 534, 535; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, Az. 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949, Rdnr. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei feststehender Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ein Anscheinsbeweis dafür, dass es ohne diese Pflichtverletzung nicht zu einem Unfall gekommen wäre, dass mithin die Pflichtverletzung ursächlich für das Schadensereignis geworden ist (BGH, NZV 2013, 534, 535).

  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15
    Insbesondere kann der Tatrichter im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses nach § 286 ZPO den Behauptungen und Angaben einer Partei unter Umständen auch dann glauben, wenn diese ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGH, Urteil vom 24.04.1991, IV ZR 172/90, Rdnr. 18).
  • BGH, 25.09.2003 - III ZR 384/02

    Zulässigkeit der Parteivernehmung bei Vier-Augen-Gespräch

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nämlich ein Gericht nicht gehindert, einer Parteierklärung nach § 141 ZPO den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben und seine Überzeugungsbildung auf diese Erklärung zu stützen (BGH, Urteil vom 25.09.2003, III ZR 384/02; BGH, Urteil vom 16.07.1998, I ZR 32/96).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nämlich ein Gericht nicht gehindert, einer Parteierklärung nach § 141 ZPO den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben und seine Überzeugungsbildung auf diese Erklärung zu stützen (BGH, Urteil vom 25.09.2003, III ZR 384/02; BGH, Urteil vom 16.07.1998, I ZR 32/96).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15
    Auch hinsichtlich der Beklagten zu 2) und 3) spricht die Pflichtverletzung für eine Kausalität zwischen derselben und dem eingetretenen Schaden (BGH NJW 1994, 945, 946).
  • LG Essen, 08.07.2016 - 19 O 303/15

    Schadensersatz wegen Falschberatung bei Abschuss eines neuen

    Im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses nach § 286 ZPO kann den Behauptungen und Angaben einer Partei unter Umständen auch dann geglaubt werden, wenn dies ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann; einer förmlichen Parteivernehmung bedarf es nicht zwingend (BGH Urt. v. 24.04.1991, IV ZR 172/90; OLG Hamm, Urt. v. 04.03.2016, I - 9 U 77/15).
  • LG Münster, 13.09.2021 - 11 O 59/20
    Das Gericht vermochte auch nicht aufgrund der Angaben der persönlich angehörten Parteien - im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses nach § 286 ZPO zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 24.04.1991 - IV ZR 172/90; OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2016 - 9 U 77/15; Zöller/Greger, 32. Auflage, § 286 Rn. 14) - zu der Überzeugung gelangen, dass der Beklagte einer weitergehende Abtretung der streitgegenständlichen Ansprüche an die K bewilligt hat.
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