Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 9 U 84/21   

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https://dejure.org/2022,8446
OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 9 U 84/21 (https://dejure.org/2022,8446)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.2022 - 9 U 84/21 (https://dejure.org/2022,8446)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 2022 - 9 U 84/21 (https://dejure.org/2022,8446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Unterlassungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtsidentität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtsidentität

  • rechtsportal.de

    Verwerfung einer verfristeten Berufung; Mehrfach fehlerhafte Angaben in einer Rechtsmittelschrift; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Versäumte Berufungsfrist - Nicht-binäre Geschlechtsidentität

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtsidentität

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Herr und Frau im Onlinehandel - Unterlassungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtsidentität

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Herr und Frau im Onlinehandel - Unterlassungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtsidentität

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Deutsche Bahn muss nicht-binäre Personen geschlechtsneutral ansprechen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Pflichtangabe von "Herr" oder "Frau" ist Verletzung nicht-binärer Geschlechtsidentität einer Person

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    In Online-Shops muss das dritte Geschlecht als Anrede angeboten werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Frankfurt am Main: Unterlassungsanspruch wegen binärer Geschlechtsbezeichnung - Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns gegen landgerichtliches Urteil zum Unterlassungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtsidentität aus formalen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.2006 - XII ZB 27/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen Urteils in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 9 U 84/21
    Soweit die Beklagte auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.01.2006 verweist, betrifft dieser einen nicht vergleichbaren Sachverhalt: In der dortigen Konstellation waren bis auf das fehlerhaft angegebene Aktenzeichen alle anderen Angaben korrekt, insbesondere war die Berufung auch sogleich inhaltlich begründet worden (BGH, Beschluss vom 11.01.2006, XII ZB 27/04, Rz. 1 f., zitiert nach juris).

    Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof aufgeführt, dass diese Berufung selbst dann, wenn sie gar kein erstinstanzliches Aktenzeichen angegeben hätte, aufgrund der sonstigen Angaben in der Berufungsschrift ohne weiteres zulässig gewesen wäre, da sich das angefochtene Urteil daraus eindeutig ergebe und damit Zweifel an der Identität des angefochtenen Urteils nicht bestünden (BGH, Beschluss vom 11.01.2006, a.a.O., Rz. 16).

    Soweit allein die Falschbezeichnung des Aktenzeichens - etwa durch einen Zahlendreher - nicht bereits ohne weiteres eine Unzulässigkeit der Berufung zur Folge hat (BGH, Beschluss vom 11.01.2006, XII ZB 27/04, zitiert nach beck online), kommen vorliegend weitere Umstände bzw. Fehler hinzu: Zum einen fehlt es insgesamt an einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil, da die Berufungsschrift vom 22.09.2021 Begründung und Antragstellung einem gesonderten Schriftsatz vorbehält.

  • BGH, 21.03.2006 - VI ZB 25/05

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsklägers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 9 U 84/21
    Das weisungswidrige Verhalten der Mitarbeiterin, welche ihrerseits gegen Pflichten verstoßen hat, steht diesem für die Fristversäumung ursächlichen Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Beklagten hierbei nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 21.03.2016, VI ZB 25/05, BeckRS 2006, 5502, zitiert nach beck online).

    Insofern ist Wiedereinsetzung nicht zu gewähren, wenn neben dem Verschulden des Prozessbevollmächtigten auch andere von ihm nicht verschuldete Umstände mitgewirkt haben (BGH, Beschluss vom 21.03.2016, VI ZB 25/05, BeckRS 2006, 5502).

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZB 58/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 9 U 84/21
    Auch soweit die Beklagte nunmehr anführt, eine Erkennbarkeit des angegriffenen Urteils ergebe sich jedenfalls mithilfe der Berufungsschrift der klagenden Partei, und damit unter Verweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.04.2008, VIII ZB 58/06, auf ein Zusammenspiel dieser beiden Berufungen abstellt, dringt sie mit diesem Argument nicht durch.

    Denn die Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung können nach dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit nicht von der internen Organisation des Berufungsgerichts abhängen (BGH, Beschluss vom 09.04.2008, VIII ZB 58/06, NJW-RR 2008, 1161, zitiert nach beck-online).

  • LG Frankfurt/Main, 26.08.2021 - 30 O 154/20
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 9 U 84/21
    Am 13.10.2021 erfolgte eine telefonische Nachfrage seitens des Oberlandesgerichts im Büro der Prozessbevollmächtigten der Beklagten, nach der das landgerichtliche Aktenzeichen - nunmehr zutreffend - mit 2-30 O 154/20 angegeben und die zutreffende Akte sodann an diesem Tage vom Landgericht angefordert wurde (GA 175 R).

    Am 13.10.2021 erfolgte eine telefonische Nachfrage seitens des Oberlandesgerichts im Büro des Prozessbevollmächtigten der Beklagten, nach der das landgerichtliche Aktenzeichen - nunmehr zutreffend - mit 2-30 O 154/20 angegeben und die zutreffende Akte sodann an diesem Tage vom Landgericht angefordert wurde (Bl. 175 R d.A.).

  • OLG Frankfurt, 03.07.2017 - 1 U 210/16

    Keine Wiedereinsetzung bei unzureichender Büroorganisation bezüglich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 9 U 84/21
    Ein zurechenbares Eigenverschulden des Rechtsanwalts kann sich jedoch aus mangelhafter Büroorganisation ergeben (Zöller-Greger, a.a.O., § 233 Rz. 16 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.07.2017, Az. 1 U 210/16 , BeckRS 2017, 143986).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 9 U 84/21
    Andererseits wiederum können überobligatorische Maßnahmen eines Gerichts außerhalb des ordentlichen Geschäftsgangs grds. nicht erwartet werden (vgl. insofern zB BGH NJW 2012, 1591, Rz. 21 f. mwN, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21   

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https://dejure.org/2022,48229
LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21 (https://dejure.org/2022,48229)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.2022 - L 9 U 84/21 (https://dejure.org/2022,48229)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - L 9 U 84/21 (https://dejure.org/2022,48229)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
    Es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, juris Rn. 20; Bayerisches LSG, Urteil vom 17.08.2017 - L 3 U 3/16 -, juris Rn. 65).

    Allein ein (ggf. enger) örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Auftreten bestimmter Symptome und Beschwerden genügt insoweit jedoch nicht (BSG, Urteile vom 09.05.2006 a.a.O., Rn. 39 und vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, juris Rn. 60).

    War die Unfalleinwirkung selbst ihrer Ausprägung und Art nach nicht besonders und unersetzlich, sondern erreichte nur die Intensität eines alltäglich vorkommenden Ereignisses, ist anzunehmen, dass die degenerative Vorschädigung in ihrer Ausprägung bereits so leicht ansprechbar war, dass eine rechtlich erheblich unfallvorbestehende Degeneration vorlag und das Unfallereignis nur noch eine sog. Gelegenheitsursache darstellt (vgl. m.w.N. BSG, Urteile vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R -, juris Rn. 16 und vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, juris Rn. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.08.2019 - L 8 U 81/18 -, juris Rn.39 ff., vom 18.03.2016 - L 8 U 3578/15 -, juris und vom 01.07.2011 - L 8 U 197/11-, juris).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
    Allein ein (ggf. enger) örtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Auftreten bestimmter Symptome und Beschwerden genügt insoweit jedoch nicht (BSG, Urteile vom 09.05.2006 a.a.O., Rn. 39 und vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, juris Rn. 60).

    Die Bestandskraft des den Arbeitsunfall feststellenden Verwaltungsakts der Beklagten entfaltet aber keine rechtliche Bindungswirkung für die Frage, ob weitere Gesundheitserstschäden festzustellen sind (vgl. BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, juris Rn. 23).

    Auch der Senat konnte sich im Rahmen der Prüfung des ursächlichen Zusammenhangs auf der ersten Stufe davon überzeugen, dass das Begehen der Treppe für den Innenmeniskus-Hinterhornabriss ursächlich im Sinne der condicio-sine-qua-non Formel war, denn diese Verrichtung des Klägers im Rahmen der versicherten Tätigkeit kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg (der Innenmeniskus-Hinterhornabriss) entfiele (zur zweistufigen Kausalitätsprüfung vgl. nur BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, juris Rn. 33 ff.) Allerdings ist der Senat ebenso wenig wie das SG davon überzeugt, dass diese Gesundheitsstörung rechtlich wesentlich auf die versicherte Verrichtung (Treppehinablaufen) zurückgeführt werden kann (Prüfung auf der zweiten Stufe).

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
    Unerheblich ist, ob die Erkrankung den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllende Kausalität, vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R - und vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R -, juris).

    Auch alltägliche Vorgänge, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf dem Boden können ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis sein (vgl. BSG, Urteile vom 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R -, vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - und vom 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R -, juris).

  • BSG, 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - von außen auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
    Die Verrichtung muss zu einem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt haben (Unfallkausalität) und das Unfallereignis muss einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht (haftungsbegründende Kausalität) haben (st. Rspr.; vgl. zuletzt u.a. BSG, Urteile vom 23.06.2020 - B 2 U 12/18 R -, vom 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R - und vom 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R -, juris).

    Auch alltägliche Vorgänge, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf dem Boden können ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis sein (vgl. BSG, Urteile vom 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R -, vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - und vom 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R -, juris).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
    Denn bei einer solchen Sichtweise würde das vom Gesetzgeber mit dem Ziel der Abgrenzung von unfallbedingten Gesundheitsschäden zu Gesundheitsbeeinträchtigungen aus inneren Ursachen (BSG, Urteile vom 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R -, juris Rn. 16 und vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R -, juris Rn. 12) normierte Erfordernis einer Einwirkung von außen jegliche Kontur verlieren.

    War die Unfalleinwirkung selbst ihrer Ausprägung und Art nach nicht besonders und unersetzlich, sondern erreichte nur die Intensität eines alltäglich vorkommenden Ereignisses, ist anzunehmen, dass die degenerative Vorschädigung in ihrer Ausprägung bereits so leicht ansprechbar war, dass eine rechtlich erheblich unfallvorbestehende Degeneration vorlag und das Unfallereignis nur noch eine sog. Gelegenheitsursache darstellt (vgl. m.w.N. BSG, Urteile vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R -, juris Rn. 16 und vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, juris Rn. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.08.2019 - L 8 U 81/18 -, juris Rn.39 ff., vom 18.03.2016 - L 8 U 3578/15 -, juris und vom 01.07.2011 - L 8 U 197/11-, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2019 - L 8 U 81/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfall - Knieschaden - Aufrichten aus liegender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
    Jedoch erfüllt die betriebliche Fortbewegung zu Fuß ohne Hinzutreten weiterer äußerer Einflüsse nicht das Merkmal eines von außen einwirkenden Ereignisses (zweifelnd auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.2010 - L 8 U 5045/09 -, juris Rn. 23 ; verneinend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2019 - L 8 U 81/18 -, juris Rn. 38 ; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2009 - L 1 U 3612/08 -, juris ).

    War die Unfalleinwirkung selbst ihrer Ausprägung und Art nach nicht besonders und unersetzlich, sondern erreichte nur die Intensität eines alltäglich vorkommenden Ereignisses, ist anzunehmen, dass die degenerative Vorschädigung in ihrer Ausprägung bereits so leicht ansprechbar war, dass eine rechtlich erheblich unfallvorbestehende Degeneration vorlag und das Unfallereignis nur noch eine sog. Gelegenheitsursache darstellt (vgl. m.w.N. BSG, Urteile vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R -, juris Rn. 16 und vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, juris Rn. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.08.2019 - L 8 U 81/18 -, juris Rn.39 ff., vom 18.03.2016 - L 8 U 3578/15 -, juris und vom 01.07.2011 - L 8 U 197/11-, juris).

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
    Nichts anderes gilt für das Begehen einer Treppe, jedenfalls wenn nicht besondere betriebsbedingte Umstände hinzutreten (etwa besonders gefährliche Beschaffenheit der Treppe, steile Treppe, Wendeltreppe, Rutschigkeit des Bodenbelags, Art der Fortbewegung, z.B. Transport betrieblicher Gegenstände, vgl. BSG, Urteil vom 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R, juris Rn. 19 ff.).

    Rechtlich wesentlich wurde der Innenmeniskus-Hinterhornausriss auch nicht deshalb durch die versicherte Tätigkeit verursacht, weil etwa betriebliche Umstände bzw. Gefährdungsmomente ihn wesentlich mitverursacht hätten oder jedenfalls Art und Schwere der Verletzung beeinflusst hätten (vgl. zu betriebsspezifischen Risiken, die auch im Fall von Unfällen aus sog. innerer Ursache zur Annahme des Kausalzusammenhangs führen können, etwa BSG, Urteil vom 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R -, juris Rn. 23; Hessisches LSG, Urteil vom 20.07.2015 - L 9 U 5/15 -, juris Rn. 45; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.04.2010 - L 8 U 5043/09 - juris Rn. 33).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
    Unerheblich ist, ob die Erkrankung den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllende Kausalität, vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R - und vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R -, juris).

    Auch alltägliche Vorgänge, wie das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf dem Boden können ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis sein (vgl. BSG, Urteile vom 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R -, vom 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R - und vom 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R -, juris).

  • LSG Bayern, 17.08.2017 - L 3 U 3/16

    Anerkennung - weiterer - Unfallfolgen eines Arbeitsunfalls und Verletztenrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
    Es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, juris Rn. 20; Bayerisches LSG, Urteil vom 17.08.2017 - L 3 U 3/16 -, juris Rn. 65).
  • BSG, 06.09.2018 - B 2 U 10/17 R

    Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit aufgrund bandscheibenbedingter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2022 - L 9 U 84/21
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, aber nicht die bloße Möglichkeit (st. Rspr.; vgl. nur BSG Urteil vom 06.09.2018 - B 2 U 10/17 R -, juris).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R

    Keine Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2016 - L 8 U 3578/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 12/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - plötzlich

  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 197/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 5/15

    Die objetive Beweislast für das Vorliegen der medizinischen Anknüpfungstatsachen

  • LSG Berlin, 23.03.2004 - L 2 U 52/03
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

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   OLG Frankfurt, 07.02.2022 - 9 U 84/21   

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OLG Frankfurt, 07.02.2022 - 9 U 84/21 (https://dejure.org/2022,57161)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2022 - 9 U 84/21 (https://dejure.org/2022,57161)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2022 - 9 U 84/21 (https://dejure.org/2022,57161)
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