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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96   

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OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96 (https://dejure.org/1996,3363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.1996 - 9 U 92/96 (https://dejure.org/1996,3363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 1996 - 9 U 92/96 (https://dejure.org/1996,3363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 459; WEG § 15
    Haftung des Verkäufers wegen arglistigen Verschweigens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 463 S. 2; BGB § 242
    Verschweigen tiefgreifenden Streits in Wohnungseigentümergemeinschaft L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1079
  • DNotZ 1998, 64
  • VersR 1998, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 07.05.1991 - 7 U 6990/90

    Aufklärungspflichten beim Verkauf einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96
    Nach Ansicht des Kammergerichts ( NJW 1992, 1901 f) haftet die tiefgreifende Zerstrittenheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Kaufsache selbst an, weil sich der Zustand der Zerstrittenheit unmittelbar auf das Gemeinschaftseigentum und damit auf die Rechte und Pflichten des Erwerbers aus dem notariellen Kaufvertrag auswirke.

    Maßgebend ist, ob er seinerseits in der Beschaffenheit der Kaufsache seinen Grund hat und von ihr ausgeht (BGH, NJW 1976, 1888 ; gegen KG, NJW 1992, 1901 auch Staudinger/Honsell, BGB, 13. Aufl., § 459, 71; Erman/Grunewald, BGB, 9. Aufl., § 45_, 8; Palandt/Putzo, BGB, 55. Aufl., § 459, 23).

    Sieht man den Streit hingegen - wie das Kammergericht ( NJW 1992, 1901 ) - als Sachmangel an, so ist der Schadensersatzanspruch der Klägerin bei vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht sowohl gemäß § 463 Satz 2 BGB als auch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß gerechtfertigt.

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96
    Die Beeinträchtigungen haben damit nicht ihren Grund in der körperlichen Beschaffenheit des Kaufobjektes, sondern in dem außerhalb des Kaufgegenstandes liegenden schikanösen Verhalten einzelner Mitglieder der Wohnungeeigentümergemeinschaft (ähnlich für schikanöses Verhalten eines Nachbarn, BGH, NJW 1991, 1673, 1675).

    3. Die Klägerin kann von der Beklagten sowohl aufgrund von § 463 Satz 2 BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 6. Aufl., Rdnr. 254 m.N.) als auch wegen Verschuldens bei Vertragsschloß (BGH, NJW 1992, 2564, 2565; BGH, NJW 1991, 1673, 1675) im Wege des Schadensersatzes Rückgängigmachen des notariellen Kaufvertrages und Ersatz ihrer gesamten durch die Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Kosten verlangen.

  • BGH, 09.07.1976 - V ZR 256/75

    Wohnungsbindung als Rechtsmangel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96
    Dabei ist aber erforderlich, daß diese Beziehungen, seien sie tatsächlicher, rechtlicher, wirtschaftlicher oder sozialer Natur, in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben (BGH, NJW 1976, 1888 ).

    Maßgebend ist, ob er seinerseits in der Beschaffenheit der Kaufsache seinen Grund hat und von ihr ausgeht (BGH, NJW 1976, 1888 ; gegen KG, NJW 1992, 1901 auch Staudinger/Honsell, BGB, 13. Aufl., § 459, 71; Erman/Grunewald, BGB, 9. Aufl., § 45_, 8; Palandt/Putzo, BGB, 55. Aufl., § 459, 23).

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96
    Der andere Teil ist jedoch aufzuklären, wenn er nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung realicherweise Aufklärung erwarten durfte (BGH, NJW 1989, 763, 764).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96
    3. Die Klägerin kann von der Beklagten sowohl aufgrund von § 463 Satz 2 BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 6. Aufl., Rdnr. 254 m.N.) als auch wegen Verschuldens bei Vertragsschloß (BGH, NJW 1992, 2564, 2565; BGH, NJW 1991, 1673, 1675) im Wege des Schadensersatzes Rückgängigmachen des notariellen Kaufvertrages und Ersatz ihrer gesamten durch die Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Kosten verlangen.
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96
    Denn nach der Lebenserfahrung kann aus der Kenntnis des Verkäufers von einem schwerwiegenden verborgenen Mangel auf die Einsicht und die Billigung geschlossen werden, daß der Käufer den Mangel vielleicht nicht kennt und sonst den Vertrag möglicherweise nicht oder nicht so, wie geschehen, abgeschlossen hätte (BGH, NJW 1990, 975 ).
  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96
    Grundsätzlich sind allerdings Steuervorteile nicht anders als sonstige Vorteile anzurechnen (BGH, NJW 1970, 461; MüKo/ Grunsky, BGB, 3. Aufl., 98 a vor § 249).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93

    Auslegung von Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1996 - 9 U 92/96
    Die Vorschriften der Sachmängelgewährleistung verdrängen Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, denen der Vorwurf fehlender Aufklärung über Umstände zugrunde liegt, die Mängel (§ 459 Abs. 1 BGB) begründen, es sei denn, solche Mängel wurden vorsätzlich verschwiegen (BGH, NJW 1995, 45, 46).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 4 U 84/01

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags: Verletzung der Verkäuferpflicht zur

    Ein Verkäufer hat den Käufer über Umstände aufzuklären, die für den Kaufentschluss wesentlich sind, wenn der Käufer, nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte redlicherweise Aufklärung erwarten durfte (BGH NJW 1989, 763, 764; OLG Düsseldorf; NJW 1997, 1079, 1080).
  • OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11

    Eigentumswohnungskauf: Vorvertragliche Aufklärungspflicht über das Bestehen

    In den höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen, die zu diesem Problemkreis ergangen sind, wurde eine solche Aufklärungspflicht ausnahmsweise dann angenommen, wenn die Eigentümergemeinschaft so zerstritten ist, dass keine Entscheidung im Rahmen der gemeinschaftlichen Verwaltung ohne gerichtliches Verfahren möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 97, 1079) sowie bei schikanösem Nachbarverhalten wie mehrjährigem absichtlichen Stören der Nachtruhe (BGH NJW 1991, 1673) oder darüber hinaus tätlichen Angriffen und Morddrohungen (OLG Frankfurt vom 20.10.2004 _ 4 U 84/01), wobei der Verkäufer davon wissen oder jedenfalls fahrlässig nicht wissen muss.
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 14 U 174/98
    Grundlage für den geltend gemachten Anspruch ist nach Auffassung des Senates (entgegen KG NJW 1992, 1901 und mit OLG Düsseldorf NJW 1997, 1079 [= WM 1997, 449]) nicht kaufvertragliches Gewährleistungsrecht, sondern das Rechtsinstitut des Verschuldens bei Vertragsschluß, denn Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft haften nicht der Sache selbst an (vgl. auch BGH NJW 1991, 1673 ff. (1675)), sind also kein Sachmangel.

    aa) Entgegen der Auffassung der Kläger waren die Verhältnisse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Kaufabschluß nicht annähernd dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW 1997, 1079 [= WM 1997, 4491) zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar.

  • OLG Frankfurt, 23.11.2001 - 25 U 77/01

    Anspruch auf Ausgleich von Mietzinsforderungen als Masseverbindlichkeiten;

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  • LG Hechingen, 26.07.2012 - 2 O 301/11

    Aufklärungspflicht des Veräußerers gegenüber dem Erwerber einer Eigentumswohnung

    Eine Aufklärung des Veräußerers über Auseinandersetzungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich im üblichen Rahmen befinden, wird man nicht verlangen können (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1079 ; OLG Karlsruhe WuM 1999, 640).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.11.1996 - 9 U 92/96   

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https://dejure.org/1996,5571
OLG Köln, 19.11.1996 - 9 U 92/96 (https://dejure.org/1996,5571)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.1996 - 9 U 92/96 (https://dejure.org/1996,5571)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 1996 - 9 U 92/96 (https://dejure.org/1996,5571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 12 III; VERSICHERUNG; ABLEHNUNG; ADRESSAT

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Versicherungsschutzes bezüglich eines gestohlenen PKWs mangels rechtzeitiger Geltendmachung des Anspruchs seitens des Versicherungsnehmers; Wirksamkeit einer sechsmonatigen Ausschlussfrist nach Ablehnung einer Versicherungsleistung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3
    Ablehnung des Versicherungschutzes nur gegenüber dem bereits anwaltlich vertretenden Versicherungsnehmer, Versicherung, Ablehnung, Adressat

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64

    Rechte des Versicherers im Rahmen von Verhandlungen mit dem Geschädigten bei

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1996 - 9 U 92/96
    Selbst wenn die Klägerin ihren erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber der Beklagten beauftragt gehabt haben sollte, war die Beklagte hierdurch nicht gehindert, den Versicherungsschutz der Klägerin persönlich gegenüber zu versagen (BGH VersR 1967, 149, 150).
  • OLG Hamm, 06.02.1981 - 20 W 16/80

    Leistungsfreiheit; Klagefrist; Rechtsanwalt; Schwerfälligkeit; Unbeholfenheit;

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1996 - 9 U 92/96
    Auch einer Pflicht der Beklagten, den erstinztanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin von der Deckungsablehnung dieser gegenüber zu informieren, bestand nicht (so auch OLG Hamm VersR 1981, 825, 826).
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