Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 18.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02   

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https://dejure.org/2002,825
OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2002 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2002,825)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 Abs 1 BGB, § 120 BGB, § 145 BGB, § 433 BGB
    Kaufvertrag via Internet: Anfechtbarkeit für den Verkäufer wegen falscher Übermittlung des Kaufpreises infolge Formeländerung in der Providersoftware

  • LawCommunity.de

    Anfechtung einer Online-Willenserklärung

  • webshoprecht.de

    Zum Anfechtungsrecht des Online-Verkäufers bei versehentlich falscher Preisauszeichnung

  • IWW
  • JurPC

    BGB §§ 433, 145, 120
    Anfechtungsrecht bei Online-Kaufvertrag

  • aufrecht.de

    Übermittlungsfehler

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anfechtungsrecht bei falschen Preisangaben des e-commerce-Anbieters ("Online-Vertrag")

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anfechtbarkeit einer automatisierten, vom Computer erstellten Erklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Anfechtung der auf Abschluss eines Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetshop - Vertragsbestätigung per Auto-Reply ist gültig

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetkauf - falsche Preisangabe - Wirksamkeit und Anfechtung von Kaufverträgen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Käufer kann beim Online Handel nicht auf falsch angegebenen Preis bestehen

  • Judicialis

    BGB § 433; ; BGB § 145; ; BGB § 120

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 120; BGB § 145; BGB § 433
    Anfechtungsrecht des Verkäufers eines über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrags

  • rechtsportal.de

    BGB § 120; BGB § 145; BGB § 433
    Anfechtungsrecht des Verkäufers eines über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bestätigungs-Mail

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Bedeutung der Bestellbestätigung und zur Anfechtbarkeit einer Preisangabe infolge eines Softwarefehlers

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Falsche Preisangabe in Online-Shop kann trotz Bestätigungs-E-Mail angefochten werden

  • heise.de (Pressebericht, 26.02.2003)

    Online-Händler darf Preise bei Softwarefehler nachträglich ändern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Apple"-Computer für 93,55 DM? - Kein Internet-Geschäft bei offenkundig irrtümlicher Preisangabe

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • beck.de (Leitsatz)

    Übermittlungsfehler des Providers

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Schnäppchen im Internet // Kunde kann nicht auf falsch angegebenem niedrigen Kaufpreis bestehen

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 433, 120, 142 BGB
    Führen Softwarefehler zu falschen Preisangaben im Internet, besteht für den Kunden kein Lieferanspruch

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BGB AT, Anfechtungsrecht bei einem über das Internet "online" geschlossenen Kaufvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 677
  • MMR 2003, 405
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 12 U 217/90

    Anspruch auf Leistungen aus einer Lebensversicherung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02
    Dem genügt der Inhalt des Schreibens, denn aus ihm wird die Absicht der Beklagten deutlich, an ihre Erklärung wegen eines Übertragungsfehlers, der zur Übermittlung falscher Preise geführt habe, nicht weiter festzuhalten (vgl. hierzu auch: OLG Karlsruhe, VersR 92, 1121).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der bei der Abgabe der invitatio ad offerendum vorliegende Erklärungsirrtum der Klägerin im Zeitpunkt ihrer auf den Vertragsschluß gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (ebenso OLG Frankfurt/Main, OLGR 2003, 88 mit Anmerkung von Dümig, EWiR § 119 BGB 1/03, S. 953; anders insoweit, jedoch für eine andere Fallgestaltung, LG Köln, MMR 2003, 481 mit kritischer Anmerkung Mankowski, EWiR § 150 BGB 1/03, S. 853).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Der Empfänger versteht diese Formulierung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte dahin, dass ein Vertrag zu den zusammengefasst wiedergegebenen Bedingungen zustande gekommen ist und nunmehr vom Verkäufer ausgeführt wird (so für identische, vergleichbare oder gar "schwächere" Formulierungen BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 4 und 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002, 9 U 94/02, Juris Rn. 25; LG Köln, Urteil vom 16.04.2003, 9 S 289/02, Juris Rn. 5; Staudinger/Thüsing, a.a.O., m.w.N. zur Rechtsprechung auch weiterer Instanzgerichte; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, 14 U 622/09, Juris Rn. 21; OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 12.06.2008 und 04.07.2008, 5 U 92/08, zitiert nach Thüsing a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Demgegenüber wird die Mitteilung "Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir so schnell als möglich ausführen werden" etwa vom OLG Frankfurt als Annahme des Angebots verstanden (OLG Frankfurt v. 20.11.2002 - 9 U 94/02, MDR 2003, 677 = CR 2003, 450 = OLGReport Frankfurt 2003, 88 = MMR 2003, 405; so auch LG Köln v. 16.4.2003 - 9 S 289/02, CR 2003, 613 = MMR 2003, 481; hierzu Mankowski MMR 2003, 853).
  • LG Köln, 16.04.2003 - 9 S 289/02

    "Ihr Auftrag wird bald ausgeführt" - § 150 BGB, eine über eine automatisch

    Die Erklärung kann nicht mit der Begründung angefochten werden, bei der Einstellung der Preise in das Internet sei dem Verkäufer ein Irrtum i.S.d. §§ 119 ff. BGB unterlaufen, weil dieser Irrtum nicht "bei Abgabe der Willenserklärung" vorgelegen hat (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - JurPC-Web-Dok 91/2003).

    Diese Erklärung ist, obgleich automatisiert aufgrund vorheriger Programmierung (also mittels "Auto-Reply") abgegeben, der Beklagten als eigene Willenserklärung zuzurechnen, weil der eingesetzte Rechner nur Befehle ausführt, die zuvor mittels Programmierung von Menschenhand festgelegt wurden, und die Erklärung deshalb ihren Ursprung in einer von der Beklagten veranlassten und auf ihren Willen zurückgehenden Handlung hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - JurPC-Web-Dok 91/2003, S. 6).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2011 - 7 U 160/10

    Notwendigkeit des Zustandekommens eines provisionspflichtigen Maklervertrags für

    Das jeweilige "Angebot" des Maklers im Internet ist also zunächst nur eine "invitatio ad offerendum" (Aufforderung, ein Angebot abzugeben) (OLG Frankfurt am Main 9 U 94/02, zitiert bei Seydel/Heidenbuch, Maklerrecht, 4. Aufl., 2005; Ibold, Maklerrecht, 2. Aufl., Rdnr. 256).
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 52 S 140/11

    Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages trotz falscher Preisauszeichnung

    Die vom Beklagten zitierten Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart vom 21.12.2007 - 24 O 317/07 und des OLG Frankfurt/Main vom 20.11.2002 - 9 U 94/02 - stehen, wie das Gericht bereits in der Hinweisverfügung vom 27.09.2011 ausgeführt hat, nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7435
OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2003,7435)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.2003 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2003,7435)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 9 U 94/02 (https://dejure.org/2003,7435)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz anfallender Mehrwertsteuer; Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs ; Anspruch aus Kasko-Versicherungsverhältnis; Besitz des Versicherungsscheines ; Vorsteuerabzugsberechtigung des Geschädigten; Versicherung eines Leasingfahrzeugs

  • Judicialis

    AKB § 13; ; BGB § 389; ; BGB § 387; ; VVG § 35 b; ; VVG §§ 74 ff.; ; VVG § 75 Abs. 1; ; VVG § 75 Abs. 2; ; VVG § 76 Abs. 1; ; VVG § 156; ; InsO § 94

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13
    Für den Ersatz der Mehrwertsteuer ist auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers abzustellen L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1527
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.12.2000 - IV ZR 28/00

    Hinweispflicht des Versicherers bei der Erteilung einer Sicherungsbestätigung

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
    Auch in diesem Fall wird allgemein angenommen, dass es sich um eine Fremdversicherung nach §§ 74 ff. VVG handelt (BGH VersR 1993, 1223; OLG Köln VersR 1997, 57; VersR 1997, 1265; ÖOGH VersR 1996, 1307; Knappmann in Prölss/Martin § 13 AKB Rdnr. 12; Römer/Langheid § 74 Rdnrn. 12-16; Reinking DAR 1998, 333, 334; BGH r+s 2001, 97).

    Dritter in diesem Sinne ist der Versicherte einer Versicherung auf fremde Rechnung (Knappmann in Prölss/Martin § 35 b Rdnr. 2; BGH VersR 1977, 346, 348; r+s 2001, 97, 98; ÖOGH VersR 1996, 1307).

    Eine zeitliche Beschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit nach § 35 b VVG auf solche Versicherungsprämien, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bereits fällig waren, besteht nicht (BGH r+s 2001, 97, 98).

    Für die Kaskoversicherung besteht eine vergleichbare Sozialbindung nicht (vgl. BGH r+s 2001, 97, 98).

    Sind mehrere Fahrzeuge im Rahmen eines Vertrages versichert, so kann der Versicherer mit der Gesamtprämienforderung gegen die Entschädigungsforderung für die Zerstörung eines einzigen der versicherten Fahrzeuge aufrechnen (BGH VersR 1977, 346; r+s 2001, 97, 98).

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
    Auch in diesem Fall wird allgemein angenommen, dass es sich um eine Fremdversicherung nach §§ 74 ff. VVG handelt (BGH VersR 1993, 1223; OLG Köln VersR 1997, 57; VersR 1997, 1265; ÖOGH VersR 1996, 1307; Knappmann in Prölss/Martin § 13 AKB Rdnr. 12; Römer/Langheid § 74 Rdnrn. 12-16; Reinking DAR 1998, 333, 334; BGH r+s 2001, 97).

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - ein Totalschaden oder eine Entwendung abzurechnen ist und es daher auf den Wiederbeschaffungswert und nicht auf Reparaturkosten ankommt (BGH VersR 1993, 1223; OLG Köln VersR 1997, 870; OLG Koblenz VersR 2000, 449; OLG Hamm VersR 1995, 1348; Knappmann in Prölss/Martin § 13 AKB Rdnr. 12; Reinking DAR 1998, 333, 334).

    Dessen Fahrzeug ist zerstört und muss ersetzt werden (vgl. BGH VersR 1993, 1223, 1224).

  • BGH, 02.02.1977 - IV ZR 165/75

    Ansprüche gegen eine Kasko-Versicherung wegen eines Triebwerkschadens -

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
    Dritter in diesem Sinne ist der Versicherte einer Versicherung auf fremde Rechnung (Knappmann in Prölss/Martin § 35 b Rdnr. 2; BGH VersR 1977, 346, 348; r+s 2001, 97, 98; ÖOGH VersR 1996, 1307).

    Sind mehrere Fahrzeuge im Rahmen eines Vertrages versichert, so kann der Versicherer mit der Gesamtprämienforderung gegen die Entschädigungsforderung für die Zerstörung eines einzigen der versicherten Fahrzeuge aufrechnen (BGH VersR 1977, 346; r+s 2001, 97, 98).

  • OLG Koblenz, 09.04.1999 - 10 U 838/98

    Berechnung der Kaskoentschädigung bei entwendetem Leasingfahrzeug

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - ein Totalschaden oder eine Entwendung abzurechnen ist und es daher auf den Wiederbeschaffungswert und nicht auf Reparaturkosten ankommt (BGH VersR 1993, 1223; OLG Köln VersR 1997, 870; OLG Koblenz VersR 2000, 449; OLG Hamm VersR 1995, 1348; Knappmann in Prölss/Martin § 13 AKB Rdnr. 12; Reinking DAR 1998, 333, 334).
  • BGH, 08.04.1987 - IVa ZR 12/86

    Aufrechnung mit Prämien- (gegen-)forderungen dritter Anspruchsteller in der

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
    Zwar hat der BGH für den Sonderfall der Haftpflichtversicherung entschieden, dass ein dritter Anspruchsteller sich nur solche Prämienansprüche entgegenhalten lassen muss, die vor dem Versicherungsfall fällig geworden sind (BGH VersR 1987, 655).
  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93

    Beendigung der vorläufigen Deckung durch Abschluß eines

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
    Der Vertrag über die vorläufige Deckung kann durchaus abgelöst werden durch eine Versicherung für fremde Rechnung, in der der vorherige Vertragspartner der vorläufigen Deckungszusage nur noch Versicherter und nicht mehr Versicherungsnehmer ist (vgl. zur Möglichkeit des Vertragspartnerwechsels BGH VersR 1995, 409).
  • OLG Köln, 03.06.1996 - 12 U 29/96

    Leasingnehmer; Kaskoversicherung; Leasinggeber; Fremdversicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
    Auch in diesem Fall wird allgemein angenommen, dass es sich um eine Fremdversicherung nach §§ 74 ff. VVG handelt (BGH VersR 1993, 1223; OLG Köln VersR 1997, 57; VersR 1997, 1265; ÖOGH VersR 1996, 1307; Knappmann in Prölss/Martin § 13 AKB Rdnr. 12; Römer/Langheid § 74 Rdnrn. 12-16; Reinking DAR 1998, 333, 334; BGH r+s 2001, 97).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.1996 - 12 U 28/96

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Hausratversicherungsvertrag; Anspruchsabtretung

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
    In der Rechtsprechung wird ein solcher Fall des Rechtsmissbrauchs angenommen, wenn der Versicherungsnehmer als eigentlich klagebefugte Person den Anspruch erkennbar nicht weiter verfolgen will (BGH VersR 1983, 823, 824; OLG Hamm VersR 1997, 309; OLG Karlsruhe VersR 1997, 104), oder wenn sich der Versicherer erstmals in der Berufungsinstanz auf das Fehlen der Klagebefugnis beruft (ÖOGH VersR 2000, 478).
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81

    Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
    In der Rechtsprechung wird ein solcher Fall des Rechtsmissbrauchs angenommen, wenn der Versicherungsnehmer als eigentlich klagebefugte Person den Anspruch erkennbar nicht weiter verfolgen will (BGH VersR 1983, 823, 824; OLG Hamm VersR 1997, 309; OLG Karlsruhe VersR 1997, 104), oder wenn sich der Versicherer erstmals in der Berufungsinstanz auf das Fehlen der Klagebefugnis beruft (ÖOGH VersR 2000, 478).
  • OLG Köln, 17.09.1996 - 9 U 27/96

    Versicherung Leasing Neupreisedntschädigung

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02
    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - ein Totalschaden oder eine Entwendung abzurechnen ist und es daher auf den Wiederbeschaffungswert und nicht auf Reparaturkosten ankommt (BGH VersR 1993, 1223; OLG Köln VersR 1997, 870; OLG Koblenz VersR 2000, 449; OLG Hamm VersR 1995, 1348; Knappmann in Prölss/Martin § 13 AKB Rdnr. 12; Reinking DAR 1998, 333, 334).
  • OLG Hamm, 02.11.1994 - 20 U 165/94

    Neupreisentschädigung in Leasingfällen - Begriff "serienmäßig" - Höhe des

  • OLG Hamm, 01.03.1996 - 20 U 205/95

    Hausratversicherung; Zustimmung; Rechtsmißbrauch; Klage

  • OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95

    Versicherungsvertrag Versicherungsprämien Fremdversicherung Fahrzeugdiebstahl

  • LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08

    Abstellen auf die Stellung des Leasinggebers für die Bemessung des

    In Rechtsprechung und Literatur besteht weitgehend Einigkeit dahin, dass bei der Bemessung des Wiederbeschaffungswertes auf die Stellung des Leasinggebers allein abzustellen ist, so dass aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung der Leasinggesellschaft der Wiederbeschaffungswert nur netto erstattet werden muss (LG Köln, r+s 2003, 409; OLG Frankfurt, VersR 2000, 1232; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 13 AKB, Rn. 20; Heß/Höke in Beckmann/Matusche/Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Auflage, § 30 Rn. 150 ; a.A. Meinecke in Stiefel/ Maier, Kraftfahrtversicherung,18.Aufl, AKB A.2.6, Rn. 63ff ).
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