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   OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05   

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https://dejure.org/2006,13613
OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2006,13613)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2006 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2006,13613)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2006 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2006,13613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme der Gebäudehaftpflichtversicherung wegen eines Leitungswasserschadens; Deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Regulierungsbeauftragten bei Begutachtung eines Wasserschadens; Schuldrechtliche Anerkennung der Ersatzverpflichtung ; Abgrenzung eines ...

  • Judicialis

    VGB § 1 Abs. 1 b; ; VGB § 2; ; VGB § 4; ; VGB § 4 Abs. 1; ; VGB § 4 Abs. 3; ; VGB § 4 Abs. 3 d; ; VGB § 4 Abs. 3 e; ; VGB § 7; ; VHB 84 § 1; ; VHB 84 § 2; ; VHB 84 § 3 Ziff. 4; ; V... HB 84 § 3 Nr. 4; ; VHB 84 § 4 Abs. 1; ; VHB 84 § 7 Abs. 1; ; VHB 84 § 9 Abs. 4 a; ; VHB 84 § 9 Abs. 4 b; ; VHB 84 § 9 Nr. 4 b; ; VVG § 1; ; VVG § 49; ; ZPO § 304 Abs. 1; ; ZPO § 525; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 543; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 781

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08

    Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit

    Im Gegensatz hierzu bestand vorliegend ein Streit oder jedenfalls eine subjektive Ungewissheit über die Frage der Schadensregulierung durch die Beklagte und lag nicht nur eine tatsächliche Auskunft über eine Auszahlungssumme vor, wie die Beklagte meint (vgl. zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zusammenhang mit Erklärungen von Versicherungen in Haftungsangelegenheiten auch OLG Karlsruhe, ZfSch 1999, 350 ff.; KG in KGReport Berlin 1999, 44; OLG Hamm OLGReport Hamm 1997, 245; auch OLG Köln RuS 2006, 376 ff.).
  • LG Köln, 21.01.2010 - 24 O 458/09

    Obliegenheitsverletzung

    Dieses Schreiben ist für die Beklagte verbindlich, da es ein bestätigendes (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis (vgl. zum deklaratorischen Schuldanerkenntnis OLG Köln, Urteil vom 28.03.2006 - 9 U 94/95, zu recherchieren über JURIS) beinhaltet.
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2018 - 5 U 22/18

    Leitungswasserversicherung: Austritt von Reinigungswasser durch undichte Stellen

    Ob mit Blick auf die dargestellte Situation auch § 3 Abs. 4 a BFINH zum Tragen kommt, wonach Schäden durch Reinigungswasser ungeachtet etwaiger sonst mitwirkender Ursachen nicht versichert sind, bedarf keiner Entscheidung (zum Eingreifen eines Risikoausschlusses bei bloßer Mitverursachung KG, r+s 2017, 25; OLG Köln, r+s 2006, 376; Günther, r+s 2018, 63; Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2012, § 3 Leitungswasser, Rdn. 12).
  • KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07

    Gebäudeversicherung: Aus Anlagen der Warmwasserheizung bestimmungswidrig

    Fehlen aber derartige Anhaltspunkte, spricht dies für das Vorliegen eines versicherten Leitungswasserschadens (vgl. Neuhaus/Kloth, Die aktuelle Rechtsprechung zu Sachversicherungen, MDR 2007, 571 unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28. März 2006 - 9 U 94/05).
  • LG Münster, 15.05.2018 - 115 O 257/16
    Dies kann der Fall sein, wenn der Versicherer den Versicherungsfall anerkannt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28.03.2006 - 9 U 94/05, NJOZ 2006, 4437ff.).

    Die Deckungszusage einer Versicherung wird nach allgemeiner Meinung als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet mit der Folge, dass dem Versicherer Einwendungen verwehrt sind, die er kennt und mit denen er rechnet (OLG Braunschweig , Hinweisbeschluss vom 04.03.2013 - 3 U 89/12, NJOZ 2014, 441; OLG Koblenz, Urteil vom 06.02.2011- 1 U 358/10, NJW-RR 2011, 761; OLG Köln, Urteil vom 28.03.2006 - 9 U 94/05, NJOZ 2006, 4437) nach teilweise vertretener Auffassung -noch weitergehend- mit denen er rechnen musste (vgl. zum Streitstand: BGH, IV ZR 88/13, NJW 2014, 3030).

  • OLG München, 18.10.2022 - 10 U 3808/21

    Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit

    Die Beklagte muss insofern die von ihr beauftragte Schadensregulierungsbeauftragte im Außenverhältnis als unbeschränkt bevollmächtigt gelten lassen (vgl. OLG Köln, NJOZ 2006, 4437, 4440 beck-online m.w.N).
  • KG, 27.09.2016 - 6 U 21/15

    Hausratversicherung: Risikoausschluss für Rückstauschäden

    Er entwickelt darüber hinaus nach dem Wortlaut der Klausel - Wasser muss aus den Rohren der Wasserversorgung bestimmungswidrig ausgetreten sein - das Verständnis, dass der Ausschlussgrund bereits dann gegeben ist, wenn Niederschlagswasser durch technischen Fehler und Mängel aller Art bestimmungswidrig in Leitungen eindringt und aus diesen schadensstiftend austritt (vgl. OLG Köln RuS 2006, 376 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 35).
  • AG Köln, 15.01.2018 - 142 C 416/17

    Keine Verpflichtung zum Ausgleich bei Mehrfachversicherung im Falle einer

    Dabei können Erklärungen der von Kaskoversicherungen eingesetzten Regulierungsbeauftragten die Versicherung bindende Anerkenntnisse darstellen, denn soweit die Regulierungsbeauftragten eine Beschränkung ihrer Regulierungsvollmacht nicht offenlegen, liegt nach der Verkehrsauffassung eine unbeschränkte Regulierungsbefugnis im Namen der Versicherung vor (OLG Köln, NJOZ 2006, 4437).
  • OLG Hamm, 09.10.2019 - 20 U 80/18

    Schadensersatzanspruch wegen eines Wasserschadens gegen eine Versicherung

    Denn nach dem klaren Wortlaut von § 3 Nr. 4 lit. a) dd) VGB 2011 genügt für das Eingreifen des Leistungsausschusses eine Mitursächlichkeit des Grundwassers (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 28.03.2006 - 9 U 94/05, r+s 2006, 376).
  • OLG München, 18.10.2021 - 10 U 3808/21

    Umfang der Verweisung des Deliktsstatuts - Ermittlung ausländischen Rechts

    Die Beklagte muss insofern die von ihr beauftragte Schadensregulierungsbeauftragte im Außenverhältnis als unbeschränkt bevollmächtigt gelten lassen (vgl. OLG Köln, NJOZ 2006, 4437, 4440 beck-online m.w.N.).
  • LG Aachen, 14.03.2014 - 9 O 48/12

    Leistungsfreiheit eines Gebäudeversicherers wegen einer grob fahrlässigen

  • KG, 02.06.2015 - 6 U 151/14

    Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Nachweis des Ausschlussgrundes "Rückstau

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   OLG Karlsruhe, 08.12.2005 - 9 U 94/05   

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OLG Karlsruhe, 08.12.2005 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2005,58989)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.12.2005 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2005,58989)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 9 U 94/05 (https://dejure.org/2005,58989)
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