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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12   

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OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12 (https://dejure.org/2012,33637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.11.2012 - 9 U 97/12 (https://dejure.org/2012,33637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. November 2012 - 9 U 97/12 (https://dejure.org/2012,33637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Urteile der Sportgerichte gegen FC Rot-Weiß Salem e.V. betreffend sechs Verbandsspiele in der Saison 2011/2012 für unwirksam erklärt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafbestimmungen in den Statuten eines Fußballverbands

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sportgericht übertreibt es mit Formvorschriften: - Es wertete Fußballspiele wegen fehlender Unterschrift auf einem Spielerpass als verloren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteile der Sportgerichte gegen FC Rot-Weiß Salem e.V. betreffend sechs Verbandsspiele in der Saison 2011/2012 für unwirksam erklärt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einsatz materiell nicht spielberechtigter Fussballspieler darf grundsätzlich sanktioniert werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2013, 31
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12
    Zum anderen könnten die Sportgerichte schon deshalb nicht als Schiedsgerichte im Sinne der Zivilprozessordnung qualifiziert werden, weil sie in nach §§ 4 ff. RuVO als ständige Einrichtungen des Beklagten konzipiert sind, auf deren Besetzung die im Einzelfall betroffenen Mitglieder keinen Einfluss haben (vgl. BGH, NJW 1995, 583, 587).

    Zweifelhaft ist aber, ob dies auch für die Verletzung rein wettkampfbezogener Regeln gilt, die üblicherweise in den Sport- und Wettkampfordnungen der zuständigen Sportverbände festgelegt sind und für alle Teilnehmer - ohne Rücksicht auf deren Verbandszugehörigkeit - Geltung beanspruchen (vgl. dazu etwa OLG München, Urt. v. 26. Oktober 2000, U (K) 3208/00, juris Tz. 126 und OLG Hamm, OLGR 2003, 100, aber auch DLV-Rechtsausschuss, NJW 1992, 2588, 2590 und Staudinger/Weick, BGB, § 35 Rdn. 36 sowie - zu derartigen Regelwerken im Allgemeinen - BGH, NJW 1995, 583, 584).

    Um die Regeln zur Teilnahmeberechtigung durchzusetzen, sind auch Bestimmungen erforderlich, die den Verstoß gegen diese Regeln sanktionieren (vgl. nur BGH, NJW 1995, 583, 584).

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Straf- und Disziplinarentscheidungen von Vereinen müssen zwar grundsätzlich auch die Straftatbestände in der Satzung selbst geregelt sein (vgl. etwa BGH, NJW 1967, 1268, 1269 f.).

    Denn mit der Nachprüfung der sportgerichtlichen Entscheidungen und der Feststellung ihrer Unwirksamkeit ist dieses Interesse erschöpft (vgl. BGH, Urt. v. 6. März 1967, II ZR 231/64, juris Tz. 45 - insoweit nicht in NJW 1967, 1268 ff. abgedruckt).

  • LG Freiburg, 15.05.2012 - 14 O 46/12

    Fußballverband: Anforderungen an die Bestimmtheit von Regelungen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 15. Mai 2012 - 14 O 46/12 - wie folgt abgeändert:.

    Das Landgericht, auf dessen - in SpuRt 2012, 212 ff. veröffentlichtes - Urteil gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 2 ZPO Bezug genommen wird, hat die angegriffenen Urteile des Bezirkssportgerichts und des Verbandsgerichts antragsgemäß aufgehoben und den Beklagten verurteilt, die sechs Spiele ihrem tatsächlichen Ergebnis entsprechend zu werten sowie die verhängte Geldstrafe und die Verfahrensgebühren zurückzuerstatten.

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 3/61

    Vereinsstrafen gegen Werbemaßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12
    Die Feststellungsklage nach § 256 ZPO ist vielmehr die statthafte Klageart, um die Unwirksamkeit vereinsgerichtlicher Straf- und Disziplinarentscheidungen geltend zu machen (vgl. nur BGHZ 36, 105, 108 oder OLG Frankfurt, GRUR 1995, 992, 994).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12
    Dazu bedarf es keiner Anschlussberufung nach § 524 ZPO (vgl. nur BGH, NJW-RR 2006, 669 f. und WuM 2011, 310).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12
    Dazu bedarf es keiner Anschlussberufung nach § 524 ZPO (vgl. nur BGH, NJW-RR 2006, 669 f. und WuM 2011, 310).
  • BFH, 05.02.1992 - I R 67/91

    "Anbringen" einer Klageschrift beim Finanzamt (§ 47 Abs. 2 S. 1 FGO )

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12
    Zweifelhaft ist aber, ob dies auch für die Verletzung rein wettkampfbezogener Regeln gilt, die üblicherweise in den Sport- und Wettkampfordnungen der zuständigen Sportverbände festgelegt sind und für alle Teilnehmer - ohne Rücksicht auf deren Verbandszugehörigkeit - Geltung beanspruchen (vgl. dazu etwa OLG München, Urt. v. 26. Oktober 2000, U (K) 3208/00, juris Tz. 126 und OLG Hamm, OLGR 2003, 100, aber auch DLV-Rechtsausschuss, NJW 1992, 2588, 2590 und Staudinger/Weick, BGB, § 35 Rdn. 36 sowie - zu derartigen Regelwerken im Allgemeinen - BGH, NJW 1995, 583, 584).
  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 142/65

    Offenbare Unbilligkeit der Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12
    Denn die angegriffenen Urteile sind ausschließlich auf § 38 RuVO gestützt und neue Strafgründe können im Rechtsstreit vor den staatlichen Gerichten nicht nachgeschoben werden (vgl. etwa BGH, NJW 1967, 1657, 1659 f.).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12
    Außerdem sind die vereinsrechtlichen Regelwerke solcher Verbände unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auf ihre inhaltliche Angemessenheit zu prüfen (BGH, a.a.O. 585; vgl. auch NJW 1989, 1724, 1726 und 2000, 1028).
  • BGH, 23.11.1998 - II ZR 54/98

    Verband muss Sportverein aufnehmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 9 U 97/12
    Denn ohne Anerkennung seiner Regeln ist eine Teilnahme am organisierten Fußballsport in der Region praktisch ausgeschlossen (vgl. BGH, a.a.O., aber auch NJW 1999, 1326).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 377/98

    Aus- und Weiterbildungsentschädigung nach der Spielordnung des Deutschen

  • BGH, 24.04.2012 - II ZB 8/10

    Vereinsregisterverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer von einem nicht

  • OLG Hamm, 16.12.2002 - 8 U 31/02

    Zur Bedeutung der von den Landes- und Spitzensportverbänden aufgestellten

  • OLG München, 26.10.2000 - U (K) 3208/00
  • LG Dortmund, 14.05.2014 - 8 O 46/13

    Freistellung von ausländischen Handballspielern für Belange deren jeweiligen

    zuständig - als ständige Einrichtungen der Beklagten jeweils zu deren Organen zählen, und auf deren Zusammensetzung die Kläger keinen Einfluss haben, stellen grundsätzlich kein Schiedsgericht im Rechtssinne dar (OLG Karlsruhe vom 08.11.2012, 9 U 97/12 mit weiteren Nachweisen).

    5.Da die IHF aufgrund des von ihr installierten "Ein-Platz-Systems" auf dem internationalen Handballmarkt sowohl in sportlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein Monopol besitzt und den Handballmarkt bis hinunter zur die Ebene der Vereine regelt, sind ihre Normen und Ordnungen ungeachtet der durch Art. 9 GG geschützten Verbandsautonomie gerichtlich nicht nur eingeschränkt auf grobe Unbilligkeit oder Willkür, sondern uneingeschränkt darauf überprüfbar, ob sie mit§§ 134, 138 und 242 BGB in Einklang stehen (BGH v. 27.09.1999, II ZR 377/98; OLG Frankfurt vom 22. August 2001, 23 177/00; KG v. 29.03.2012, 1 U 3/12; OLG Karlsruhe vom 8.11.2012, 9 U 97/12, jeweils mit weiteren Nachweisen).Daran gemessen, ist die Verpflichtung der Kläger zur Abstellung ausländischer Nationalspieler auf der Grundlage Art. 7 Zulassungsbestimmungen in der zurzeit geltenden Fassung nicht nur unbillig (§ 242 BGB), sondern auch gem. § 134 BGB unwirksam, weil sie gegen die Verbote § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 GWB und Art. 102 AEUV verstößt.

  • OLG Köln, 30.10.2019 - 11 U 115/18

    Deutsches Derby 2016

    Nur ausnahmsweise, nämlich dann wenn sich diese unmittelbar aus Gesetz und Satzung ergeben, spricht das ordentliche Gericht selbst die Folgen der Unwirksamerklärung einer Vereinsentscheidung aus (Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 11. Auflage, Rn. 1025; OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.11.2012 - 9 U 97/12, Rn. 28, 29, juris).
  • OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 51/15

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Sportgerichts eines Sportverbandes

    Das Gesetz sieht keine Anfechtungs- oder Gestaltungsklage gegen vereinsinterne Entscheidungen vor (OLG Karlsruhe SpuRt 2013, 31; Reichert, a.a.O., Rn. 3241, 3381).
  • LG Dortmund, 05.04.2017 - 3 O 108/17

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen vom

    Der Antrag ist zulässig, insbesondere richtet er sich nicht auf eine vor den staatlichen Gerichten nicht erzielbare formale Aufhebung sportgerichtlicher Entscheidungen und betrifft auch nicht die Einhaltung der Handballregeln im engeren Sinne (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.11.2012 - 9 U 97/12 - BeckRS 2012, 23836).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 13/21
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, gegenüber Beschlüssen von Vereinen könne gerichtlich nur die Feststellung von deren Unwirksamkeit im Rahmen einer negativen Feststellungsklage verlangt werden, weil das Gericht einen Vereinsbeschluss mit Blick auf die Vereinsautonomie weder aufheben noch abändern könne (OLG Hamm, Urteil vom 21, Dezember 2015, 8 U 51/15, Rn. 36; OLG Karlsruhe, Urteil von 8. November 2012, 9 U 97/12, Rn. 29 (Randnummern in Urteilen sind ohne weitere Angaben nach juris zitiert)), betrifft dies Verfahren zur Überprüfung vereinsinterner Sanktionsbeschlüsse.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2012 - L 9 U 97/12 PKH   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2012 - L 9 U 97/12
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Artikel 3 Abs. 1, Artikel 20 Abs. 3 und Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 26. April 1988 - Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2012 - L 9 U 97/12
    PKH darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1936 ff. zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2012 - L 9 U 97/12
    Das SG Braunschweig hat mit Gerichtsbescheid vom 13. April 2012 zutreffend ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Hinterbliebenenrente nach § 63 SGB VII nicht erfüllt sind, weil der Tod des Versicherten nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. hierzu ausführlich: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R -) auf die Skoliose als Folge der BK 4101 der Anlage 1 zur BKV zurückzuführen ist.
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