Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB
Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP 3 Medienfonds) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Aufklärungspflicht hinsichtlich Rückvergütungen an den Vermittler bzw. Berater von Kapitalanlagen in einem Medienfonds
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1
Umfang der Aufklärungspflicht hinsichtlich Rückvergütungen an den Vermittler bzw. Berater von Kapitalanlagen in einem Medienfonds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bank muss auf Provision hinweisen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.07.2009 - 5 O 215/08
- OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 317/10
Wird zitiert von ... (15)
- OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 9 U 54/10
Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Schadensersatz wegen fehlender …
Der Senat teilt diese Auffassung (vgl. Urteil vom 18.08.2010, 9 U 99/09).Nach Auffassung des Senats kommt es aus Sicht der Anleger auf den konkreten Zahlungsfluss nicht an, sondern entscheidend ist vielmehr, ob ein - direkt oder über die Bank - gezahlter Betrag, der aus der Sicht des Anlegers an die Fondsgesellschaft zu leisten ist, anschließend hinter seinem Rücken der Bank zufließt (vgl. auch Senat, Urteil vom 18.08.2010, 9 U 99/09, Rz. 41, zitiert nach juris).
Dieser Rechtsauffassung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 18.08.2010 (9 U 99/09) angeschlossen.
- OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 23 U 42/10
Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3
Soweit die Beklagte wie in Parallelverfahren allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).
- OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 23 U 280/09
Anlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds 3
Soweit die Beklagte wie in Parallelverfahren allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).
- OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 3 U 46/11
Fehlerhafte Anlageberatung: Feststellungswiderklage der beklagten Bank wegen …
Aus Sicht der Anleger kommt es auf den konkreten Zahlungsfluss nicht an; entscheidend ist vielmehr, ob ein - direkt oder über die Bank - gezahlter Betrag, der aus Sicht des Anlegers an die Fondsgesellschaft zu leisten ist, anschießend hinter seinem Rücken der Bank zufließt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09).Soweit die Beklagte darauf verweisen könnte, dass sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ja aus dem Prospekt ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen des Klägers hätte haben können, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Kläger bei Wissen um die fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenskonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09).
- OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 329/09
Anlageberatung bei Medienfonds: Kausalität und Vermutung aufklärungsrichtigen …
Soweit die Beklagte wie in Parallelverfahren allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).
- OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 23 U 410/09
Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3
Soweit die Beklagte allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).
- OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 359/09
Anlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Kausalität der …
Soweit die Beklagte in Parallelverfahren allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).89 Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).
- OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 330/09
Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3
Soweit die Beklagte allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).
- OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 90/09
Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3
Soweit die Beklagte allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).
- OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 416/09
Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds3
Soweit die Beklagte allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).
- LG Darmstadt, 08.02.2011 - 27 O 283/10
- OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09
Anlageberatungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 4
- OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10
Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Beitritt zu Medienfonds (VIP 4)
- OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10
Haftung der Bank wegen fehlerhafter Beratung bei Beteiligung an Medienfonds (VIP …
- OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09
Kapitalanlage: Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung durch den Aufbau …