Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 27.02.2003 - 9 UF 149/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der gemeinsamen und Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge; Objektive und subjektive Kooperationsbereitschaft der Kindeseltern; Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge ; Streitigkeiten auf der Paarebene ; Übertragung des alleinigen ...
- Judicialis
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § ... 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 2; ; KostO § 94 Abs. 2 S. 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Alleiniges Sorgerecht auch für nichtehelichen Vater
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Alleiniges Sorgerecht für nichtehelichen Vater - Ohne "Kommunikationsfähigkeit" der Eltern keine Basis für eine gemeinsame Ausübung des elterlichen Sorgerechts
Verfahrensgang
- OLG Saarbrücken, 27.02.2003 - 9 UF 149/02
- OLG Saarbrücken, 11.06.2003 - 9 UF 149/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 996
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83
Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2003 - 9 UF 149/02
Denn die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse (vgl. dazu BGH, FamRZ 1985, 169; OLG Celle, FamRZ 1992, 465) ist beim Antragsteller besser gewährleistet als bei der Antragsgegnerin, deren Gesundheitszustand sich nach der erstinstanzlichen Entscheidung ersichtlich noch verschlechtert hat. - OLG Celle, 25.06.1991 - 18 UF 12/91
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2003 - 9 UF 149/02
Denn die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse (vgl. dazu BGH, FamRZ 1985, 169; OLG Celle, FamRZ 1992, 465) ist beim Antragsteller besser gewährleistet als bei der Antragsgegnerin, deren Gesundheitszustand sich nach der erstinstanzlichen Entscheidung ersichtlich noch verschlechtert hat. - BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2003 - 9 UF 149/02
Gelingt es aber - wie hier - den Eltern nicht, zu Einvernehmen im Interesse des Kindes zu gelangen, weil ihnen die notwendige Konsens- und Kommunikationsfähigkeit fehlt, so ist der Alleinsorge der Vorzug zu geben (BGH, FamRZ 1999, 1646). - BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88
Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2003 - 9 UF 149/02
Dabei sind neben den Bindungen des Kindes an seine Eltern die Prinzipien der Förderung, der Kontinuität und der Beachtung des Kindeswillens als gewichtige Gesichtspunkte für die zu treffende Regelung zu berücksichtigen (vgl. BGH, FamRZ 1990, 392, 393).
- OLG Saarbrücken, 30.09.2003 - 9 UF 28/03
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei fehlender Konsens- und …
Demgemäß besteht auch keine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für die Kinder beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BGH, FamRZ 1999, 1646; Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 - 9 UF 149/02 - MDR 2003, 996; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 16. April 2003 - 6 UF 8/03 -).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 11.06.2003 - 9 UF 149/02 |
Verfahrensgang
- OLG Saarbrücken, 27.02.2003 - 9 UF 149/02
- OLG Saarbrücken, 11.06.2003 - 9 UF 149/02