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   OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 9 UF 167/20   

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OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 9 UF 167/20 (https://dejure.org/2021,9852)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2021 - 9 UF 167/20 (https://dejure.org/2021,9852)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - 9 UF 167/20 (https://dejure.org/2021,9852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung aufgrund Sozialleistungsbezugs übergegangener Unterhaltsansprüche; Voraussetzungen des Anspruchsübergangs auf die Unterhaltsvorschusskasse

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung aufgrund Sozialleistungsbezugs übergegangener Unterhaltsansprüche; Voraussetzungen des Anspruchsübergangs auf die Unterhaltsvorschusskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung aufgrund Sozialleistungsbezugs übergegangener Unterhaltsansprüche; Voraussetzungen des Anspruchsübergangs auf die Unterhaltsvorschusskasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1137
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.09.2018 - XII ZB 385/17

    Darlegungslast und Beweislast des Scheinvaters beim Unterhaltsregress für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 9 UF 167/20
    Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen, die die reklamierte (teilweise) Leistungsunfähigkeit begründen sollen, trägt in jedem Unterhaltsrechtsverhältnis der Unterhaltspflichtige (BGH FamRZ 2019, 112; Senat FamRZ 2020, 1266).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2020 - 9 UF 249/19

    Anspruch auf Mindestunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 9 UF 167/20
    Auch ist dabei zu beachten, dass der Antragsgegner bis zu 48 Wochen Arbeitsstunden abzuleisten hat (vgl. zuletzt Senat v. 05. März 2020 - 9 UF 249/19, juris), um angesichts seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit den Mindestunterhaltsanspruch befriedigen zu können.
  • OLG Brandenburg, 06.12.2007 - 9 UF 38/07

    Kindesunterhalt: Anspruch aus übergegangenem Recht wegen der Zahlung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 9 UF 167/20
    Ob dabei der Unterhaltsanspruch auf einer fiktiven Leistungsfähigkeit des Antragsgegners beruht, ist ohne Belang, weil auch in diesem Falle ein gesetzlicher Forderungsübergang erfolgt (st. Rspr. des Senats, vgl. bereits Senat v. 06. Dezember 2007 - 9 UF 38/07 im Anschluss an BGH, FamRZ 2001, 619).
  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95

    Wirksamkeit der treuhänderischen Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 9 UF 167/20
    Der Antragsgegner verkennt hierbei, dass neben der von ihm angeführten - im konkreten Fall nicht vorgenommenen - Rückabtretung der übergegangenen Unterhaltsansprüche seitens des Leistungsträgers (vgl. § 7 Abs. 4 S. 3 UVG bzw. § 33 Abs. 4 S. 1 SGB II) auch die Möglichkeit besteht, für die während des laufenden Verfahrens übergegangenen Unterhaltsansprüche Zahlung an den insoweit neuen Berechtigten zu verlangen (vgl. BGH FamRZ 2012, 1793; BGH FamRZ 2011, 1854; BGH FamRZ 1996, 1203; Bömelburg FamRB 2020, 258, 260).
  • BGH, 27.09.2000 - XII ZR 174/98

    Umfang des Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 9 UF 167/20
    Ob dabei der Unterhaltsanspruch auf einer fiktiven Leistungsfähigkeit des Antragsgegners beruht, ist ohne Belang, weil auch in diesem Falle ein gesetzlicher Forderungsübergang erfolgt (st. Rspr. des Senats, vgl. bereits Senat v. 06. Dezember 2007 - 9 UF 38/07 im Anschluss an BGH, FamRZ 2001, 619).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 UF 157/07

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen unverheirateten Kindes: Ausländischer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 9 UF 167/20
    Die Vorschrift des § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO findet aber keine Anwendung, wenn die Rechtsverteidigung schlechthin aussichtslos ist (st. Rspr. des Senats, FamRZ 2008, 2304; FamRZ 2004, 1036 m. N.; ferner OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 416).
  • BGH, 05.10.2011 - XII ZR 117/09

    Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 9 UF 167/20
    Der Antragsgegner verkennt hierbei, dass neben der von ihm angeführten - im konkreten Fall nicht vorgenommenen - Rückabtretung der übergegangenen Unterhaltsansprüche seitens des Leistungsträgers (vgl. § 7 Abs. 4 S. 3 UVG bzw. § 33 Abs. 4 S. 1 SGB II) auch die Möglichkeit besteht, für die während des laufenden Verfahrens übergegangenen Unterhaltsansprüche Zahlung an den insoweit neuen Berechtigten zu verlangen (vgl. BGH FamRZ 2012, 1793; BGH FamRZ 2011, 1854; BGH FamRZ 1996, 1203; Bömelburg FamRB 2020, 258, 260).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 9 UF 167/20
    Dies folgt aus dem Umstand, dass die Entscheidung der Vorinstanz nur eine Vermutung dafür begründet, dass die Verteidigung gegen ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat; wo diese Vermutung nicht gerechtfertigt ist, ist § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO nicht anzuwenden (BVerfG NJW 87, 1619).
  • BGH, 29.08.2012 - XII ZR 154/09

    Gerichtliche Geltendmachung von auf einen Sozialhilfeträger übergegangenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 9 UF 167/20
    Der Antragsgegner verkennt hierbei, dass neben der von ihm angeführten - im konkreten Fall nicht vorgenommenen - Rückabtretung der übergegangenen Unterhaltsansprüche seitens des Leistungsträgers (vgl. § 7 Abs. 4 S. 3 UVG bzw. § 33 Abs. 4 S. 1 SGB II) auch die Möglichkeit besteht, für die während des laufenden Verfahrens übergegangenen Unterhaltsansprüche Zahlung an den insoweit neuen Berechtigten zu verlangen (vgl. BGH FamRZ 2012, 1793; BGH FamRZ 2011, 1854; BGH FamRZ 1996, 1203; Bömelburg FamRB 2020, 258, 260).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2023 - 13 UF 56/22

    Barunterhalt für minderjährige Kinder durch den getrenntlebenden Vater;

    Die Umstellung kann erstmals auch im Beschwerderechtszug in zulässiger Weise beantragt werden (vgl. OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2021, 3898; MüKoZPO/Becker-Eberhard § 265 ZPO Rn. 87; BeckOK ZPO/Bacher, § 264 Rn. 11), zumal der Antragsgegner das Nichtvorliegen der Aktivlegitimation der Antragstellerin trotz deren entsprechenden Sachvortrags im erstsintanzlichen Verfahren erstmals mit der Beschwerde geltend gemacht und die Antragstellerin die Umstellung innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist beantragt hat.

    Zusätzlich zu ihrer auf § 1629 Abs. 3 BGB beruhenden Prozessführungsbefugnis, kraft der sie als Obhutselternteil die Unterhaltsansprüche der gemeinsamen minderjährigen Kinder 1) und 2) trotz gemeinsamer elterlicher Sorge gegen den anderen Elternteil allein (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB) im eigenen Namen geltend machen kann, ist sie berechtigt, aufgrund gesetzlicher Prozessstandschaft die nach Eintritt der Rechtshängigkeit (§ 265 Abs. 1, 2 ZPO) auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangenen ehemaligen Unterhaltsansprüche der Kinder im eigenen Namen zugunsten des Rechtsnachfolgers geltend zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1081; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2021, 3898; BeckOK ZPO/Becker-Eberhard § 265 ZPO Rn. 17).

  • OLG Brandenburg, 21.04.2017 - 13 UF 160/22

    Berechnung von Kindesunterhalt; Auskunftserteilung bezüglich Leistung von

    Die Antragsteller haben insoweit die Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen den Antragsgegner verloren (vgl. OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2021, 3898).
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