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   OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 9 UF 185/06   

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https://dejure.org/2007,34953
OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 9 UF 185/06 (https://dejure.org/2007,34953)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2007 - 9 UF 185/06 (https://dejure.org/2007,34953)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2007 - 9 UF 185/06 (https://dejure.org/2007,34953)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 9 UF 185/06
    Damit war er jedenfalls im Ergebnis wie ein selbstständiger Unternehmer tätig, auch im Aufgabenbereich als Geschäftsführer (vgl. Wendl/Staudigl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. A., § 1 Rz. 598; BGH, FamRZ 2003, 860/863).

    Als Richtmaß ist bei Selbstständigen in der Vergangenheit ein Anteil von bis zu 20 % des erzielten Bruttoeinkommens als angemessen für die Altersvorsorge angesetzt worden (BGH, FamRZ 2000, 860/863; 2003, 860; Wendl/Staudigl/Gerhardt, a.a.O., § 1 Rz. 598).

    Gleiches gelte für einen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigten Unterhaltspflichtigen (BGH, FamRZ 2003, 860 ff.; 2004, 793 ff.).

  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 9 UF 185/06
    zu Grunde zu legenden Fünf-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise nicht weitgehend ausgleicht (BGH, FamRZ 2004, 1177 ff.).

    Es kann deshalb anders als in dem Fall, welcher der Entscheidung des BGH vom 02.06.2004 (FamRZ 2004, 1177 ff.) zu Grunde gelegen hat, hier nicht festgestellt werden, dass sich die aufgrund der gebildeten Ansparrücklagen ergebende Verschiebung zwischen dem Entstehen der Steuerschuld und ihrer Begleichung nicht bereits innerhalb des zu berücksichtigenden Zeitraumes weitgehend ausgeglichen hat.

  • BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 9 UF 185/06
    Weitere Arbeiten dienen der Vermögensbildung und können dem Unterhaltsberechtigten nicht entgegengehalten werden (Wendl/Staudigl, a.a.O., Rz. 299; BGH, FamRZ 1997, 281).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83

    Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 9 UF 185/06
    Die gemäß § 323 Abs. 1, 4, 5 ZPO zulässige Abänderungsklage (vgl.: BGH, FamRZ 1984, 997 ff.) bleibt ohne Erfolg, weil der Kläger keine Umstände dargelegt hat, die eine niedrigere Unterhaltsverpflichtung rechtfertigen.
  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 13/82

    Berücksichtigung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 9 UF 185/06
    Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen aus selbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen ist regelmäßig als Durchschnittseinkommen aus dem Gewinn dreier aufeinander folgender Kalenderjahre - und zwar jeweils der letzten - zu ermitteln (BGH, FamRZ 1984, 39; 1985, 357; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rz. 587; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1603 Rz. 14).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 9 UF 185/06
    Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen aus selbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen ist regelmäßig als Durchschnittseinkommen aus dem Gewinn dreier aufeinander folgender Kalenderjahre - und zwar jeweils der letzten - zu ermitteln (BGH, FamRZ 1984, 39; 1985, 357; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., Rz. 587; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1603 Rz. 14).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 9 UF 185/06
    Es gilt im Unterhaltsrecht der allgemeine Grundsatz, dass Steuervor- bzw. -nachteile unterhaltsrechtlich erst dann Wirkung entfalten, wenn sie effektiv beim Pflichtigen die Leistungsfähigkeit beeinflussen (BGH FamRZ 1980, 984; Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O., Rz. 892; Wendl/Staudigl/Kemper, a.a.O., § 1 Rz. 567).
  • BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12

    Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von

    Das hat nach Auffassung des Senats unterhaltsrechtlich zur Folge, dass der Abzugsbetrag nicht zu berücksichtigen und dem Gewinn zuzuschreiben ist (Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 2. August 2007  9 UF 185/06, juris; s. auch Palandt/Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Aufl., § 1361 Rz 32).
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