Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 9 UF 219/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinzurechnung von gemischten Schenkungen zum Anfangsvermögen eines Ehegatten; Vorliegen einer gemischten Schenkung bei Rechtsgeschäften zwischen Verwandten und Freunden mit Entgelten unter dem üblichen Verkehrswert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anerkennung einer gemischten Schenkung
Verfahrensgang
- AG Guben - 30 F 47/02
- OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 9 UF 219/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2720
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.05.1990 - V ZR 304/88
Gemischte Schenkung und Schenkungswiderruf nach Beendigung einer eheänlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97
Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80
Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91
Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94
Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.02.1993 - XII ZR 232/91
Abgrenzung ehebedingter Zuwendungen von einer Schenkung
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- OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei teilweiser unentgeltlicher Zuwendung …
Zwar kann ein entgeltlicher Vertrag selbst dann gegeben sein, wenn zwischen der Zuwendung und der Gegenleistung in objektiver Hinsicht ein grobes Mißverhältnis besteht (vgl. BGH FamRZ 1970, 195 [196]; OLG Brandenburg, OLG-Report 2008, 795). - LG Paderborn, 03.09.2010 - 2 O 53/10
Die Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten als Gegenleistung für den Verzicht …
Bei Rechtsgeschäften zwischen Verwandten mit Entgelten unter dem üblichen Verkehrswert liegt eine gemischte Schenkung jedoch nur dann vor, wenn eine Einigung über eine teilweise Unentgeltlichkeit konkret festgestellt werden kann (OLG Brandenburg, Urt. v. 27.02.2008, Az. 9 UF 219/07, NJW 08, 2720). - BGH, 13.10.2010 - BLw 12/09
Vorausetzungen einer die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde begründenden Divergenz …
Ob das Beschwerdegericht, wie die Rechtsbeschwerde meint, unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (NJW 2008, 2720, 2721), einen von der Vergleichsentscheidung abweichenden, allgemeinen Rechtssatz aufgestellt hat, dass bei Rechtsgeschäften zwischen Verwandten und Freunden eine gemischte Schenkung nie zu vermuten sei, sondern den konkreten Nachweis der Einigung über die (teilweise) Unentgeltlichkeit des Geschäfts erfordere, ist zweifelhaft.