Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05   

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https://dejure.org/2006,3404
OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05 (https://dejure.org/2006,3404)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.05.2006 - 9 UF 238/05 (https://dejure.org/2006,3404)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 9 UF 238/05 (https://dejure.org/2006,3404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindesunterhalt in der Form des Regelunterhalts; Anforderungen an die Ermittlung der Unterhaltsverhältnisse eines Unterhaltsverpflichteten; Anrechnungsfreiheit eines für bestimmte Unterhaltszwecke eingesetzten Teils des Einkommens

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; SGB II § 11 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2; SGB II § 11 Abs. 2 Satz 2
    Darlegung der Leistungsfähigkeit bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Weder Leistungsunfähigkeit noch intensive Bemühungen um eine Beschäftigung - Fiktive Leistungsfähigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater erklärt sich für zahlungsunfähig So einfach kommt ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger nicht davon

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3286
  • FamRZ 2006, 1297
  • AnwBl 2007, 38
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Brandenburg, 22.07.2004 - 9 UF 10/04

    Erweiterte Erwerbsobliegenheit hinsichtlich des Regelbedarfs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05
    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Mindestunterhaltes ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).

    Dies gilt auch für die Richtigkeit der Behauptung fehlender realer Beschäftigungschancen (Brandenburgisches OLG JAmt 2004, 502, 503).

  • OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97

    Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitssuche;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05
    Bei eigener Arbeitslosigkeit hat sich der Pflichtige durch intensive Suche um eine Erwerbsstelle zu bemühen; bei Arbeitsstellen mit geringeren Einkommen ist entweder eine neue Arbeitsstelle oder eine weitere Beschäftigung zu suchen, um zusätzliche Mittel zu erlangen, etwa zusätzliche Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85).

    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85; FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sind.

  • AG Leverkusen, 03.04.1997 - 31 F 21/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05
    Hiernach sind die Erwerbsbemühungen, sofern sie im Bereich des näheren Wohnumfeldes keinerlei Erfolg hatten, jedenfalls nach einiger Zeit auf das großräumige Umfeld, das gesamte Bundesland und schließlich auch auf Erfolg versprechende Bereiche im übrigen Bundesgebiet zu erstrecken (OLG Köln, FamRZ 1997, 1105).
  • OLG Hamm, 23.04.2004 - 10 UF 44/02

    Zahlung rückständigen Kindesunterhalts für ein nichteheliches Kind; Berechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05
    Auch ältere Arbeitnehmer sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts im Familienrecht absolute Priorität genießt (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97

    Anforderungen an die Bemühungen des Unterhaltsverpflichteten um Arbeit; Darlegung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05
    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (OLG Köln NJWE-FER 1999, 84, 85; FamRZ 1997, 1104, 1105; OLG Hamm, FamRZ 1994, 115), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG Brandenburg, 23.07.2003 - 9 UF 111/03

    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsverpflichteten gegenüber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05
    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Mindestunterhaltes ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05
    Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH FamRZ 1985, 158, 159; 1994, 372, 373; 1998, 357, 359).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05
    Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH FamRZ 1985, 158, 159; 1994, 372, 373; 1998, 357, 359).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05
    Für seine den Mindestunterhalt im Sinne eines Existenzminimums betreffende Leistungsunfähigkeit ist der Verpflichtete in vollem Umfange darlegungs- und beweisbelastet (BGH FamRZ 1996, 345, 346).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04

    Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit nach Vollendung des 63. Lebensjahres

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05
    Auch ältere Arbeitnehmer sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts im Familienrecht absolute Priorität genießt (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04

    Anforderungen an die Darlegung der Leistungsunfähigkeit durch den

  • OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03

    Anspruch des Kindes geschiedener Eltern auf Regelunterhalt

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 39/11

    Kindesunterhalt: Eintritt des volljährig gewordenen Kindes in das Verfahren im

    Daraus ist von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen worden, dass den Unterhaltspflichtigen, der leistungsberechtigt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, die unterhaltsrechtliche Obliegenheit treffe, eine Nebentätigkeit auszuüben und zugleich einen Titel errichten zu lassen, damit ihm das diesbezügliche Einkommen zur Unterhaltszahlung verbleibe (OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1297, 1299; FamRZ 2007, 1905, 1906; FamRZ 2008, 2304, 2306 mwN; NJW 2008, 3366, 3368; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 221, 222; KG FamRZ 2011, 1302).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2019 - 10 UF 139/17

    Anspruch auf Kindesunterhalt

    Denn der Arbeitsuchende muss praktisch die gesamte Zeit, die ein voll Erwerbstätiger berufstätig wäre, für die Arbeitssuche aufwenden (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, Beschluss vom 18.5. 2006 - 9 UF 238/05, NJW 2006, 3286, 3287; Niepmann/Schwamb, a.a.O., Rn. 714).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2010 - L 7 AS 5458/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird dabei (wohl überwiegend) vorausgesetzt, dass das zur Erfüllung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit erzielte Einkommen eines Empfängers von Leistungen nach dem SGB II gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB II anrechnungsfrei bleibt (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 150; FamRZ 2006, 1297; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1296; Schleswig-Holsteinisches OLG a.a.O.; a.A. OLG Hamm NJW 2009, 3446 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2008 - 9 UF 157/07

    Unterhaltsanspruch des minderjährigen unverheirateten Kindes: Ausländischer

    Diese Rechtsprechung des Senats auf der Grundlage des SGB II a. F. (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2006, 1297, 1299; vgl. ferner OLG Koblenz, OLG-Report 2006, 1296; SozG Aachen FamRZ 2006, 1296, 1297; SozG Dortmund JAmt 2005, 144; Fichtner/Wenzel-Augstein, Kommentar zur Grundsicherung, 3. Aufl. 2005, § 11 SGB II Rn. 3) entspricht auch der zum 1. August 2006 in Kraft getretenen Neuregelung des § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II. Der Unterhaltsverpflichtete kann also den Anspruch kostenfrei vor dem Jugendamt titulieren und allein in Höhe der Regelbeträge Nebenverdienste erzielen, ohne befürchten zu müssen, dass sich seine Hartz IV -Einkünfte verringern.
  • OLG Brandenburg, 06.02.2007 - 10 UF 157/06

    Abänderungsklage des minderjährigen Kindes auf Erhöhung titulierten Unterhalts:

    Ob diese sozialrechtliche Handhabung, wie der Kläger meint, auch dazu führen kann, sein Heraufsetzungsbegehren zu stützen, weil dem Beklagten fiktiv ein Einkommen aus Nebentätigkeit in Höhe des verlangten Unterhalts von 269 EUR zuzurechnen sei, kann dahinstehen (vgl. zur Problematik OLG Koblenz, FamRZ 2006, 1296, allerdings für den Fall eines Herabsetzungsbegehrens des Unterhaltsschuldners; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2006, 1297, 1299; Götsche, FamRB 2006, 373).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06

    Unterhalt minderjähriger Kinder: Notwendiger Umfang der Erwerbsbemühungen eines

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Mindestunterhaltes ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2006, 1297; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).
  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 13 UF 2/09

    Umfang zumutbarer Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils; Möglichkeit des

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die ständige Verwaltungspraxis sind lediglich gesetzlich übernommen worden (zur alten Rechtslage unter Hinweis auf Ziffer 11.5 der damaligen internen Anordnungen der Bundesagentur für Arbeit mit weiteren Nachweisen auf die sozialrechtliche Rechtsprechung: OLG Koblenz, 7 WF 107/06, Beschluss vom 06.02.2006, FamRZ 2006, 297 f. [zitiert nach juris Rn.4]; OLG Brandenburg, 10 UF 151/06, Urteil vom 20.02.2007 [zitiert nach juris Rn. 28]; OLG Brandenburg, 9 UF 238/05, Beschluss vom 18.05.2006, in FamRZ 2006, S.1297 ff. [zitiert nach juris Rn.34]).
  • OLG Brandenburg, 01.11.2007 - 9 UF 58/07

    Kindesunterhalt: Beweislast für die Leistungsunfähigkeit beim

    Ein zum Unterhalt verpflichteter Hartz IV-Empfänger kann Erwerbseinkommen in Höhe der (titulierten) Unterhaltsbeträge beziehen, ohne befürchten zu müssen, dass das Erwerbseinkommen seine Bezüge nach dem SGB II mindert (vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 7 SGB II in der seit 1. August 2006 geltenden Fassung) und entspricht auch der obergerichtlicher Rechtsprechung (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2006, 1297, 1299; OLG Koblenz, FamRB 2006, 297; Götsche, FamRB 2006, 373).
  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 13 UF 2/09

    Umfang der Erwerbsobliegenheit der ein 11 Jahre altes Kind betreuenden Mutter;

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die ständige Verwaltungspraxis sind lediglich gesetzlich übernommen worden (zur alten Rechtslage unter Hinweis auf Ziffer 11.5 der damaligen internen Anordnungen der Bundesagentur für Arbeit mit weiteren Nachweisen auf die sozialrechtliche Rechtsprechung: OLG Koblenz, 7 WF 107/06, Beschluss vom 06.02.2006, FamRZ 2006, 297 f. [zitiert nach juris Rn.4]; OLG Brandenburg, 10 UF 151/06, Urteil vom 20.02.2007 [zitiert nach juris Rn. 28]; OLG Brandenburg, 9 UF 238/05, Beschluss vom 18.05.2006, in FamRZ 2006, S.1297 ff. [zitiert nach juris Rn.34]).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 3 UF 250/06

    Zur Zumutbarkeit eines Unterhaltsschuldners, sich eine höher dotierte Stelle zu

    Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bestimmt sich insbesondere im Verhältnis zu seinen minderjährigen oder privilegierten Kindern jedoch nicht allein nach den tatsächlichen, sondern auch nach denjenigen Einkünften, die er mit gutem Willen bei bestmöglichem Einsatz seiner beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten erzielen kann (BGH, Urt. vom 22.10.1997 - XII ZR 278/95 - FamRZ 1998, S. 357, 358; OLG Brandenburg FamRZ 2006, S. 1297, 1298).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2008 - 9 UF 16/08

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei

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