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   OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01   

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https://dejure.org/2002,6347
OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01 (https://dejure.org/2002,6347)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.12.2002 - 9 UF 530/01 (https://dejure.org/2002,6347)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 9 UF 530/01 (https://dejure.org/2002,6347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Zuwendungen von Verwandten beim Zugewinn; Schenkungen der Eltern eines Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Berücksichtigung von Verbindlichkeiten der Eheleute bei der Berechnung des Zugewinns; Verbindlichkeiten eines Ehegatten, die zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1374 Abs. 2
    Berücksichtigung der Zuwendungen von Grundbesitz durch die Eltern und Geschwister eines Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1675
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91

    Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01
    Wie die Klägerin zutreffend ausführt, besteht weder ein Erfahrungssatz noch eine tatsächliche Vermutung des Inhalts, dass bei Zuwendungen durch nahe Angehörige eines Ehegatten Zuwendungsempfänger nur derjenige Ehegatte ist, der dem Leistenden nahe steht oder mit ihm verwandt ist (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1384 ; bestätigt durch BGH NJW 1990, 1889).
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 38/90

    Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01
    Das gilt zwar in erster Linie für gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten, kann aber gleichwohl auch für solche Verpflichtungen gelten, die ein Ehegatte im Außenverhältnis alleine eingegangen ist, wenn dies zur Finanzierung rein familiärer Zwecke erfolgte (vgl. OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 1998, 238 ; auch BGH FamRZ 1991, 1162 ).
  • OLG Hamm, 21.03.2002 - 4 UF 180/01

    Behandlung von Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten zur Ablösung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01
    Nur der dem Beklagten zugeflossene hälftige Teil der Zuwendungen ist als Schenkung im Sinne dieser Bestimmung in dessen Anfangsvermögen einzustellen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2002, 1404 ).
  • OLG Koblenz, 31.07.1997 - 11 UF 625/96

    Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Anrechnung von Verbindlichkeiten der

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01
    Das gilt zwar in erster Linie für gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten, kann aber gleichwohl auch für solche Verpflichtungen gelten, die ein Ehegatte im Außenverhältnis alleine eingegangen ist, wenn dies zur Finanzierung rein familiärer Zwecke erfolgte (vgl. OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 1998, 238 ; auch BGH FamRZ 1991, 1162 ).
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01
    Im Verhältnis zur Klägerin ist die Übertragung des Grundbesitzes hingegen den so genannten unbenannten Zuwendungen unter Eheleuten gleich zu erachten, die nicht das Anfangsvermögen, sondern nur, soweit sie bei Zustellung des Scheidungsantrages noch vorhanden sind, das Endvermögen des Ehegatten erhöhen (vgl. BGH NJW 1995, 1889 ).
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 104/08

    Ausgleichsanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten wegen eines vom anderen

    Die Ausgleichsverpflichtung - auch unter Ehegatten - ergibt sich dann aus besonderer Vereinbarung (Senatsurteile vom 9. Oktober 1991 - XII ZR 2/90 - FamRZ 1992, 43, 44 und vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 677; BGH Urteil vom 28. November 1974 - II ZR 38/73 - WM 1975, 1997; ebenso OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1297; OLG Koblenz NJW 2003, 1675, 1676; zustimmend Münch-Komm/K. Schmidt aaO § 748 Rdn. 8; Palandt/Sprau BGB 69. Aufl. § 748 Anm. 1;Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 303; kritisch Staudinger/Langhein BGB 2008 § 748 Rdn. 14; Erman/Aderhold BGB 12. Aufl. § 748 Rdn. 4).
  • OLG Koblenz, 11.06.2008 - 9 UF 64/08

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten im Endvermögen

    Der Senat hat bereits früher entschieden, dass Darlehensverbindlichkeiten, die zur Finanzierung eines gemeinsamen Hausanwesens eingegangen werden, den Ehegatten im Innenverhältnis heftig zur Last fallen können, auch wenn im Außenverhältnis zu finanzierenden Bank nur ein Ehegatte Darlehensschuldner ist (OLG Koblenz, 2. Senat für Familiensachen, NJW 2003, 1675; ebenso: OLG Koblenz, 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 1998, 238).
  • OLG Celle, 26.05.2005 - 4 U 67/05

    Rückforderungsanspruch hinsichtlich eines zum Zwecke des Erwerbs eine

    Insbesondere setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der von dem Kläger zitierten Entscheidung des OLG Koblenz (NJW 2003, 1675 [OLG Koblenz 18.12.2002 - 9 UF 530/01] ), die sich in ihren tragenden Erwägungen ohnehin nur mit der für den vorliegenden Fall nicht einschlägigen Frage befasst, wie während der Ehe begründete Darlehensverbindlichkeiten der Eheleute in die Berechnung des Zugewinns einzustellen sind.

    Die von dem Kläger zitierten Entscheidungen des BGH (FamRZ 1991, 1092) und des OLG Koblenz (NJW 2003, 1675 [OLG Koblenz 18.12.2002 - 9 UF 530/01] ) sind nicht einschlägig.

  • OLG Celle, 28.12.2009 - 17 W 100/09

    Gerichtliche Zuständigkeit in Familiensachen in Altverfahren; Mithaftung eines

    Dies kommt dann in Betracht, wenn die von dem einen Ehegatten allein aufgenommene Darlehenssumme ihrer Zweckbestimmung nach zur Finanzierung rein familiärer Zwecke dienen sollte (vgl. auch OLG Koblenz NJW 2003, 1675 f. Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Auflage Rn. 365).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 5 UF 21/14

    Berücksichtigung Schweizer betrieblicher Rentenanwartschaften im deutschen

    Bei einem solchen Sachverhalt kann weder ein Erfahrungssatz noch eine tatsächliche Vermutung des Inhalts angenommen werden, dass Zuwendungsempfänger nur derjenige Ehegatte sei, der mit dem Leistenden verwandt und nicht nur verschwägert ist (vgl. BGH vom 12.04.1995 - XII ZR 58/94, juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Koblenz vom 18.12.2002 - 9 UF 530/01, juris Rn. 2; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 6. Auflage 2014, Rn. 554; a.A. noch BGH vom 20.05.1987 - IVb ZR 62/86, juris Rn. 8).
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