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   OLG Koblenz, 18.03.2009 - 9 UF 596/08   

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https://dejure.org/2009,4694
OLG Koblenz, 18.03.2009 - 9 UF 596/08 (https://dejure.org/2009,4694)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.03.2009 - 9 UF 596/08 (https://dejure.org/2009,4694)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. März 2009 - 9 UF 596/08 (https://dejure.org/2009,4694)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Befristung des nachehelichen Unterhaltes (neues Unterhaltsrecht)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung des Unterhaltsanspruchs wegen außerehelicher Geburt eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1974
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2009 - 9 UF 596/08
    Eine Differenzierung zwischen dem Wohl ehelich oder außerehelich geborener Kinder ist verfassungswidrig (BGH, FamRZ 2008, 1739 ff; BVerfG, FamRZ 2007, 965 ff).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Verlängerung der Unterhaltspflicht trägt nach der Systematik des Gesetzes der Anspruchsteller, also die Unterhalt begehrende Mutter (Wendl/Staudigl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. A., § 7, Rnr. 22; BGH, FamRZ 08, 1739 ff; Peschel-Gutzeit, FPR 2008, 24 ff, 27).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn die Eltern vor der Geburt längere Zeit zusammen gelebt haben, weil vorher noch kein Unterhaltsanspruch gegen den Vater bestand (BGH, FamRZ 2008, 1739).

  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2009 - 9 UF 596/08
    Eine Differenzierung zwischen dem Wohl ehelich oder außerehelich geborener Kinder ist verfassungswidrig (BGH, FamRZ 2008, 1739 ff; BVerfG, FamRZ 2007, 965 ff).
  • OLG Bremen, 20.02.2008 - 4 WF 175/07

    Unterhaltsanspruch der ein nichteheliches Kind betreuenden Mutter -

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2009 - 9 UF 596/08
    Nach der dritten Auffassung ist eine Befristung vorzunehmen, wenn nicht im Zeitpunkt der Entscheidung positiv festgestellt werden kann, dass die Billigkeitsvoraussetzungen für einen verlängerten Anspruch nach § 1615 l Abs. 2 S. 4 BGB vorliegen, wobei eine hinreichend sichere Prognose ausreichen soll (OLG Bremen, FamRZ 08, 1281; Peschel-Gutzeit, FPR 08, 24 ff, 27; s.a.: Schilling, FPR 08, 27 ff, 30; Weil, FamRB 2009, 51 ff.).
  • OLG Celle, 12.05.2011 - 10 WF 135/11

    Die Geltendmachung rückständigen Unterhalts ist mutwillig bei nicht zeitnahem

    Nach ausdrücklicher aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist Voraussetzung eines Unterhaltsanspruchs nach § 1615l Abs. 2 Satz 4 BGB, daß der Unterhaltsberechtigte kind- oder elternbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hinaus vorträgt (BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - XII ZR 123/08 - FamRZ 2010, 444 ff. = NJW 2010, 1138 ff = MDR 2010, 327 f.; vgl. auch bereits OLG Koblenz, Urteil vom 18. März 2009 - 9 UF 596/08 - NJW 2009, 1974 ff.).; die von der Antragstellerin insofern in Berufung genommene Entscheidung des OLG Brandenburg vom 2. März 2010 - 10 UF 63/09 - FamRZ 2010, 1915 ff., die (offenbar ohne Kenntnis von der genannten Entscheidung des BGH) ein gegenteiliges Regel-Ausnahme-Verhältnis zugrundelegt, ist dadurch überholt.
  • OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 10 UF 1139/09
    Eine Befristung scheidet daher aus (s. auch OLG Koblenz NJW 2009, 1974 ff).
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