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   OLG Brandenburg, 24.11.2011 - 9 UF 70/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3138
OLG Brandenburg, 24.11.2011 - 9 UF 70/11 (https://dejure.org/2011,3138)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2011 - 9 UF 70/11 (https://dejure.org/2011,3138)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2011 - 9 UF 70/11 (https://dejure.org/2011,3138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für die Beschaffung von Brillengläsern bzw. Kontaktlinsen im Tabellenunterhalt minderjähriger Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601 Abs. 2; BGB § 1603; BGB § 1610
    Umfang des Unterhaltsanspruchs minderjähriger Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Brillengläser sind im Tabellenunterhalt nicht enthalten

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Aufwendungen für starke Fehlsichtigkeit des Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehr Unterhalt wegen Brillenbedarfs?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehr Unterhalt für fehlsichtiges Kind?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Auch bei reichen Eltern gibt es in der Regel nur Tabellenunterhalt // aber Nachweise über den hohen Bedarf können helfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1399
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98

    Bemessung von Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2011 - 9 UF 70/11
    Die vormals umstrittene Frage, wie in Fällen, in denen das maßgebende Elterneinkommen diesen Höchstsatz übersteigt, der Unterhaltsbedarf des Kindes zu ermitteln ist, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13. Oktober 1999 (Az. XII ZR 16/98 - abgedruckt u.a. in FamRZ 2000, 358 - zitiert nach juris, dort Rdnr. 28 ff) dahin beantwortet, dass jenseits der Pauschalisierungsgrenze der Tabellenwerke eine Fortschreibung der als Erfahrungswerte verstandenen Richtsätze im Einzelfall nicht sachgerecht erscheine.

    Bei den Anforderungen an die Darlegung eines solchen mit Blick auf eine weitergehende Leistungsfähigkeit des Verpflichteten beanspruchten besonderen Unterhalts(mehr)bedarfs darf allerdings nicht übersehen werden, dass mit dem höchsten Tabellenbetrag schon eine reichlich bemessene Befriedigung des allgemeinen Bedarfs besteht, es also um einen noch darüber hinausgehenden besonders hohen Unterhaltsbedarf geht (so der BGH in einem Urteil vom 23. Februar 1983 - zitiert nach BGH FamRZ 2000, 358 - dort Rdnr. 25 bei juris), der einer entsprechend dezidierten Begründung bedarf.

  • BGH, 11.04.2001 - XII ZR 152/99

    Bemessung des Kindesunterhalts bei hohem Einkommen der Eltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2011 - 9 UF 70/11
    An dieser Rechtsprechung hat der BGH mit weiterem Urteil vom 11. April 2001 (Az. XII ZR 152/99 - abgedruckt u.a. in FamRZ 2001, 1603 - zitiert nach juris) ausdrücklich festgehalten.
  • OLG Düsseldorf, 02.09.1997 - 1 UF 12/97

    Treuwidrige Geltendmachung eines Auskunftsanspruch bei Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.11.2011 - 9 UF 70/11
    Mit den Tabellensätzen werden nämlich die Kosten der Nahrung, Kleidung, Wohnung, Ferien, Pflege kultureller und sportlicher Interessen, Schulausbildung und Unterrichtsmaterial sowie Taschengeld abgebildet (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1191; Wendl/Staudigl, 7. Aufl., § 2 Rdnr. 214).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2012 - 9 UF 29/08

    Versorgungsausgleich: Berücksichtung von Kapitallebensversicherungen

    Maßgebliche Bezugsgröße für die gesetzliche Rentenversicherung i.S. des § 5 Abs. 1 VersAusglG sind Entgeltpunkte (§§ 63, 64 Nr. 1 SGB VI), also kein Rentenbetrag, so dass ein "anderer Fall" i.S. von § 18 Abs. 3 VersAusglG vorliegt und der Kapitalwert heranzuziehen ist (BGH, aaO, m.w.N.; Senat, aaO, sowie Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2012 - 9 UF 70/11 - und vom 17. März 2011 - 9 UF 82/10).
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