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FG Münster, 18.09.1991 - 9 V 3812/91 K |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 23.05.2019 - 1 BvR 1724/18
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen …
Ohne weitergehende Sachverhaltsermittlungen durfte das Finanzgericht anhand der Aktenlage, dem substantiierten Vortrag der Beteiligten und aufgrund von präsenten Beweismitteln entscheiden (vgl. BFH…, Beschluss vom 22. März 2005 - II B 14/04 -, BFH/NV 2005, 1379; FG Hamburg, Beschluss vom 1. August 2005 - I 189/05 -, juris; FG Münster, Beschluss vom 18. September 1991 - 9 V 3812/91 K -, EFG 1992, 605). - FG Münster, 18.04.1997 - 9 K 4494/93 Obwohl dieser nicht näher substantiierte Vortrag im Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung - 9 V 3812/91 K - bereits als nicht glaubhaft angesehen wurde, hat die Klin. im Hauptsacheverfahren ihren Vortrag nicht weiter präzisiert und durch Nachweise untermauert.
- FG Nürnberg, 13.10.1998 - I 149/97 Diese Bedenken teilt selbst Weindl (BB 1992, 1467, 1468 [FG Münster 18.09.1991 - 9 V 3812/91 K] ), nach dem die von den an der Anteilsübertragung beteiligten Personen gewählte Gestaltung teilweise benannt wird (so Dötsch, in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 17 EStG, Anm. 248).