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   FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10   

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https://dejure.org/2011,24830
FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10 (https://dejure.org/2011,24830)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.04.2011 - 9 V 3818/10 (https://dejure.org/2011,24830)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. April 2011 - 9 V 3818/10 (https://dejure.org/2011,24830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Betrieb eines Blockheizkraftwerks führt zu einer unternehmerischen Tätigkeit im umsatzsteuerrechtlichen Sinne; Vorsteuerabzugsberechtigung des Betreibers eines Blockheizkraftwerks

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.12.2008 - V R 80/07

    Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10
    Nach den Grundsätzen des Urteils des BFH vom 18. Dezember 2008 V R 80/07; Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 225, 163 führt der Betrieb eines Blockheizkraftwerks zu einer unternehmerischen Tätigkeit, da die Nutzung des Blockheizkraftwerks der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dient.
  • BFH, 24.08.2006 - V R 16/05

    Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10
    Die Rechnung, bzw. die nach § 31 UStDV weiteren Unterlagen, müssen deshalb Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist (BFH Urteil vom 24. August 2006 V R 16/05; Bundesteuerblatt Teil II 2007 S. 340).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10
    Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 15 UStG gilt als (vorsteuerabzugsberechtigter) Unternehmer bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (BFH-Urteil vom 8. März 2001 V R 24/98, Umsatzsteuerrundschau - UR - 2001, 214).
  • BFH, 06.06.2002 - V B 110/01

    Vorsteuerrückforderungsanspruch bei Organschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Bundesfinanzhof -BFH- Beschluss vom 6. Juni 2002 V B 110/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1736, unter II. 1., m.w.N.).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-419/02

    BUPA Hospitals und Goldsborough Developments - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - 9 V 3818/10
    Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Lieferungen, auf die eine Anzahlung geleistet wurde, setzt voraus, dass alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands, d.h. der künftigen Lieferung, bereits bekannt und somit insbesondere die Gegenstände der Lieferung zum Zeitpunkt der Anzahlung genau bestimmt sind (EuGH-Urteil vom 21. Februar 2006 C-419/02, BUPA Hospitals u.a., BFH/NV 2006, Beilage 3, 273, RandNr.
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14

    Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit: Anschaffungszeitpunkt

    Dies kann sich aus der Aufmachung der Rechnung (z.B. durch Bezeichnung als Anzahlungs- oder Vorausrechnung) oder aus ihrem Inhalt (z.B. durch Hinweis auf den erst in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung) ergeben (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 6. November 2013 - 2 K 1198/13; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. April 2011 - 9 V 3818/10; Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuerhandbuch, § 164 Rn. 71, 114, 132; Wagner in Sölch/Ringleb, § 14 Rn. 392 ("sollte"); so auch Abschnitt 14.5.
  • FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12

    Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei Absicht des Erwerbs und der

    Eine genauere Beschreibung, insbesondere eine individuelle Seriennummer, ist nicht erforderlich (Beschlüsse des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011, 9 V 3818/10, juris und vom 25. Januar 2012, 1 V 2592/11, EFG 2012, 760).
  • FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4319/12

    Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus dem Kauf eines Blockheizkraftwerks im Rahmen

    Gegen den geänderten Umsatzsteuerbescheid für 2010 legte der Kläger mit Schreiben vom 14.9.2011 Einspruch ein und verwies auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg in vergleichbarer Sache (Beschluss vom 14.4.2011 9 V 3818/10, juris).
  • FG Sachsen, 06.11.2013 - 2 K 1198/13

    Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei Erwerb und geplanter, wegen

    Damit beabsichtigten die Kläger nachhaltig Einnahmen aus der Verpachtung eines Wirtschaftsgutes an einen Unternehmer zu erzielen (Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011, 9 V 3818/10, zitiert nach Juris).
  • FG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 1 V 2592/11

    Vorsteuerabzug aus Anzahlungsrechnungen bei vermuteten Schneeballsystemen -

    Auf die Entscheidungen des 9. Senats vom 14.04.2011 (9 V 3818/10, juris Rechtsprechungsdatenbank), des 12: Senats vom 6.07.2011 (12 V 3835/10) und des 14. Senats vom 30.11.2011 (14 V 3816/10, juris Rechtsprechungsdatenbank) wird wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen.
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2011 - 14 V 3816/10

    Vorsteuerabzug bei Zahlung vor Ausführung des Umsatzes (Lieferung eines

    Diesem Ergebnis steht nicht der Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 14. April 2011 9 V 3818/10 (Juris) zu einem vergleichbaren Fall entgegen.
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