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FG Düsseldorf, 19.02.2004 - 9 V 387/04 A (H (L)) |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 19.02.2004 - 9 V 387/04 A (H (L))
- BFH, 26.04.2004 - VI B 43/04
Wird zitiert von ... (2)
- FG Düsseldorf, 21.09.2004 - 9 K 1073/04
Anrechnung eines geldwerten Vorteils in Höhe von 1 Prozent pro Monat des …
Der Senat hat im Verfahren 9 V 387/04 mit Beschluss vom 19. Februar 2004 einen Antrag der Klägerin auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch in 9 V 387/04 - sowie der vom Beklagten vorgelegten Steuerakten Bezug genommen; alle Unterlagen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss im Verfahren 9 V 387/04 vom 19. Februar 2004 dargelegt hat, enthält das Gesetz keine ausdrückliche Regelung, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrtenbuch als ordnungsgemäß anzuerkennen ist.
Wegen der weiteren Begründung wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des Beschlusses vom 19. Februar 2004 im Verfahren gleichen Rubrums 9 V 387/04 Bezug genommen.
- BFH, 26.04.2004 - VI B 43/04
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
den Beschluss des FG Düsseldorf vom 19. Februar 2004 9 V 387/04 A (H(L)) aufzuheben und die Vollziehung des Haftungsbescheids vom 1. Oktober 2003 auszusetzen.