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   FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02   

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FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02 (https://dejure.org/2004,6559)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.09.2004 - 9 V 50/02 (https://dejure.org/2004,6559)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. September 2004 - 9 V 50/02 (https://dejure.org/2004,6559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteueränderungsbescheiden und Umsatzsteuervorauszahlungsbescheiden; Ausführung von Werbeleistungen gegen Entgelt durch einen Unternehmer auf Grund einer Vereinbarung; Bemessungsgrundlage für die Werbeleistungen; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbringung von Werbeleistungen durch einen Sportverein gegen Fahrzeugüberlassung; Leistungsaustausch; Vorsteuerabzug; Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer für 2000 und 2001 und Umsatzsteuersteuervorauszahlungsbescheiden für Januar 2001 bis Juni 2002)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbringung von Werbeleistungen durch einen Sportverein gegen Fahrzeugüberlassung - Leistungsaustausch - Vorsteuerabzug - Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer für 2000 und 2001 und Umsatzsteuersteuervorauszahlungsbescheiden für Januar 2001 bis Juni 2002)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 320
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • BFH, 01.08.2002 - V R 21/01

    Werbeumsätze eines gemeinnützigen Sportvereins

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
    Die Form aktiver Werbetätigkeit erfolgte im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (vgl. auch zu Werbeleistungen eines gemeinnützigen Sportvereins im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch Banden- und Trikotwerbung und durch die Veranstaltung von Ballonfahrten, BFH-Urteile vom 1. August 2002 V R 21/01, BStBl II 2003, 438; vom 27. März 1991 I R 31/89, BStBl II 1992, 103).

    Im Übrigen erfüllen die Umsätze des Antragstellers durch Werbeleistungen auch nicht die allgemeinen Voraussetzungen um sie als im Rahmen eines Zweckbetriebes ausgeführt anzusehen (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 438 m.w.N.).

    bb) Der Umstand, dass der Antragsteller mit seiner unternehmerischen Werbetätigkeit auch im Rahmen seines ideellen Bereiches tätig wird, führt zu keiner anderen Beurteilung (vgl. hierzu: II. 2. a. aa Abs. 3 der Gründe; BFH-Urteil in BStBl II 2003, 438, zu II. 1. a., am Ende).

  • EuGH, 27.09.2001 - C-16/00

    Cibo Participations

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
    Dieser Zusammenhang ist angegeben, wenn die für den Bezug der Gegenstände und Dienstleistungen getätigten Aufwendungen Teil der Kosten der zum Abzug berechtigten Ausgangsumsätze sind, für die die Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden (EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C - 98/98 Midland Bank, UR 2000, 342, Rz. 20; vom 27. September 2001 Rs. C - 16/00, Cibo Participations SA, UR 2001, 500 Rz. 28; vom 29. April 2004 Rs. C - 77/01, Empresa de Desenvolvimento Mineiro SGPS SA [EDM], Umsatzsteuer-Verkehrssteuer-Recht - UVR - 2004, 304, Rz. 53).

    Eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge scheidet aus, da nicht auf die weitere Verwendungsmöglichkeiten der Fahrzeuge abzustellen ist, sondern direkt und unmittelbar auf die bei der Überlassung der Fahrzeuges vereinbarte Nutzung im Rahmen der gegenüber der ... erbrachten Werbetätigkeit (EuGH-Urteil in UR 2001, 500 - Cibo Participations S.A. -, Rz. 32; BFH-Urteil vom 10. April 1997 V R 26/96, BStBl II 1997, 552; Leidel, UR 2003, 328).

  • EuGH, 02.06.1994 - C-33/93

    Empire Stores / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
    Der Gegenwert kann - beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen i.S. des § 3 Abs. 12 UStG - durch eine tatsächlich erhaltene Gegenleistung erbracht werden, die nicht in Geld besteht, aber in Geld ausdrückbar sein muss (EuGH-Urteil vom 2. Juni 1994 Rs. C - 33/93 Empire Stores Ltd., UR 1995, 64 Rz. 16 und 17).

    Der Wert des anderen Umsatzes wird in richtlinienkonformer Auslegung der bezeichneten Vorschrift unter Beachtung von Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG durch den subjektiven Wert für die tatsächlich erhaltene Gegenleistung bestimmt (EuGH-Urteile vom 23. November 1988 - Rs. 230/87 - Naturally Yours Cosmetics, UR 1990, 307 Rz. 16; in UR 1995, 64, Rz. 18, 19).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
    Dieser Zusammenhang ist angegeben, wenn die für den Bezug der Gegenstände und Dienstleistungen getätigten Aufwendungen Teil der Kosten der zum Abzug berechtigten Ausgangsumsätze sind, für die die Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden (EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C - 98/98 Midland Bank, UR 2000, 342, Rz. 20; vom 27. September 2001 Rs. C - 16/00, Cibo Participations SA, UR 2001, 500 Rz. 28; vom 29. April 2004 Rs. C - 77/01, Empresa de Desenvolvimento Mineiro SGPS SA [EDM], Umsatzsteuer-Verkehrssteuer-Recht - UVR - 2004, 304, Rz. 53).
  • BFH, 17.12.1981 - V R 81/81

    Vollzugsaussetzung - Aufrechnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
    Eine Aussetzung der Vollziehung von (negativen) Umsatzsteuerbeträgen ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nicht zulässig (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981 V R 81/81, BStBl II 1982, 149; BFH-Beschluss vom 19. Juni 1969 V B 8/69, BStBl II 1969, 527; Birkenfeld in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 69 FGO, Rdnr. 562 m.w.N.; Zie-Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Rdnrn. 4055-4056).
  • BFH, 27.03.1991 - I R 31/89

    Vereinsbesteuerung; Ausgaben des ideellen Bereichs, insbesondere für die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
    Die Form aktiver Werbetätigkeit erfolgte im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (vgl. auch zu Werbeleistungen eines gemeinnützigen Sportvereins im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch Banden- und Trikotwerbung und durch die Veranstaltung von Ballonfahrten, BFH-Urteile vom 1. August 2002 V R 21/01, BStBl II 2003, 438; vom 27. März 1991 I R 31/89, BStBl II 1992, 103).
  • BFH, 15.04.1981 - IV S 3/81

    Zwangsvollstreckung - Einstellung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit im Kostenpunkt hat ihren Rechtsgrund in den §§ 151 Abs. 3, 155 FGO i.V. mit §§ 708 Nr. 10 und 711 der Zivilprozessordnung - ZPO - (BFH-Beschluss vom 15. April 1981 IV S 2/81, BStBl II 1981, 402).
  • BFH, 04.03.1993 - V R 68/89

    Vorsteuern eines Kreditinstitutes aus den Anschaffungskosten von geringwertigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
    cc) Soweit der Antragsgegner im Ergebnis die Auffassung vertritt, dass gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 3 UStG die Vorsteuer vom Antragsteller nicht in voller Höhe geltend gemacht werden könne, weil er die Fahrzeuge Mitgliedern unentgeltlich überlassen habe, ist darauf zu verweisen, dass ein Vorsteuerabzug bei der hier allenfalls gegebenen unentgeltlichen Ausgangsdienstleistung an Sportler (siehe jedoch zuvor zu bb) im unternehmerischen (und zwar eigenbetrieblichen - BFH-Urteil vom 21. Juli 1994 V R 21/22, BStBl II 1994, 881 -) Interesse des Antragstellers (an der Ausführung der Werbeleistungen) nicht ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2003 - V R 48/02, UR 2004, 203; Anmerkung von Fritzinger zum vorgenannten BFH-Urteil in UR 2004, 360; vgl. zur Vorsteueraufteilung bei der - in wesentlichen Teilen des Sachverhalts anders gelagerten - Abgabe von Werbeartikeln: BFH-Urteil vom 4. März 1993 V R 68/89, BStBl II 1993, 527; Wagner in: Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 15 Rn. 680 f. m.w.N.).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-98/98

    Midland Bank

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
    Dieser Zusammenhang ist angegeben, wenn die für den Bezug der Gegenstände und Dienstleistungen getätigten Aufwendungen Teil der Kosten der zum Abzug berechtigten Ausgangsumsätze sind, für die die Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden (EuGH-Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C - 98/98 Midland Bank, UR 2000, 342, Rz. 20; vom 27. September 2001 Rs. C - 16/00, Cibo Participations SA, UR 2001, 500 Rz. 28; vom 29. April 2004 Rs. C - 77/01, Empresa de Desenvolvimento Mineiro SGPS SA [EDM], Umsatzsteuer-Verkehrssteuer-Recht - UVR - 2004, 304, Rz. 53).
  • BFH, 11.12.2003 - V R 48/02

    Vorsteuerabzug bei Vermietung an Ehegatten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.09.2004 - 9 V 50/02
    cc) Soweit der Antragsgegner im Ergebnis die Auffassung vertritt, dass gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 3 UStG die Vorsteuer vom Antragsteller nicht in voller Höhe geltend gemacht werden könne, weil er die Fahrzeuge Mitgliedern unentgeltlich überlassen habe, ist darauf zu verweisen, dass ein Vorsteuerabzug bei der hier allenfalls gegebenen unentgeltlichen Ausgangsdienstleistung an Sportler (siehe jedoch zuvor zu bb) im unternehmerischen (und zwar eigenbetrieblichen - BFH-Urteil vom 21. Juli 1994 V R 21/22, BStBl II 1994, 881 -) Interesse des Antragstellers (an der Ausführung der Werbeleistungen) nicht ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2003 - V R 48/02, UR 2004, 203; Anmerkung von Fritzinger zum vorgenannten BFH-Urteil in UR 2004, 360; vgl. zur Vorsteueraufteilung bei der - in wesentlichen Teilen des Sachverhalts anders gelagerten - Abgabe von Werbeartikeln: BFH-Urteil vom 4. März 1993 V R 68/89, BStBl II 1993, 527; Wagner in: Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 15 Rn. 680 f. m.w.N.).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 42/91

    1. Bei monatlichen Mietzahlungen empfängt der Mieter Teilleistungen, die für

  • BFH, 10.04.1997 - V R 26/96

    Ausschluß vom Vorsteuerabzug bei Vorsteuerbeträgen aus Leistungen, die der

  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 2886/03

    Lieferung von "Werbemobilen" - So sichern Sie sich den Vorsteuerabzug

  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

  • BFH, 17.12.1991 - VII R 36/91

    Mengenmäßige Zuteilung von Arbeiten im Prüfungsverfahren an Erst- und

  • BFH, 01.07.2004 - V R 33/01

    Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1

  • BFH, 19.06.1969 - V B 8/69

    Entrichtung von Umsatzsteuerzahlungen - Allgemeiner Gesetzesbefehl - Erfüllung

  • BFH, 21.07.1994 - V R 21/92

    Hotelübernachtung für österreichische Arbeitnehmer

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
  • BFH, 01.12.1981 - IV S 2/81
  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/98

    Umsatzsteuer-Jahresbescheid während Einspruchsverfahren

  • BFH, 10.07.1997 - V R 95/96

    "Leistungen gegen Entgelt" bei Pachtverträgen mit einer Brauerei

  • BFH, 04.12.1979 - VII R 29/77

    Gehaltsabtretung - Vorausabtretung - Lohnsteuererstattungsanspruch -

  • EuGH, 03.07.2001 - C-380/99

    Bertelsmann

  • BFH, 25.07.1979 - II R 105/77

    Grunderwerbsteuer bei Aufspaltung eines Vertrages in einen"Kaufvertrag" und einen

  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

  • BFH, 11.02.1981 - I R 13/77

    Auslegung von Verträgen - Vertragstext - Auslegung

  • BFH, 24.09.1987 - V R 105/77

    1. Zum Begriff "Werbung" 2. Zum Begriff "Anteil an Gesellschaften"

  • BFH, 05.08.1999 - V R 14/98

    Sachprämie für Kundenwerbung

  • BFH, 30.01.2001 - V S 24/00

    AdV; Vorauszahlungsbescheid-USt-Jahresbescheid

  • EuGH, 23.11.1988 - 230/87

    Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

  • BFH, 19.02.2004 - V R 10/03

    Sog. Selbstwerbung von Holz

  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/06

    Kein Vorsteuerabzug für Fahrzeuge im ideellen Bereich eines Vereins -

    Neben dem beim Bekl laufenden Einspruchsverfahren beantragte der Kl im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens beim Finanzgericht die Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2000 und 2001 sowie der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide Januar bis Juni 2002 (Az 9 V 50/02).

    Anlässlich eines gerichtlichen Erörterungstermins am 02. Dezember 2003 erklärten die Vertreter des Kl (= dortigen Antragstellers - Ast -), dass auf den von der Firma Y zur Verfügung gestellten Fahrzeugen kein Hinweis angebracht gewesen sei, der auf die Sponsorenschaft der Firma Y ausdrücklich hingewiesen habe (Protokoll des Erörterungstermins vom 02. Dezember 2003 unter dem Az 9 V 50/02, Finanzgerichtsakte, S. 93).

    Das Gericht hat durch Beschluss vom 24. September 2004 unter dem Aktenzeichen 9 V 50/02 die Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides April 2002 in Höhe von x.xxx,xx EUR angeordnet, im Übrigen jedoch den Antrag abgelehnt.

    Das Gericht hat die Akten aus dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az 9 V 50/02) zum hier geführten Hauptsacheverfahren beigezogen und dies den Beteiligten am 05. März 2010 mitgeteilt.

  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 9 K 115/05
    Neben dem beim Bekl laufenden Einspruchsverfahren beantragte der Kl im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens beim Finanzgericht die Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2000 und 2001 sowie der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide Januar bis Juni 2002 (Az 9 V 50/02).

    Anlässlich eines gerichtlichen Erörterungstermins am 02. Dezember 2003 erklärten die Vertreter des Kl (=dortigen Antragstellers - Ast -), dass auf den von der Firma Y zur Verfügung gestellten Fahrzeugen kein Hinweis angebracht gewesen sei, der auf die Sponsorenschaft der Firma Y ausdrücklich hingewiesen habe (Protokoll des Erörterungstermins vom 02. Dezember 2003 unter dem Az 9 V 50/02, Finanzgerichtsakte, S. 93).

    Das Gericht hat durch Beschluss vom 24. September 2004 unter dem Aktenzeichen 9 V 50/02 die Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides April 2002 in Höhe von x.xxx,xx EUR angeordnet, im Übrigen jedoch den Antrag abgelehnt.

    Das Gericht hat die Akten aus dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az 9 V 50/02) zum hier geführten Hauptsacheverfahren beigezogen und dies den Beteiligten am 05. März 2010 mitgeteilt.

  • FG Münster, 04.08.2008 - 5 K 2044/04

    Qualifikation einer Fahrzeugüberlassung an selbstständige Handelsvertreter als

    Bemessungsgrundlage für die im Wege tauschähnlicher Umsätze erbrachten Leistungen sind die Kosten, die dem Steuerpflichtigen durch die Überlassung der Fahrzeuge entstanden sind, vgl. FG Baden-Württemberg vom 24.09.2004, 9 V 50/02, EFG 2005, 320.
  • FG Münster, 28.02.2008 - 5 K 2044/04

    Überlassung von PKWs durch einen Bezirkshändler an selbständige Handelsvertreter

    Bemessungsgrundlage für die im Wege tauschähnlicher Umsätze erbrachten Leistungen sind die Kosten, die dem Steuerpflichtigen durch die Überlassung der Fahrzeuge entstanden sind, vgl. FG Baden-Württemberg vom 24.09.2004, 9 V 50/02, EFG 2005, 320 .
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