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   BVerwG, 06.03.2014 - 9 VR 1.14   

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https://dejure.org/2014,3781
BVerwG, 06.03.2014 - 9 VR 1.14 (https://dejure.org/2014,3781)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2014 - 9 VR 1.14 (https://dejure.org/2014,3781)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2014 - 9 VR 1.14 (https://dejure.org/2014,3781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung schutzwürdiger und privater Belange i.R.d. Änderung der Plangenehmigung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 VR 1.14
    Das Vollzugsinteresse erhält zum einen bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage erhebliches Gewicht (Beschluss vom 14. April 2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 ).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06

    Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen;

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 VR 1.14
    Daher kann sie Änderungen oder Ergänzungen dieser Planung nur angreifen, wenn sie gerade dadurch erstmals oder weitergehend als bisher betroffen wird (Urteil vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 9 A 22.06 - BVerwGE 130, 138 Rn. 20; stRspr).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 VR 1.14
    Die Klage der Antragstellerin gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 17. Dezember 2009 zum Ausbau der A 3 wurde mit Urteil des Senats vom 3. März 2011 (BVerwG 9 A 8.10) abgewiesen.
  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 VR 1.14
    Eine der Plangenehmigung zurechenbare Verletzung des aus dem Abwägungsgebot (§ 17 Satz 2 FStrG) folgenden Rechts auf gerechte Abwägung schutzwürdiger und mehr als nur geringfügig berührter privater Belange (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2011 - BVerwG 9 A 30.10 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 33 Rn. 16) erscheint fernliegend.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose;

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 VR 1.14
    Die Antragstellerin ist als allenfalls mittelbar Betroffene auch nicht berufen, die Gefahr von Überschwemmungen der hangabwärts gelegenen Wohngrundstücke anderer Betroffener und eine Zerstörung der "Gewässerökologie" als gegen das Vorhaben sprechende Belange geltend zu machen (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 20.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 229 Rn. 11).
  • BVerwG, 07.08.2014 - 9 VR 2.14

    Planfeststellung; Entwässerungseinrichtung der Autobahn; technische Probleme;

    Das öffentliche Vollzugsinteresse erhält zum einen bereits durch den gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 17e Abs. 2 Satz 1 FStrG gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage erhebliches Gewicht (vgl. Beschlüsse vom 14. April 2005 - BVerwG 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 und vom 6. März 2014 - BVerwG 9 VR 1.14 - juris Rn. 7).

    Zum anderen besteht nach den Darlegungen des Antragsgegners, denen der Senat bereits in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 6. März 2014 (a.a.O.) gefolgt ist, eine besondere Dringlichkeit für die Vollziehung der Plangenehmigung noch vor einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache.

    Sollte sich im Klageverfahren herausstellen, dass das Leitungssystem, namentlich die Rohrleitung unterhalb des Koppelschachtes, zu gering dimensioniert ist, könnte dem vom Antragsteller befürchteten Rückstau nachträglich durch geeignete technische Maßnahmen, insbesondere durch eine Veränderung des Leitungsquerschnitts begegnet werden (so bereits Beschluss vom 6. März 2014 a.a.O. Rn. 8).

  • BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

    Bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Vollzugs- und Suspensivinteressen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber ausweislich des § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG dem Vollzugsinteresse - und damit der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen - erhebliches Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • BVerwG, 28.03.2020 - 4 VR 5.19

    Eilverfahren gegen Planergänzungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung

    Dem Vollzugsinteresse kommt nach der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit nach § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18

    Westumfahrung Halle - Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

    Ausgehend von diesen Grundsätzen überwiegt im vorliegenden Fall das öffentliche Vollzugsinteresse, dem bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung ein erhebliches Gewicht zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 und vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7), das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin.
  • BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

    Bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Vollzugs- und Suspensivinteressen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber ausweislich des § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG dem Vollzugsinteresse - und damit der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen - erhebliches Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • BVerwG, 28.10.2020 - 7 VR 3.20

    Sofortige Vollziehbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen für den Bau oder die

    Bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Vollzugs- und Suspensivinteressen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber ausweislich des § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG dem Vollzugsinteresse - und damit der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen - erhebliches Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 AS 19.40035

    Planfeststellung für die Verlängerung einer Straßenbahnlinie

    Der Entscheidung des Gesetzgebers, dass dem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zukommt, ist dabei erhebliches Gewicht beizumessen (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 4 VR 1005.04 - juris Rn. 11; B.v. 6.3.2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 6.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

    Bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Vollzugs- und Suspensivinteressen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber ausweislich des § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG dem Vollzugsinteresse - und damit der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen - erhebliches Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 5.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

    Im Rahmen einer Abwägung von Vollzugs- und Suspensivinteresse ist schließlich auch zu berücksichtigen, dass dem Vollzugsinteresse bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage nach § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 7.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

    Bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Vollzugs- und Suspensivinteressen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber ausweislich des § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG dem Vollzugsinteresse - und damit der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen - erhebliches Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 8.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

  • BVerwG, 28.10.2020 - 7 VR 2.20
  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 AS 19.40037

    Planfeststellung für die Verlängerung einer Straßenbahnlinie

  • BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 6.20

    Aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 8 CS 14.331

    Fernstraßenrechtliche Besitzeinweisung

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