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   BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18, 9 VR 1.18 (9 A 2.18)   

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BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18, 9 VR 1.18 (9 A 2.18) (https://dejure.org/2018,18433)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.2018 - 9 VR 1.18, 9 VR 1.18 (9 A 2.18) (https://dejure.org/2018,18433)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 9 VR 1.18, 9 VR 1.18 (9 A 2.18) (https://dejure.org/2018,18433)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VerkPBG § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 2; FStrG § 17e Abs. 2 Satz 2, Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5
    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; Verfahrensfehler; aufschiebende Wirkung; vordringlicher Bedarf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 2 VerkPBG, § 11 Abs 2 VerkPBG, § 17e Abs 2 S 2 FStrG, § 17e Abs 4 FStrG, § 80 Abs 5 VwGO
    Eilrechtsschutz bei Vorhaben des vordringlichen Bedarfs

  • Wolters Kluwer

    Lauf der gesetzlichen Frist für einen Aussetzungsantrag bei der Änderung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Stützen eines Aussetzungsantrags auf Regelungen des Planänderungsbeschlusses i.R.d. Berührung von Rechten des Betroffenen

  • doev.de PDF

    Eilrechtsschutz bei Vorhaben des vordringlichen Bedarfs

  • rewis.io

    Eilrechtsschutz bei Vorhaben des vordringlichen Bedarfs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lauf der gesetzlichen Frist für einen Aussetzungsantrag bei der Änderung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; Stützen eines Aussetzungsantrags auf Regelungen des Planänderungsbeschlusses i.R.d. Berührung von Rechten des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de

    Eilrechtsschutz bei Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1653
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18
    Der Senat hat den Planfeststellungsbeschluss auf die Klage eines anderen Klägers durch Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.

    Denn der im Urteil des Senats vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1) durch einen anderen Kläger erstrittene Ausspruch wirkt jedenfalls nur zwischen den Beteiligten jenes Rechtsstreits; im Verhältnis zur Antragstellerin erweist er sich demgegenüber als bloßer Rechtsreflex (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 9 VR 6.12 - Buchholz 407.4 § 17e FStrG Nr. 14 Rn. 10).

  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei -

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18
    ee) An der beabsichtigten Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf eigenes Risiko ist der Antragsgegner nicht gehindert, weil derartige verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung keine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses darstellen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18
    Gemäß § 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG ist ein Verfahrensfehler seit Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712]) allerdings nur noch dann unbeachtlich, wenn das Gericht anhand der Akten und Planunterlagen sowie der sonst erkennbaren oder nahe liegenden Umstände zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 43 und vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - juris Rn. 36 ).
  • BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15

    Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18
    Diese Vorschrift findet hier über § 11 Abs. 2 Satz 2 VerkPBG noch Anwendung, weil für die Planung bereits vor dem Ablauf der Geltungsdauer des Gesetzes, dem 16. Dezember 2006, ein Linienbestimmungsverfahren stattgefunden hat, sodass die Planung als vor diesem Zeitpunkt begonnen gilt und nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen ist (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 239 Rn. 8).
  • BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden-

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18
    Mit der Annahme, dass die Antragstellerin die Erkundungsbohrungen und Pfahlprobebelastungen auf ihrem Betriebsgrundstück Flurstück ... nicht mehr im Wege des Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung angreifen kann, setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Bewertung in dem Verfahren betreffend Vorarbeiten im Sinne des § 16a FStrG auf diesem Grundstück (BVerwG, Beschluss vom 17. August 2017 - 9 VR 2.17 - UPR 2017, 525).
  • BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17

    Autobahn A 43: Oberverwaltungsgericht muss über Klage neu entscheiden

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18
    Gemäß § 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG ist ein Verfahrensfehler seit Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712]) allerdings nur noch dann unbeachtlich, wenn das Gericht anhand der Akten und Planunterlagen sowie der sonst erkennbaren oder nahe liegenden Umstände zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 43 und vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - juris Rn. 36 ).
  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter;

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18
    Bereits zuvor konnte sich ein durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses Betroffener grundsätzlich auch auf die fehlerhafte Anwendung objektiven Rechts - etwa des Umweltrechts - oder die fehlerhafte Abwägung öffentlicher Belange stützen, außer wenn auch die fehlerfreie Beachtung dieser Belange nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich seines Grundstücks führen würde (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2016 - 9 A 4.15 - Buchholz 407.4 § 17a FStrG Nr. 12 Rn. 50).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18
    Ausgehend von diesen Grundsätzen überwiegt im vorliegenden Fall das öffentliche Vollzugsinteresse, dem bereits durch den gesetzlich angeordneten Ausschluss der aufschiebenden Wirkung ein erhebliches Gewicht zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 und vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7), das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin.
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18
    Gemäß § 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG ist ein Verfahrensfehler seit Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712]) allerdings nur noch dann unbeachtlich, wenn das Gericht anhand der Akten und Planunterlagen sowie der sonst erkennbaren oder nahe liegenden Umstände zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 43 und vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - juris Rn. 36 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2010 - 11 B 638/10

    Energierechtliche Planfeststellung für den Neubau einer Hochspannungsfreileitung

    Auszug aus BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18
    Hiernach kann auch der Umstand als solcher, dass nachträglich ein Planänderungsbeschluss ergeht, keine später eintretende Tatsache im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 3 und 4 VerkPBG bzw. § 17e Abs. 4 FStrG darstellen (OVG Münster, Beschluss vom 16. August 2010 - 11 B 638/10.AK - NVwZ-RR 2010, 953 zur wortgleichen Norm des § 43e Abs. 2 Satz 1 EnWG).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 9 VR 7.04
  • BVerwG, 04.07.2012 - 9 VR 6.12

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft;

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 VR 1.14

    Abwägung schutzwürdiger und privater Belange i.R.d. Änderung der Plangenehmigung

  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

    Der Beklagte war nicht gehalten, nach Durchführung von Erörterungsterminen zu den vier Änderungs- und Ergänzungsverfahren anschließend auch die ausgelegten Unterlagen zur Planänderung der vierten Änderung in einem weiteren Termin zu erörtern (so schon Beschluss des Senats vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 11 ff).

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ausgeführt hat (Beschluss vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 20), gibt dieser unsubstantiierte Vortrag keinen Anlass, die Richtigkeit der sachverständig gestützten, nachvollziehbar begründeten Annahme der Planfeststellungsbehörde, es habe sich hierbei lediglich um Rastvögel gehandelt (PFB 2018 S. 571), in Zweifel zu ziehen.

  • BVerwG, 16.08.2018 - 9 VR 2.18

    Rechtmäßigkeit der Abänderung eines Planfeststellungsbeschlusses

    Der Antrag, den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 18. Mai 2005 in der Fassung des Änderungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 20. März 2018 anzuordnen, wird abgelehnt.

    Der erneute Hinweis der Antragstellerin auf das Fehlen eines Erörterungstermins hinsichtlich des im Planergänzungsverfahren erstellten wasserrechtlichen Fachbeitrags wiederholt lediglich das Vorbringen aus dem ursprünglichen Aussetzungsverfahren (dazu Beschluss vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - Rn. 11 ff.).

    Erhebliche Störungen des Grundwasserregimes könnten dadurch ausgeschlossen werden (S. 3 der Anlage 7 zum Schriftsatz vom 20. Juni 2018 im Verfahren 9 VR 1.18 ).

    Auch hinsichtlich der Beeinträchtigung ihres Flurstücks 55/2 durch Untersuchungen zum Altbergbau (dazu Beschluss vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - Rn. 23) vermag die Antragstellerin keine veränderten Umstände geltend zu machen.

    Im Übrigen ist maßgeblich der vom Antragsgegner vorgelegte Bauablaufplan, auf den der Tenor des Senatsbeschlusses Bezug nimmt und nicht die Unterlage der D. (Anlage AG 9 im Verfahren 9 VR 1.18 ), in der die Antragstellerin nunmehr eine Diskrepanz zum Bauablaufplan zu finden glaubt.

    Schließlich vermag die Antragstellerin hinsichtlich der von ihr angesprochenen CEF-Maßnahmen (dazu Beschluss vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - Rn. 22) weiterhin keine gewichtigen Nachteile zu ihren Lasten vorzutragen, die in der Folgenabwägung zu berücksichtigen wären.

  • BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19

    Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung;

    Dabei kommt dem Vollzugsinteresse nach der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit nach § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10 und vom 28. März 2020 - 4 VR 5.19 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

    Bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Vollzugs- und Suspensivinteressen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber ausweislich des § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG dem Vollzugsinteresse - und damit der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen - erhebliches Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • BVerwG, 28.03.2020 - 4 VR 5.19

    Eilverfahren gegen Planergänzungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung

    Dem Vollzugsinteresse kommt nach der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit nach § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2019 - 2 R 9/19

    Vorzeitige Besitzeinweisung für den Neubau einer Autobahn

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage anzuordnen, wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 05.07.2018 - 9 VR 1.18 - mit der Maßgabe abgelehnt, dass Änderungen des Bauablaufs bis Mai 2019, die den Planvollzug betreffen und Außenwirkung haben, dem Gericht unverzüglich mitzuteilen sind.

    Dieses Erfordernis ist erfüllt, da der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.2005 in der Fassung des Änderungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 20.03.2018 anzuordnen, vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 05.07.2018 - 9 VR 1.18 - abgelehnt wurde.

  • BVerwG, 15.06.2021 - 4 VR 6.20

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung

    Zwar kommt dem Vollzugsinteresse wegen der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit nach § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - Buchholz 407.4 § 17e FStrG Nr. 19 Rn. 10 und vom 28. März 2020 - 4 VR 5.19 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

    Bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Vollzugs- und Suspensivinteressen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber ausweislich des § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG dem Vollzugsinteresse - und damit der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen - erhebliches Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • BVerwG, 28.10.2020 - 7 VR 3.20

    Sofortige Vollziehbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen für den Bau oder die

    Bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Vollzugs- und Suspensivinteressen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber ausweislich des § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG dem Vollzugsinteresse - und damit der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen - erhebliches Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 6.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

    Bei der Gewichtung der einander gegenüberstehenden Vollzugs- und Suspensivinteressen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass der Gesetzgeber ausweislich des § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG dem Vollzugsinteresse - und damit der beschleunigten Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen - erhebliches Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 - BVerwGE 123, 241 , vom 6. März 2014 - 9 VR 1.14 - juris Rn. 7 und vom 5. Juli 2018 - 9 VR 1.18 - NVwZ 2018, 1653 Rn. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2023 - 4 MR 1/23

    Ausbau der B 404 im Kreis Stormarn kann weitergehen

  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 VR 7.20

    Erfolgloser Eilantrag wegen angeblich planabweichender Bauweise

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 5.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 7.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 8.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2019 - 7 MS 73/18

    Abänderung von Amts wegen; Abänderungsantrag; Planfeststellung

  • BVerwG, 28.10.2020 - 7 VR 2.20
  • BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 6.20

    Aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

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