Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.10.2002

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   BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02   

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BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,2180)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,2180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 61 Nr. 3, § 65 Abs. 1 und 2, § 78 Abs. 1 Nr. 2
    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

  • Wolters Kluwer

    Bundesstraße - Beiladung - Landesbehörde - Planfeststellungsbeschluss - Planfeststellungsbehörde

  • Judicialis

    VwGO § 61 Nr. 3; ; VwGO § 65 Abs. 1; ; VwGO § 65 Abs. 2; ; VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 61 Nr. 3 § 65 Abs. 1, 2 § 78 Abs. 1 Nr. 2
    Verwaltungsprozessrecht; Straßenplanungsrecht - Planfeststellung Bundesstraße; Beiladung Landesbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beiladungsfähigkeit von Behörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1409 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 216
  • NJ 2002, 667
  • DVBl 2003, 67
  • DÖV 2003, 332
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Das Straßenbauamt, das die Planfeststellung beantragt hat, kann im Streit um den Planfeststellungsbeschluss auch dann nicht nach § 65 VwGO beigeladen werden, wenn die Klage oder der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach dem einschlägigen Landesrecht in Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen die demselben Rechtsträger angehörende Planfeststellungsbehörde selbst zu richten ist (Aufgabe von BVerwGE 52, 226 und 237 ).

    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 und BVerwG 4 C 100.74 - (BVerwGE 52, 226 und 52, 237 ) und dem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28) zur Frage der Beiladung einer Landesbehörde in den Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er auf Anfrage des beschließenden Senats hieran - entsprechend seiner schon seit Jahren geänderten Beiladungspraxis - nicht fest.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Es kann jedoch dann nicht nach § 65 VwGO - weder nach dessen Abs. 1 noch Abs. 2 - zu einem Verwaltungsstreitverfahren beigeladen werden, wenn darin eine andere Behörde desselben Rechtsträgers Hauptbeteiligter ist (Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 ; vgl. auch Beschluss vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165 ).

    Kann, wie hier, eine Behörde nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO verklagt werden, handelt sie in Prozessstandschaft für das Land (Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - a.a.O., S. 128; Meissner in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 78 Rn. 38), ohne indes selbst zum Rechtsträger zu werden.

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    In diesen Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist es indes unstreitig, dass neben dem beklagten Land andere Behörden dieses Landes nicht beigeladen werden können (vgl. etwa Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 100.74 - BVerwGE 52, 237 ).

    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 und BVerwG 4 C 100.74 - (BVerwGE 52, 226 und 52, 237 ) und dem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28) zur Frage der Beiladung einer Landesbehörde in den Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er auf Anfrage des beschließenden Senats hieran - entsprechend seiner schon seit Jahren geänderten Beiladungspraxis - nicht fest.

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Es kann jedoch dann nicht nach § 65 VwGO - weder nach dessen Abs. 1 noch Abs. 2 - zu einem Verwaltungsstreitverfahren beigeladen werden, wenn darin eine andere Behörde desselben Rechtsträgers Hauptbeteiligter ist (Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 ; vgl. auch Beschluss vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165 ).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 100.77

    Notwendigkeit der Beiladung des Trägers der Straßenbaulast - Straßenbaulast für

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
    Soweit der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 und BVerwG 4 C 100.74 - (BVerwGE 52, 226 und 52, 237 ) und dem Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28) zur Frage der Beiladung einer Landesbehörde in den Fällen des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er auf Anfrage des beschließenden Senats hieran - entsprechend seiner schon seit Jahren geänderten Beiladungspraxis - nicht fest.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2020 - 5 LB 6/19

    Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes hat Bestand

    Die Beiladung war mit einem offenkundigen und schwerwiegenden Mangel behaftet, da grundsätzlich nicht zwei Behörden desselben Rechtsträgers an einem Verfahren beteiligt sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, Rn. 2, juris; Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 -, Rn. 18, juris; Beschluss vom 17. Oktober 1985 - 2 C 25.82 -, Rn. 15, juris).

    Unerheblich ist dabei, dass der Beklagte für das Land als Prozessstandschafter aufgrund von § 61 Nr. 3, § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 69 LJG SH beteiligt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 -, Rn. 18, juris; Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, Rn. 2 ff., juris).

    Ausnahmsweise ist die Beiladung einer weiteren Behörde des bereits beteiligten Rechtsträgers zulässig, wenn diese Behörde ausdrücklich durch das jeweilige Fachgesetz mit einer eigenständigen Verfahrens- oder materiellen Rechtsposition gegenüber anderen Behörden dieses Rechtsträgers oder gegenüber diesem Rechtsträger selbst ausgestattet ist und damit insoweit die Voraussetzungen eines zulässigen "In-Sich-Prozesses" vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, Rn. 6, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 - 2 M 33/15

    Baustopp für die Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm in Halle (Saale) bestätigt

    Der LHW kann jedoch dann nicht nach § 65 VwGO - weder nach dessen Abs. 1 noch Abs. 2 - zu einem Verwaltungsstreitverfahren beigeladen werden, wenn darin eine andere Behörde desselben Rechtsträgers Hauptbeteiligter ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2002 - BVerwG 9 VR 11.02 -, juris RdNr. 2; Beschl. d. Senats v. 22.06.2012 - 2 K 99/12 -).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Behörde eines Rechtsträgers ausdrücklich durch das jeweilige Fachgesetz mit einer eigenständigen Verfahrens- oder materiellen Rechtsposition gegenüber anderen Behörden dieses Rechtsträgers oder gegenüber diesem Rechtsträger selbst ausgestattet ist und damit insoweit die Voraussetzungen eines zulässigen "In-Sich-Prozesses" vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - a.a.O. RdNr. 4 ff.; Beschl. d. Senats v. 22.06.2012 - 2 K 99/12 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 8 A 2138/06

    Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von je

    Der Landesbetrieb Straßen NRW ist auch ohne die - hier nicht mögliche - Beiladung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - 9 VR 11.02 -, DVBl. 2003, 67, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127 und Beschluss vom 17. Oktober 1985 - 2 C 25.82 -, BVerwGE 72, 165; Czybulka, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, 2. Auflage 2006, Rn. 68 zu § 65 VwGO, als unselbständiger Teil der Landesverwaltung - vgl. § 14 a LOG NRW - ebenso wie die Beklagte an die Rechtskraftwirkung dieses Urteils gebunden.
  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung gem. §

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

    Zweck der Beiladung ist vor allem, im Interesse der Prozessökonomie durch die damit verbundene Rechtskrafterstreckung auf Dritte (vgl. §§ 121 Nr. 1, 63 Nr. 3 VwGO), die in der Sache betroffen sind, die Ergebnisse eines Rechtsstreits auch ihnen gegenüber zu sichern und ihnen dabei die Möglichkeit zu geben, durch die Verfahrensbeteiligung ihre Interessen in den Prozess der Hauptbeteiligten einzubringen und so auch zur umfassenden Sachaufklärung beizutragen ( BVerwG, Beschluss vom 28.8.2002 - 9 VR 11.02 -, juris Rn. 4; Senatsbeschluss vom 12.3.2021 - 10 OB 28/21 -, juris Rn. 10; vgl. auch BT-Drs.
  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Das Verwaltungsgericht hat damit auch Gelegenheit, seinen Beiladungsbeschluss vom 13. Juni 2002, soweit es den Beigeladenen zu 2 betrifft, zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben, denn weder dieselbe juristische Person noch im Falle des § 61 Nr. 3, § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine andere Behörde desselben Rechtsträgers erst recht nicht dieselbe Behörde können in einem Verfahren sowohl Hauptbeteiligter als auch Beigeladener sein (vgl. dazu zuletzt Beschluss vom 28. August 2002 BVerwG 9 VR 11.02 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 142 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 7.05

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Museum;

    Zwar war die Beiladung des Finanzamts Bad Bentheim, das dieses Rechtsmittel fristgerecht eingelegt und begründet hat, im Hinblick darauf unzulässig, dass seinerzeit bereits die beklagte Bezirksregierung Weser-Ems in Prozessstandschaft für das Land Niedersachsen handelte und damit eine weitere Landesbehörde nicht in Anwendung von § 61 Nr. 3 und § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO an dem Verfahren beteiligt werden konnte (vgl. Beschlüsse vom 28. August 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 142 S. 11 und vom 23. Juli 2003 - BVerwG 8 B 57.03 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 330 S. 45, 47).
  • BGH, 28.07.2014 - AnwZ 3/13

    Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten bei Vorliegen eines rechtlichen

    Ferner soll dadurch, dass die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung im Falle der Beiladung auch ihnen gegenüber eintreten (§ 121 VwGO), aus Gründen der Prozessökonomie etwaigen weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04, aaO; ähnlich BVerwG, NVwZ 2003, 216).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2021 - 10 OB 28/21

    Direktwahl; Hauptverwaltungsbeamte; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahlprüfung

    Zweck der Beiladung ist vor allem, im Interesse der Prozessökonomie durch die damit verbundene Rechtskrafterstreckung auf Dritte (vgl. §§ 121 Nr. 1, 63 Nr. 3 VwGO), die in der Sache betroffen sind, die Ergebnisse eines Rechtsstreits auch ihnen gegenüber zu sichern und ihnen dabei die Möglichkeit zu geben, durch die Verfahrensbeteiligung ihre Interessen in den Prozess der Hauptbeteiligten einzubringen und so auch zur umfassenden Sachaufklärung beizutragen (BVerwG, Beschluss vom 28.8.2002 - 9 VR 11.02 -, juris Rn. 4).

    Deshalb ist die Beiladung des Beschwerdeführers nach § 65 Abs. 2 VwGO erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.2.2011 - 6 C 11.10 -, juris Rn. 2), auch um ihm zu ermöglichen, seine Interessen in den Rechtsstreit einzubringen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.8.2002 - 9 VR 11.02 -, NVwZ 2003, 216; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Auflage 2020, § 65 Rn. 1).

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23

    Beiladung; Interessenwahrung; Rechtskrafterstreckung; übertragener Wirkungskreis;

    Zweck der Beiladung ist es vor allem, im Interesse der Prozessökonomie durch die damit verbundene Rechtskrafterstreckung auf Dritte, die in der Sache betroffen sind, die Ergebnisse eines Rechtsstreits auch ihnen gegenüber zu sichern; außerdem soll dem beigeladenen Dritten die Möglichkeit gegeben werden, durch die Verfahrensbeteiligung seine Interessen in den Prozess der Hauptbeteiligten einzubringen und so auch zur umfassenden Sachaufklärung beizutragen ( BVerwG, Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 4).

    Indes wird allein der hinter der jeweils beklagten Behörde stehende Rechtsträger, beispielsweise das Land, aus dem rechtskräftigen Urteil berechtigt und verpflichtet ( BVerwG, Beschl. v. 11.10.2006 - 10 C 7/05 - juris Rn. 11 u. 13; Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 4 ff., 6; Urt. v. 25.8.1988 - 2 C 62/85 - juris Rn. 18).

    Ein Bedürfnis für eine Beiladung besteht insofern nicht ( BVerwG, Urt. v. 22.6.1995 - 7 C 49/93 - juris Rn. 12; vgl. auch dass., Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11/02 - juris Rn. 5).

  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 6/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - L 18 AL 17/21

    Anspruch des behinderten Menschen auf Leistungen der persönlichen Arbeits- und

  • BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05

    Unanfechtbarer Beschluss einer Anhörungsrüge; Beiladungsfähigkeit des Finanzamtes

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Meldepflichten aufgrund von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 1 S 282.13

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Neubau der BAB 100 (16. Bauabschnitt);

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2016 - 12 LC 54/15

    Baudenkmal; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige Beiladung;

  • VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 311/20

    Festsetzung der Finanzhilfe für Sekundarschulen in freier Trägerschaft (Schuljahr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 2 M 53/07

    Vollstreckung eines Leistungsbescheides

  • VGH Hessen, 11.10.2018 - 9 A 867/15

    Versagung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2006 - 2 L 406/03

    Finanzhilfe für Ersatzschule

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 7 ME 203/02

    Voraussetzungen der Beiladung der höheren Behörde; Pflichten der Betreiber von

  • VG Magdeburg, 01.08.2018 - 7 A 29/15

    Finanzhilfe für Ersatzschulen (hier Schuljahr 2011/2012)

  • VG Aachen, 23.04.2013 - 2 K 893/12

    Klage gegen französischsprachige Beschilderung Liège am Europaplatz abgewiesen

  • BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 29.05

    Beiladung des Finanzamts im Rechtsstreit um die Erteilung der Bescheinigung nach

  • BVerwG, 09.01.2009 - 8 B 96.08

    Verletzung der Dispositionsbefugnis eines Klägers durch eine nicht beantragte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 1 R 76/21

    Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen

  • OVG Sachsen, 03.04.2019 - 5 A 695/17

    Heimaufsicht; überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Zuständigkeitsübergang;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 3 O 19/15

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils

  • VG Magdeburg, 27.06.2018 - 7 A 637/14

    Finanzhilfe für eine Ersatzschule (Freie Waldorfschule)

  • OVG Sachsen, 28.02.2011 - 4 A 304/10

    Beiladung, Unwirksamkeit, In-sich-Prozess, Beteiligtenfähigkeit, Rechnungshof

  • VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 317/20

    Festsetzung einer Finanzhilfe für Sekundarschulen in freier Trägerschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2004 - 16 B 926/04

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer i.R.d.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2011 - 1 L 47/11

    Rechtsschutzbedürfnis für isolierte Anfechtungsklage - Klärung der zuständigen

  • VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21

    Festsetzung der Finanzhilfe für Waldorfschulen (Schuljahr 2019/2020)

  • VG Magdeburg, 26.05.2021 - 7 A 313/20

    Festsetzung der Finanzhilfe für Grundschulen in freier Trägerschaft (Schuljahr

  • VG Magdeburg, 25.01.2023 - 7 A 275/20

    Festsetzung der Finanzhilfe für berufsbildende Schulen (Schuljahr 2017/2018)

  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 7 A 556/19

    Finanzhilfe für eine Förderschule (Schuljahr 2018/2019)

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02   

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https://dejure.org/2002,3058
BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,3058)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,3058)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 9 VR 11.02 (https://dejure.org/2002,3058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02
    Sie zwingt die Planfeststellungsbehörde, ihr (bisheriges) Abwägungsergebnis noch einmal unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Landschaftsschutzes zu überdenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 ).

    30 Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass die Planfeststellungsbehörde bei ihrer Abwägungsentscheidung nach § 12 Abs. 1 NatSchG LSA nicht ausreichend zwischen Ausgleichsmaßnahmen nach § 11 NatSchG LSA und sonstigen Ersatzmaßnahmen nach § 13 NatSchG LSA unterschieden hat (vgl. dazu BVerwGE 112, 140 ; Beschluss vom 21. November 2001 - BVerwG 4 VR 13.00 - NuR 2002, 153).

    Denn es besteht wohl nicht die konkrete Möglichkeit, dass dieser Fehler, unterstellt er läge vor, auf das Ergebnis der naturschutzrechtlichen Abwägung von Einfluss gewesen sein könnte und so erheblich im Sinne des § 17 Abs. 6 c Satz 1 FStrG wäre (zur Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf die naturschutzrechtliche Abwägungsentscheidung vgl. BVerwGE 112, 140 ; vgl. ferner Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - UA S. 63 f., insoweit nicht abgedruckt in DVBl 2002, 990).

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02
    26 Einen offensichtlichen Abwägungsfehler, der auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sein kann (§ 17 Abs. 6 c Satz 1 FStrG), vermag der Senat danach bei der hier nur möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage auch insoweit ebenso wenig zu erkennen wie einen Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot (zu dessen Charakter als gerichtlich voll überprüfbarer Rechtssatz vgl. BVerwGE 104, 144 ).

    Die naturschutzrechtliche Abwägung ist dem fachgesetzlichen Zulassungstatbestand aber "aufgesattelt" (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1997 - BVerwG 4 C 10.96 - BVerwGE 104, 144 ).

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02
    Denn eine Verletzung dieses Beteiligungsrechts bleibt i.d.R. folgenlos, wenn dem anerkannten Naturschutzverein die Möglichkeit einer Verbandsklage eröffnet ist, die eine materiellrechtliche Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses einschließt, und sofern der Beteiligungsmangel die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst haben kann (Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - DVBl 2002, 990).

    Denn es besteht wohl nicht die konkrete Möglichkeit, dass dieser Fehler, unterstellt er läge vor, auf das Ergebnis der naturschutzrechtlichen Abwägung von Einfluss gewesen sein könnte und so erheblich im Sinne des § 17 Abs. 6 c Satz 1 FStrG wäre (zur Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf die naturschutzrechtliche Abwägungsentscheidung vgl. BVerwGE 112, 140 ; vgl. ferner Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - UA S. 63 f., insoweit nicht abgedruckt in DVBl 2002, 990).

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sogar die gesetzlich vorgesehene Identität von Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde verfassungsrechtlich letztlich nicht zu beanstanden ist (vgl. dazu etwa Beschluss vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - DVBl 1987, 1267 m.w.N.).

    Schließlich ist es auch nicht verfahrensfehlerhaft, wenn in einem solchen Fall bei der zuständigen Behörde derselbe Sachbearbeiter in den Verfahrensabschnitten der Anhörung und der Planfeststellung tätig wird (BVerwG, Beschluss vom 24. August 1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02
    Mit seinem Rechtsbehelf kann der Antragsteller allerdings nur geltend machen, dass der Planfeststellungsbeschluss Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, Rechtsvorschriften, die aufgrund oder im Rahmen dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, oder anderen Rechtsvorschriften widerspricht, die bei seinem Erlass zu beachten waren und zumindest auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sind (vgl. zu einer entsprechenden Prüfungsbeschränkung nach Landesrecht auch BVerwGE 107, 1).

    15 Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob und inwieweit der Antragsteller in dem geltend gemachten Begründungszusammenhang Mängel bei der Feststellung des Verkehrsbedarfs rügen darf (dagegen BVerwGE 107, 1 ).

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02
    Selbst wenn das Planfeststellungsverfahren insoweit den Anforderungen des § 11 UVPG nicht genügen sollte, ist nicht ersichtlich und vom Antragsteller im Übrigen auch nicht substantiiert dargetan, dass die planerische Entscheidung in der Sache in rechtserheblicher Weise davon beeinflusst sein könnte, dass die Planfeststellungsbehörde es anstelle einer ausdrücklich zusammenfassenden Darstellung bei dem Verweis auf den Landschaftspflegerischen Begleitplan und den genannten Einzelerörterungen im Planfeststellungsbeschluss hat bewenden lassen (so BVerwGE 104, 236 ; vgl. ferner BVerwGE 100, 238).

    Richtig ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwaige Abwägungsmängel auf der Stufe der Linienbestimmung auf ein nachfolgendes Planfeststellungsverfahren durchschlagen und dort geltend gemacht werden können (BVerwGE 104, 236 ).

  • BVerwG, 21.11.2001 - 4 VR 13.00

    Ziel des Gesetzgebers bei Erlass des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02
    30 Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass die Planfeststellungsbehörde bei ihrer Abwägungsentscheidung nach § 12 Abs. 1 NatSchG LSA nicht ausreichend zwischen Ausgleichsmaßnahmen nach § 11 NatSchG LSA und sonstigen Ersatzmaßnahmen nach § 13 NatSchG LSA unterschieden hat (vgl. dazu BVerwGE 112, 140 ; Beschluss vom 21. November 2001 - BVerwG 4 VR 13.00 - NuR 2002, 153).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02
    Im Übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Verkehrsprognosen neben projektbezogenen Untersuchungen grundsätzlich auch durch die in der Straßenplanung gebräuchlichen Modell- und Trendprognosen gewonnen werden können (Beschluss vom 7. Juli 2000 - BVerwG 4 B 94.99 - juris; Beschluss vom 1. April 1999 - BVerwG 4 B 87.98 - NVwZ-RR 1999, 567; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 = NVwZ 1996, 1006).
  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 87.98

    Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, nicht

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02
    Im Übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Verkehrsprognosen neben projektbezogenen Untersuchungen grundsätzlich auch durch die in der Straßenplanung gebräuchlichen Modell- und Trendprognosen gewonnen werden können (Beschluss vom 7. Juli 2000 - BVerwG 4 B 94.99 - juris; Beschluss vom 1. April 1999 - BVerwG 4 B 87.98 - NVwZ-RR 1999, 567; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 = NVwZ 1996, 1006).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02
    7 aa) Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob der Antragsteller - wie er insbesondere unter Berufung auf BVerwGE 105, 348 geltend macht - zu den nach dem Erörterungstermin erfolgten Planänderungen, welche das trassenferne Wirtschaftswegesystem betreffen (vgl. PFB S. 28, 56), nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG a.F. hätte erneut angehört werden müssen.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 07.07.2000 - 4 B 94.99
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

  • BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79

    Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N. und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - [...] Rn. 41; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - [...] Rn. 14).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N. und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris Rn. 41; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

    Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N. und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - [...] Rn. 41; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - [...] Rn. 14).
  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Wie der Senat bereits in seinem im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss vom 2. Oktober 2002 (BVerwG 9 VR 11.02) im Anschluss an die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts entschieden hat, begründet die Verletzung des Beteiligungsrechts eines anerkannten Naturschutzvereins in der Regel dann nicht den Erfolg der Klage, wenn dem Verein - wie hier - die Möglichkeit der Vereinsklage eröffnet ist, die eine materiellrechtliche Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses einschließt und sofern der Beteiligungsmangel die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst haben kann (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - DVBl 2002, 990 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168, S. 93 f.; ebenso Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - Urteilsabdruck S. 6, DVBl 2003, 534 = NVwZ 2003, 485).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 7 C 22.17

    Artenschutz; Bestand; Lebensstätte; Naturhaushalt; Naturschutzverein;

    So fehlt Vorschriften, die lediglich die Aufgabenverteilung zwischen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde regeln, der naturschutzrechtliche Bezug (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 9 VR 11.02 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

    Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N. und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris Rn. 41; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme;

    Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N. und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris Rn. 41; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 5 S 2100/11

    Zur Beteiligung von Naturschutzvereinigungen an Planfeststellungsverfahren -

    Geht es - wie hier - um die Frage der mangelhaften Beteiligung einer Naturschutzvereinigung in einem Planfeststellungsverfahren, so muss deren Vorbringen im Klageverfahren die konkrete Möglichkeit erkennen lassen, dass der Planfeststellungsbeschluss bei einer rechtzeitigen Beteiligung im Planfeststellungsverfahren anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 -, NuR 2004, 795, juris Rdnr. 48; BVerwG, Beschl. v. 02.10.2002 - 9 VR 11.02 -, juris Rdnr. 6, Urt. v. 19.03.2003 - 9 A 33.02 -, NVwZ 2003, 1120, juris Rdnr. 19; Urt. v. 31.01.2002 - 4 A 15.01 -, Buchholz 407.4§ 17 FStrG Nr. 168, S. 93f, juris Rdnr. 21).
  • BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09

    Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung;

    Sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 1.97 - BVerwGE 107, 313 m.w.N. und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris Rn. 41; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03

    Anspruch auf Planaufhebung für den Neubau einer Ortsumgehung in Stollberg -

    42 Es ist nicht erkennbar, dass der Beklagte sein Ermessen, das ihm bei der Wahl der auch Modell- und Trendprognosen einschließenden Erhebungsart zusteht, überschritten hätte, insbesondere die Prognose auf unrealistischen Annahmen beruhte oder methodisch fehlerhaft wäre (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2002 BVerwG 9 VR 11.02 juris m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 35.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 38.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 114/07

    Wasserstraßenrechtliches Planfeststellungsverfahren JadeWeserPort Wilhelmshaven;

  • BVerwG, 04.04.2019 - 4 A 6.18

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau einer

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 37.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 36.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 41.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 1 N 16.682

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für

  • VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10

    Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss des Fernradwegs Lahntal aufgehoben

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 34.07

    Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz

  • VG Lüneburg, 07.06.2007 - 6 A 672/05

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses betreffend

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2010 - 1 LA 24/10

    Rechtliche Anforderungen an eine Verkehrsprognose im Rahmen des

  • OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05

    Bahnübergänge in Oberneuland - baulicher Eingriff; höhengleicher Bahnübergang;

  • VG Minden, 29.04.2010 - 11 L 123/10

    Kampfdörfer dürfen gebaut werden

  • VG Berlin, 22.12.2010 - 1 K 94.10

    Planfeststellungsbeschluss zur Invalidenstraße ist rechtmäßig

  • VG Berlin, 24.08.2005 - 1 A 327.04

    Tangentiale Verbindung Ost in Köpenick darf gebaut werden

  • VG Berlin, 14.02.2011 - 1 K 217.10

    Planfeststellungsbeschluss zur Axel-Springer-Straße ist rechtmäßig

  • VG Stade, 07.07.2003 - 1 A 1014/00

    Airbus; Ausgleichsbedarf; Eingriff; Ersatzmaßnahme; Hahnöfersand; Hamburg;

  • VG Stade, 07.07.2003 - 1 A 1011/00
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