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   BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17   

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https://dejure.org/2017,31320
BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17 (https://dejure.org/2017,31320)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2017 - 9 VR 2.17 (https://dejure.org/2017,31320)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2017 - 9 VR 2.17 (https://dejure.org/2017,31320)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    FStrG § 16a; VwVfG § 28 Abs. 1, § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, § 46
    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden- und Grundwasseruntersuchungen; Duldung; Duldungspflicht; Duldungsverfügung; Duldungsanordnung; Bohrpfahl; Probepfahl; Anhörung; Anhörungspflicht; Bestimmtheit; Eingriffsintensität; geringe ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FStrG § 16a
    Anhörung; Anhörungspflicht; Bestimmtheit; Boden- und Grundwasseruntersuchungen; Bohrpfahl; Duldung; Duldungsanordnung; Duldungspflicht; Duldungsverfügung; Eingriffsintensität; Probepfahl; Vorarbeiten; Vorbereitung der Baudurchführung; Vorbereitung der Planung; geringe ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16a FStrG, § 28 Abs 1 VwVfG
    Maßnahmen zur Vorbereitung der Baudurchführung im Sinne des § 16a FStrG; Erlass einer Duldungsverfügung

  • Wolters Kluwer

    Anhörung des Adressaten vor dem Erlass einer Duldungsverfügung gemäß § 16a Fernstraßengesetz (FStrG); Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur dauerhaften Duldung betonierter Bohrpfähle in seinem Grundstück; Vorbereitende Maßnahmen der Baudurchführung geringer ...

  • doev.de PDF

    Straßenplanung; Maßnahmen zur Vorbereitung der Baudurchführung

  • rewis.io

    Maßnahmen zur Vorbereitung der Baudurchführung im Sinne des § 16a FStrG; Erlass einer Duldungsverfügung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden- und Grundwasseruntersuchungen; Duldung; Duldungspflicht; Duldungsverfügung; Duldungsanordnung; Bohrpfahl; Probepfahl; Anhörung; Anhörungspflicht; Bestimmtheit; Eingriffsintensität; geringe ...

  • rechtsportal.de

    Anhörung des Adressaten vor dem Erlass einer Duldungsverfügung gemäß § 16a Fernstraßengesetz ( FStrG ); Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur dauerhaften Duldung betonierter Bohrpfähle in seinem Grundstück; Vorbereitende Maßnahmen der Baudurchführung geringer ...

  • datenbank.nwb.de

    Maßnahmen zur Vorbereitung der Baudurchführung im Sinne des § 16a FStrG; Erlass einer Duldungsverfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dauerhaft betonierte Bohrpfähle sind keine Vorarbeiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundstückeigentümer muss nicht betonierte Bohrpfähle im Grundstück dulden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerhaft im Erdboden verbleibende Bohrpfähle sind keine Vorarbeiten! (IBR 2017, 584)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 268
  • DÖV 2017, 966
  • BauR 2017, 2042
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 10.12

    Anhörung; Ausbau; Ausführungsplanung; Ausschreibung; Baudurchführung;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17
    Denn ausgehend vom Beschleunigungszweck dieser Norm unterfallen ihrem Anwendungsbereich über Fallgestaltungen hinaus, in denen es um die genehmigungsrechtliche Bewältigung des Vorhabens im engeren Sinne geht, auch solche Verfahren, die Maßnahmen zur Vorbereitung der Baudurchführung nach § 16a FStrG zum Gegenstand haben (ebenso zu § 44 Abs. 1 EnWG: BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 5 f.).

    Im Hinblick darauf hat die Duldungsverfügung Eingriffscharakter im Sinne des § 28 Abs. 1 VwVfG, sodass vor ihrem Erlass grundsätzlich eine Anhörung des belasteten Grundstückseigentümers bzw. Nutzungsberechtigten geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - NVwZ 2013, 78 Rn. 9).

    Zwar mag eine metergenaue Angabe der einzelnen Bohrpunkte insbesondere dann nicht erforderlich sein, wenn deren Tauglichkeit erst von den vor Ort festzustellenden Gegebenheiten abhängt (so BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 11).

    Im Einklang damit hat auch das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die Betroffenen Vorarbeiten gerade wegen deren vom Gesetz vorausgesetzter geringer Eingriffsintensität - nach fristgemäßer Bekanntgabe und gegebenenfalls gegen Entschädigung - zu dulden haben (Beschluss vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 6; kritisch gegenüber einer erheblich belastenden Duldungspflicht vor Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses auch Schütz, in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 17 Rn. 33).

  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17
    Sie soll auf diese Weise ein zeitgerechtes, sinnvolles Wechselspiel zwischen der Planung und der Ausschreibungsvorbereitung erleichtern (BT-Drs. 16/54 S. 27; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 11).

    Im Einklang damit hat auch das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die Betroffenen Vorarbeiten gerade wegen deren vom Gesetz vorausgesetzter geringer Eingriffsintensität - nach fristgemäßer Bekanntgabe und gegebenenfalls gegen Entschädigung - zu dulden haben (Beschluss vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 10; vgl. auch Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 6; kritisch gegenüber einer erheblich belastenden Duldungspflicht vor Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses auch Schütz, in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 17 Rn. 33).

  • BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02

    Vorbereitung der Planung; Erkundungsmaßnahmen; Ausschreibung; Duldung von

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die Duldungspflicht außerhalb des - damals engeren, auf die Planungsvorbereitung beschränkten - Anwendungsbereichs des § 16a FStrG a.F. (erst) auf den Planfeststellungsbeschluss gestützt werden kann (Beschluss vom 7. August 2002 - 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 2).

    Unter dieser Prämisse kann erst ein zu Lasten der Antragstellerin bestandskräftiger oder jedenfalls vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss (hier in der Fassung des noch zu erlassenden Planänderungsbeschlusses) mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Besitzeinweisung (§ 18f FStrG) eine tragfähige Grundlage für die Pflicht zur Duldung von Vorarbeiten der Baudurchführung bilden, die das Grundeigentum im Hinblick auf den Zeitbedarf der Maßnahme und die Dauerhaftigkeit des Eingriffs so stark belasten wie die hier vorgesehenen (vgl. auch den bereits zitierten Beschluss des BVerwG vom 7. August 2002 - 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 2, der insoweit durch die Gesetzesänderung nicht überholt ist).

  • BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15

    Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17
    Die in § 1 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes enthaltene Befristung bis zum 16. Dezember 2006 steht der Zuständigkeit des Gerichts nicht entgegen, weil die Planung für das hier in Rede stehende Fernstraßenprojekt schon vor dem Stichtag begonnen wurde (§ 11 Abs. 2 VerkPBG; s. dazu zuletzt BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 239 Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17
    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllen diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 37 und vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 Rn. 18).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17
    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllen diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 37 und vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 Rn. 18).
  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 A 6.08
    Auszug aus BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17
    Eine Duldungsanordnung nach § 16a FStrG muss so bestimmt sein, dass der Duldungspflichtige seine Betroffenheit und deren Intensität erkennen und sich darauf einstellen kann (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 A 6.08 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 3 Rn. 4, 7).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17
    Der Senat hat den Planfeststellungsbeschluss auf die Klage eines anderen Klägers durch Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2017- 9 VR 2.17 -, juris, Rn. 10, sowie Urteile vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 -, juris, Rn. 17, vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris, Rn. 18, und vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 -, juris, Rn. 37; OVG NRW, Urteil vom 6. November 2018 - 5 A 470/17 -.
  • BVerwG, 23.04.2020 - 3 C 16.18

    Versandhandel mit Arzneimitteln umfasst auch das Einsammeln von Rezepten und

    Eine ordnungsgemäße Anhörung muss den beabsichtigten Verwaltungsakt nach Art und Inhalt so konkret umschreiben, dass der Adressat erkennen kann, weshalb und wozu er sich äußern soll und mit welcher Entscheidung er zu rechnen hat (BVerwG, Beschluss vom 17. August 2017 - 9 VR 2.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:170817B9VR2.17.0] - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 6 Rn. 9; Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 Rn. 12).
  • VG Köln, 01.04.2022 - 1 L 466/22

    Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darf vor Virenschutzsoftware

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2017 - 9 VR 2.17 -, juris, Rn. 10, sowie Urteile vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 -, juris, Rn. 17, vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris, Rn. 18, und vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 -, juris, Rn. 37; OVG NRW, Urteil vom 6. November 2018 - 5 A 470/17 -, n.v.
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