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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16 (9 A 17.16)   

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BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16 (9 A 17.16) (https://dejure.org/2017,2920)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2017 - 9 VR 3.16 (9 A 17.16) (https://dejure.org/2017,2920)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 9 VR 3.16 (9 A 17.16) (https://dejure.org/2017,2920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 5 VwGO, § 4a Abs 3 UmwRG, Art 19 Abs 4 GG
    Neubau Rheinbrücke Leverkusen; vorläufiger Rechtsschutz; Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Köln für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz (AK) Leverkusen-West

  • rewis.io

    Neubau Rheinbrücke Leverkusen; vorläufiger Rechtsschutz; Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Köln für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz ( AK ) Leverkusen-West

  • rechtsportal.de

    FStrG § 17e Abs. 2 S. 1; UmwRG § 4a Abs. 3
    Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Köln für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle (AS) Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz ( AK ) Leverkusen-West

  • datenbank.nwb.de

    Neubau Rheinbrücke Leverkusen; vorläufiger Rechtsschutz; Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei - Rechtmäßigkeit der Planung aber einstweilen offen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei - Rechtmäßigkeit der Planung aber einstweilen offen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 2.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16
    cc) Ob mit der Planfeststellung des östlichen Abschnittsendes ein Zwangspunkt dergestalt geschaffen wird, dass die sich noch in der Planung befindende Trasse im anschließenden Abschnitt bis zum AK Leverkusen weiterhin in Hochlage geführt werden muss, lässt sich derzeit nicht abschließend bewerten (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 -).

    gg) Eine summarische Prüfung erlaubt ebenfalls keine Einschätzung der Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Errichtung einer ergänzenden Sperrwand und Dichtungsschürze (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Februar 2017 - 9 VR 2.16 -).

  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16
    Gleichwohl folgen hieraus im Rahmen einer Gesamtabwägung noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, wie sie gemäß § 4a Abs. 3 UmwRG Voraussetzung einer an den Erfolgsaussichten der Klage orientierten stattgebenden Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 2013 - 9 VR 3.13 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 90 Rn. 4 und vom 16. September 2014 - 7 VR 1.14 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 14 Rn. 11).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16
    a) Als Eigentümer eines Flurstücks, das dauerhaft von dem planfestgestellten Vorhaben in Anspruch genommenen werden soll, hat der Antragsteller wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses einen Anspruch auf dessen umfassende gerichtliche Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 1997 - 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 und vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96 Rn. 11, 16).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind nur dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Trassenführung eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16
    a) Als Eigentümer eines Flurstücks, das dauerhaft von dem planfestgestellten Vorhaben in Anspruch genommenen werden soll, hat der Antragsteller wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses einen Anspruch auf dessen umfassende gerichtliche Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 1997 - 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 und vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96 Rn. 11, 16).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16
    Droht einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 - EuGRZ 2016, 698 ).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 9 VR 7.11

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Bauablaufplan;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16
    An der beabsichtigten Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf eigenes Risiko ist der Antragsgegner darüber hinaus schon deshalb nicht gehindert, weil derartige verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung keine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 16).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 9 VR 3.13

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Aussetzung;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16
    Gleichwohl folgen hieraus im Rahmen einer Gesamtabwägung noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, wie sie gemäß § 4a Abs. 3 UmwRG Voraussetzung einer an den Erfolgsaussichten der Klage orientierten stattgebenden Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO sind (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juni 2013 - 9 VR 3.13 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 90 Rn. 4 und vom 16. September 2014 - 7 VR 1.14 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 14 Rn. 11).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16
    Nur ausnahmsweise besteht dann nach § 17 b FStrG i.V.m. § 74 Abs. 3 VwVfG die Möglichkeit, die abschließende Entscheidung über das betreffende Planungselement im Planfeststellungsbeschluss vorzubehalten, wenn sich bezogen auf den Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses die für die Bewältigung des Problems notwendigen Kenntnisse nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffen lassen und das offen gehaltene Problem so gelöst werden kann, dass die bereits getroffenen Festlegungen nicht nachträglich als unabgewogen erscheinen (BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 9 VR 2.11

    Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; Aussetzung der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16
    An der beabsichtigten Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf eigenes Risiko ist der Antragsgegner darüber hinaus schon deshalb nicht gehindert, weil derartige verwaltungsinterne Vorbereitungsmaßnahmen mangels baulicher oder sonstiger faktischer Außenwirkung keine Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 9 VR 2.11 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 84 Rn. 2 und vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - Buchholz 406.403 § 63 BNatSchG 2010 Nr. 2 Rn. 16).
  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 KSt 3.18

    Entstehen einer Erledigungsgebühr i.R.d. Kostenfestsetzung

    Jedoch wurde der Anlagenband ausschließlich im Verfahren 9 VR 2.16 vorgelegt (vgl. Schriftsatz im Verfahren 9 VR 3.16 vom 4. Januar 2017, S. 31 f.) und im Rahmen der dortigen Kostenfestsetzung berücksichtigt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2018 - 9 VR 3.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,70187
BVerwG, 01.02.2018 - 9 VR 3.16 (https://dejure.org/2018,70187)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2018 - 9 VR 3.16 (https://dejure.org/2018,70187)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 9 VR 3.16 (https://dejure.org/2018,70187)
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