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   OLG Schleswig, 12.09.1996 - 9 W 104/96   

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https://dejure.org/1996,22754
OLG Schleswig, 12.09.1996 - 9 W 104/96 (https://dejure.org/1996,22754)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.09.1996 - 9 W 104/96 (https://dejure.org/1996,22754)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. September 1996 - 9 W 104/96 (https://dejure.org/1996,22754)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 13.08.2014 - 10 WF 401/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Wegfall der

    Nach - soweit ersichtlich - in Schrifttum wie Rechtsprechung ganz einhelliger Auffassung stellt die nachträgliche Aufhebung zunächst angeordneter Ratenzahlungen gemäß § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (entsprechend nunmehr § 120a ZPO) aufgrund ihrer ebenfalls dem kostenarmen Beteiligenden zugute kommenden Funktion einen (weitergehenden) Akt der Prozeß- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligung dar und ist insofern durch den dem Begünstigten beigeordneten Rechtsanwalt nicht anfechtbar (vgl. etwa Zöller 30 -Geimer, ZPO § 127 Rz. 15 und 24; Müko-ZPO 4 -Motzer, ZPO § 127 Rz. 25; Prütting/Gehrlein 4 -Volker/Zempel, ZPO § 127 Rz.27; Musielak 10 -Fischer, ZPO § 127 Rz. 15; Stein/Jonas 22 -Bork, ZPO § 127 Rz. 13 a.E.; OLG Zweibrücken - Beschluß vom 3. Februar 2000 - 5 WF 14/00 - Rpfleger 2000, 339; OLG Schleswig - Beschluß vom 12. September 1996 - 9 W 104/96 - JurBüro 1998, 92 f. = OLG-Report Bremen/Hamburg/Schleswig 1996, 331 ff.; OLG Köln - Beschluß vom 24. April 1997 - 14 WF 36/97 - FamRZ 1997, 1283 f.; OLG Saarbrücken - Beschluß vom 4. Januar 2001 - 6 WF 87/00 - OLG Report Koblenz/Saarbrücken/Zweibrücken 2001, 190 f.; OLG Stuttgart - Beschluß vom 14. Oktober 2011 - 8 WF 110/11 - FamRZ 2012, 650 f.).
  • LAG Hamm, 28.01.2002 - 4 Ta 18/01

    Beschwerde der Staatskasse; Durchsetzung von zu Unrecht unterbliebenen

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  • OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11

    Verfahrenskostenhilfe: Anfechtungsrecht eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen

    Mit Beschluss vom 27.07.1993 hat der Senat (8 W 253/92 - Die Justiz 1993, 119) ausgeführt, dass ein eigenes Anfechtungsrecht des beigeordneten Anwalts gegen eine Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO, durch die die Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistenden Zahlungen abgelehnt wird, durch § 127 Abs. 2 S. 1 ZPO ausgeschlossen ist (so auch Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. § 127 Rn. 15; Münchener Kommentar ZPO/Motzer, 3. Aufl. § 127 Rn. 25; OLG Hamm FamRZ 2006, 349; OLG Schleswig JurBüro 1998, 92).
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