Rechtsprechung
KG, 21.12.2020 - 9 W 1070/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,43613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens wegen Besorgnis des Zeugenbeweisverlustes aufgrund des hohen Lebensalters
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZPO § 485 Abs. 1
Keine Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens wegen hohen Lebensalters bei 77-jährigem potenziellen Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Besorgnis des Zeugenverlusts nur bei "hohem Alter"!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltverein.de (Kurzinformation)
Hohes Alter eines Zeugen als drohender Beweismittelverlust?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.11.2019 - 28 O 112/18
- KG, 21.12.2020 - 9 W 1070/20
- KG, 26.01.2021 - 9 U 75/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 26.02.1997 - 10 WF 275/97
Voraussetzungen für die Sicherung des Beweises durch ein selbständiges …
Auszug aus KG, 21.12.2020 - 9 W 1070/20
Die Besorgnis des Zeugenbeweisverlustes kann im Einzelfall im Hinblick auf das hohe Alter eines potentiellen Zeugen als alleinige Zulässigkeitsvoraussetzung - also ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie das Vorliegen von Erkrankungen - ausreichen (KG, Beschluss vom 21. Juni 1977 - 7 W 2121/77 - JurBüro 1977, 1627; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 10 WF 275/97 - juris Rn. 8).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2021 - 2 O 132/20
Anordnung eines selbstständigen Beweisverfahrens wegen hohem Alter eines Zeugen
Als "hohes Alter" in diesem Sinne kommt aber nur ein fortgeschrittenes Lebensalter in Betracht; von einem solchen ist auszugehen, wenn der potentielle Zeuge die durchschnittliche Lebenserwartung deutlich überschritten hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 9 W 1070/20 - juris Rn. 2, m.w.N.).