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   KG, 05.09.2006 - 9 W 127/06   

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https://dejure.org/2006,8157
KG, 05.09.2006 - 9 W 127/06 (https://dejure.org/2006,8157)
KG, Entscheidung vom 05.09.2006 - 9 W 127/06 (https://dejure.org/2006,8157)
KG, Entscheidung vom 05. September 2006 - 9 W 127/06 (https://dejure.org/2006,8157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Die Ablichtung einer Person lediglich von seitlich von hinten führt nicht zur Erkennbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Bildnisschutzes i. S. des § 22 Kunst-Urhebergesetz (KUG); "Bildnis" i.S. des § 22 KUG und entsprechende Anforderungen an die Erkennbarkeit einer Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2006, 567
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 9 W 127/06
    Dazu gehört zwar nicht notwendig die Abbildung der Gesichtszüge; es genügt, wenn der Abgebildete, mag auch sein Gesicht kaum oder (etwa durch Retuschen) gar nicht erkennbar sein, durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text (vgl. BGH NJW 1965, 2148 - Spielgefährtin I), oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (BGH GRUR 2000, 715 - Der blaue Engel; GRUR 1979, 732 - Fußballtor; GRUR 1973, 40 - Kunstflieger; Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § 22 KUG Rz. 3).

    Damit fehlt es an Merkmalen, die sich aus dem Bild selbst ergeben und nur der Antragstellerin eigen sind (vgl. BGH GRUR 1979, 732, 733).

  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 9 W 127/06
    Dazu gehört zwar nicht notwendig die Abbildung der Gesichtszüge; es genügt, wenn der Abgebildete, mag auch sein Gesicht kaum oder (etwa durch Retuschen) gar nicht erkennbar sein, durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text (vgl. BGH NJW 1965, 2148 - Spielgefährtin I), oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (BGH GRUR 2000, 715 - Der blaue Engel; GRUR 1979, 732 - Fußballtor; GRUR 1973, 40 - Kunstflieger; Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § 22 KUG Rz. 3).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 9 W 127/06
    Dazu gehört zwar nicht notwendig die Abbildung der Gesichtszüge; es genügt, wenn der Abgebildete, mag auch sein Gesicht kaum oder (etwa durch Retuschen) gar nicht erkennbar sein, durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text (vgl. BGH NJW 1965, 2148 - Spielgefährtin I), oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (BGH GRUR 2000, 715 - Der blaue Engel; GRUR 1979, 732 - Fußballtor; GRUR 1973, 40 - Kunstflieger; Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § 22 KUG Rz. 3).
  • OLG Nürnberg, 26.10.1971 - 3 U 68/71

    Kunstflieger

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 9 W 127/06
    Dazu gehört zwar nicht notwendig die Abbildung der Gesichtszüge; es genügt, wenn der Abgebildete, mag auch sein Gesicht kaum oder (etwa durch Retuschen) gar nicht erkennbar sein, durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text (vgl. BGH NJW 1965, 2148 - Spielgefährtin I), oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (BGH GRUR 2000, 715 - Der blaue Engel; GRUR 1979, 732 - Fußballtor; GRUR 1973, 40 - Kunstflieger; Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, § 22 KUG Rz. 3).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 4 U 174/13

    Gepixeltes Bild - Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung:

    Vielmehr genügt es, wenn begleitende Umstände die Erkennbarkeit zur Folge haben; insbesondere genügt es, wenn sich diese aus dem neben oder unter dem Bild stehenden Text (BGH NJW 1965, 2148, 2149; BGH NJW 1979, 2205; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 536 und NJW-RR 1993, 923; KG AfP 2006, 567, 568; v. Strobl-Albeg, a.a.O., Kap. 7 Rn. 14; Prinz/Peters, ebenda; Damm/Rehbock, a.a.O., Rn. 136; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 13 Tz. 39a) oder aufgrund früherer Veröffentlichungen ergibt (BGH NJW 1979, 2205; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 923; OLG Frankfurt NJW 2006, 619 f.; KG, ebenda; v. Strobl-Albeg, a.a.O., Kap. 7 Rn. 14; Prinz/Peters, ebenda).
  • AG Stade, 27.04.2017 - 61 C 821/16
    Es genügt, wenn der Abgebildete, mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht erkennbar sein, durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (KG, Beschluss vom 5. September 2006, Az. 9 W 127/06 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 07.06.2010 - 4 W 53/10

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung bei fehlender Erkennbarkeit

    Deshalb können diese Merkmale von dem Antragsteller (wegen der fehlenden Aussagekraft) nicht als ihm eigene typische Erkennungsmerkmale herangezogen werden (vgl. KG Berlin Beschluss vom 5. September 2006 - 9 W 127/06, zitiert nach juris).
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