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   KG, 15.11.2004 - 9 W 154/04   

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https://dejure.org/2004,2817
KG, 15.11.2004 - 9 W 154/04 (https://dejure.org/2004,2817)
KG, Entscheidung vom 15.11.2004 - 9 W 154/04 (https://dejure.org/2004,2817)
KG, Entscheidung vom 15. November 2004 - 9 W 154/04 (https://dejure.org/2004,2817)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Korrektur in Online-Zeitschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Korrektur einer wahrheitswidrigen Behauptung in einem Online-Artikel einer Zeitung; Anforderungen an das Bestehen einer Wiederholungsgefahr; Vermutung der Wiederholungsgefahr bei zuvor erfolgtem rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine bloße Korrektur einer falschen Behauptung ist nicht ausreichend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiederholungsgefahr auch bei Löschung d. Rechtsverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 274
  • afp 2005, 78
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus KG, 15.11.2004 - 9 W 154/04
    (BGH NJW 1994, 1281).
  • KG, 10.02.2005 - 9 U 166/04

    Wahrung der Vollziehungsfrist für eine einstweilige Verfügung: Zustellung einer

    Die Wiederholungsgefahr war, wie der Senat mit Beschluss vom 15.11.2004 im Hauptsacheverfahren der Parteien - 9 W 154/04 - ausgeführt hat, bis zur strafbewehrten Unterlassungserklärung der Beklagten vom 25.6.2004 gegeben.
  • OLG Hamm, 07.12.2021 - 4 U 75/21

    Verbreitung einer Falschinformation über eine angeblich bevorstehende Schließung

    Räumt ein Presseunternehmen, dessen wirtschaftliche Existenz letztlich von dem Vertrauen der Leser in die Richtigkeit und Seriosität der von ihm verbreiteten Informationen abhängt, öffentlich ein, falsch berichtet zu haben, so kann davon ausgegangen werden, dass es die beanstandete Äußerung schon in seinem eigenen Interesse nicht wiederholen wird (vgl. Kammergericht , Beschluss vom 15.11.2004 - 9 W 154/04 - , Rdnr. 18).
  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 201/11

    Unterlassungsansprüche wegen Äußerungen auf einer Internetseite; Verletzung des

    Dies kann etwa durch eine klare, eindeutige und ausdrücklich gegenüber den eigenen Lesern oder Zuschauern erfolgte Richtigstellung geschehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 15.11.2004 - 9 W 154/04, in: NJW-RR 2005, 274 f.).
  • KG, 22.12.2008 - 10 U 117/08
    Die Entscheidung des 9. Zivilsenats des Kammergerichts vom 15. November 2004 (NJW-RR 2005, 274) betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • LG Berlin, 19.03.2009 - 27 O 1273/08
    Zwar kann es ausnahmsweise möglich sein, dass durch ein bestimmtes Verhalten des Verletzers - wie z.B. eine freiwillige Richtigstellung - die Wiederholungsgefahr entfällt (vgl. Prinz/Peters, Medienrecht, Rdz. 337, Rdz. 355; einschränkend KG AfP 2005, 78: selbst eine unaufgeforderte und freiwillige Korrektur einer rechtswidrigen Äußerung lässt i.d.R. die Wiederholungsgefahr nicht entfallen).
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