Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 02.05.2002

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 09.07.2002 - 9 W 16/02   

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https://dejure.org/2002,6719
OVG Saarland, 09.07.2002 - 9 W 16/02 (https://dejure.org/2002,6719)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.07.2002 - 9 W 16/02 (https://dejure.org/2002,6719)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 9 W 16/02 (https://dejure.org/2002,6719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Rechts auf Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland ; Entziehug der Fahrerlaubnis wegen der Teilnahme unter Einfluss von Amphetamin am Straßenverkehr

  • blutalkohol PDF, S. 529
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums, Cannabis, Amfetamin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge und Kurzanmerkung)

    Amphetamin - Cannabis im Straf- und OWi-Recht - Cannabisthemen - Drogen - Führerscheinthemen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Drogenkonsum - Entzug der Fahrerlaubnis

Besprechungen u.ä.

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge und Kurzanmerkung)

    Amphetamin - Cannabis im Straf- und OWi-Recht - Cannabisthemen - Drogen - Führerscheinthemen

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2002 - L 5/9 V 18/00
    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2002 - 9 W 16/02
    a) Bei Nr. 9.1 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV ( FeV Anlage 4) handelt es sich nicht um eine starre Vorschrift, sondern nur um eine "Regelfall"-Normierung, die für eine Einzelfallwürdigung des jeweiligen konkreten Sachverhalts Raum lässt und bei gesetzeskonformer Auslegung mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch lassen muss (Fortführung der Rechtsprechung aus Beschluss des Senats vom 2.8.2000 - 9 V 18/00 -).

    Wie insbesondere aus Nr. 2 der Vorbemerkung der Anlage 4 folgt, wonach Grundlage der Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, in der Regel ein ärztliches oder - in besonderen Fällen - ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist, aus dem sich folglich Eignung oder Nicht-Eignung ergibt, handelt es sich bei deren Nr. 9.1 nicht um eine in diesem Sinne starre Vorschrift, sondern nur um eine "Regelfall"-Normierung, die für eine Einzelwürdigung des jeweiligen konkreten Sachverhalts Raum lässt und bei gesetzeskonformer Auslegung - mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - auch lassen muss (vgl. Beschluss des Senats vom 2.8.2000 - 9 V 18/00 -).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    Die Behauptung einer unbewussten Aufnahme von Betäubungsmittel ist danach daher grundsätzlich nur glaubhaft, wenn überzeugend dargelegt werden kann, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund gehabt haben könnten, diesem heimlich Drogen beizubringen, und es ferner nahe liegt, dass vom Betroffenen die Aufnahme der Betäubungsmittels unbemerkt bleibt (vgl. zum Ganzen VG Saarlouis, Urt. v. 18.09.2009 - 10 K 660/08 - OVG Münster, Beschl. v. 18.02.2008 - 16 B 2113/07 - vgl. auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 09.07.2002 - 9 W 16/02 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 19 B 186/03

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

    vgl. zu letzterem Aspekt OVG Saarl., Beschluss vom 9. Juli 2002 - 9 W 16/02 -.
  • VGH Bayern, 26.07.2007 - 11 ZB 05.2932

    Verlust der Fahreignung wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot bei Konsum von

    Die vom Klägerbevollmächtigten ferner zitierten Entscheidungen des OVG Rheinland-Pfalz vom 5. Dezember 2001 (Blutalkohol 39, 385 ff.) und des OVG des Saarlands vom 9. Juli 2002 (ZfS 2002, 552 ff.) dagegen weisen vor allem darauf hin, dass die grundsätzlich bindende Regelvermutung von Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV im Einzelfall unter den Voraussetzungen der Vorbemerkung zu Anlage 4 FeV widerlegt werden kann.
  • VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 65/08

    Amphetamin; Beweisverwertungsverbot; Blutentnahme; Drogenkonsum, unbewusster;

    Behauptet ein Fahrerlaubnisinhaber, in dessen Körper Betäubungsmittel nachgewiesen worden sind, die Aufnahme des betreffenden Betäubungsmittels sei ohne sein Wissen erfolgt, so muss er einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. VGH München, B. v. 10.12.2007 - 11 CS 07.2905 - m.w.N.; ähnlich VGH Mannheim, B. v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - OVG Saarlouis, B. v. 09.07.2002 - 9 W 16/02 -, jew. ).
  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei behaupteter unwillentlicher Einnahme

    Die Behauptung einer unbewussten Drogeneinnahme sei daher nur glaubhaft, wenn überzeugend dargelegt werden könne, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers ein Kontakt mit Personen vorangegangen sei, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund gehabt haben könnten, diesem heimlich Drogen beizubringen und es ferner naheliege, dass von dem Betroffenen selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels unbemerkt bleibe.(VG des Saarlandes, Beschluss vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, juris Rn. 14, 15 unter Hinweis auf das Urteil vom 18.09.2009 - 10 K 660/08 - sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.07.2002 - 9 W 16/02 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012 - 10 B 11430/11 -, Blutalkohol 49, 123, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 B 231/12 -) Die Angaben der Antragstellerin genügten diesen Anforderungen nicht.
  • VG Saarlouis, 18.09.2009 - 10 K 660/08

    Darlegungslast und zum Darlegungsumfang bei behauptetem unbewussten Drogenkonsum

    den Beschluss der Kammer vom 4.7.2008, 10 L 376/08, unter Hinweis auf die Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 9.7.2002, 9 W 16/02, und des VGH München vom 10.12.2007, 11 CS 07.2905, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Saarlouis, 02.05.2014 - 6 L 481/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; Behauptung der unbewussten

    Urteil der früher zuständigen 10. Kammer des VG des Saarlandes vom 18.09.2009, 10 K 660/08, unter Hinweis auf Beschluss des OVG des Saarlandes vom 09.07.2002, 9 W 16/02; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2011, 1 M 19/11, a.a.O., OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012, 10 B 11430/11, Blutalkohol 49, 123, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2012, 16 B 231/12, a.a.O.
  • AG Viechtach, 14.02.2006 - 6 II OWi 134/06
    Lediglich die Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig (AG Braunschweig ZfS 2002, 552) betrifft eine Konstellation wie die Vorliegende.
  • VG Saarlouis, 28.11.2012 - 10 K 316/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

    dazu den Beschluss der Kammer vom 04.07.2008, 10 L 376/08, unter Hinweis auf die Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 09.07.2002, 9 W 16/02, und des VGH München vom 10.12.2007, 11 CS 07.2905; OVG Münster, Beschluss vom 22.03.2012, 16 B 231/12; VG Würzburg, Urteil vom 25.05.2012, WGK 11.1066 - jeweils: Juris.
  • VG Ansbach, 31.03.2005 - AN 10 S 05.00773
    Dass die von den Gutachtern berücksichtigte Nachweisgrenze dem Antragsteller in den Gründen des streitgegenständlichen Bescheides nicht mitgeteilt worden ist, ist entgegen seiner Ansicht kein die (formelle) Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes in Frage stellender Begründungsmangel, da gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG nur die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen sind, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben (vgl, auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.7.2002, Az.: 9 W 16/02); im Übrigen könnte eine - erforderliche - Begründung noch nachgeholt werden (Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG).
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   OVG Saarland, 02.05.2002 - 9 W 16/02   

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https://dejure.org/2002,26966
OVG Saarland, 02.05.2002 - 9 W 16/02 (https://dejure.org/2002,26966)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.05.2002 - 9 W 16/02 (https://dejure.org/2002,26966)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 9 W 16/02 (https://dejure.org/2002,26966)
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Volltextveröffentlichung

  • archive.org

    Drogen - Amphetamin / ausl. Fahrerlaubnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2002 - L 5/9 V 18/00
    Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2002 - 9 W 16/02
    (Fortführung der Rechtsprechung aus Beschluss des Senats vom 2.8.2000 -9 V 18/00 -).

    vgl. Beschluss des Senats vom 2.8.2000 - 9 V 18/00 - Nach Nr. 9.22 der Anlage 4 zu §§ 11, 13, 14 FeV stellt der gelegentliche Konsum von Cannabis, der ebenfalls gutachterlich festgestellt wurde und den der Antragsteller eingeräumt hat, einen Mangel im Sinne des § 46 I 2 FeV dar, der nicht zur Nichteignung führt, wenn Konsum und Fahren getrennt wird und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.

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