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   OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 25/02   

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OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 25/02 (https://dejure.org/2002,3046)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.09.2002 - 9 W 25/02 (https://dejure.org/2002,3046)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. September 2002 - 9 W 25/02 (https://dejure.org/2002,3046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Cannabis; Abstinenzforderung

  • archive.org

    Drogen - Erfordernis von Gutachten nach Anlage 4 Vorbemerkungen

  • blutalkohol PDF, S. 198
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 25/02
    Damit lagen bei ihr hinreichend konkrete Verdachtsmomente für eine auch bei Cannabis-Konsum mögliche dauerhafte fahreignungsrelevante Absenkung der körperlich-geistigen Leistungsfähigkeit auf der Grundlage eines über einen längeren Zeitraum erheblichen Drogenmißbrauchs vor, vgl. dazu den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 -, zfs 2002, 454, 458, der zwar noch zu §§ 4 I StVG a.F., 15b StVZO a.F. ergangen ist, sich aber aufgrund der neuesten Erkenntnisse zur Frage der Vereinbarkeit der Einschränkung der Grundrechte aus Art. 2 1, 1 I GG durch Maßnahmen zur Prüfung der Kraftfahreignung verhält die die verlangte ärztliche Begutachtung rechtfertigten, ohne daß es darauf ankommt, ob aus dem Überschreiten dieses Wertes bereits ein Konsummuster abgeleitet werden kann.
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Bei nur gelegentlicher Einnahme von Cannabis kann statt einer vollständigen Abstinenz auch der nachgewiesene Übergang zu einem mit den Anforderungen der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vereinbaren Konsumverhalten genügen (BayVGH vom 14.5.2003, a.a.O.; so wohl auch OVG des Saarlandes vom 30.9.2002 ZfS 2003, 44/46).

    h) Stellt die Behörde die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums (bzw. - bei gelegentlichem Cannabisgebrauch - wegen Missachtung der Anforderungen der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) oder den Erlass eines abschlägigen Widerspruchsbescheids gegen einen derartigen Verwaltungsakt trotz etwaigen Verhaltenswandels des Betroffenen bis über den Ablauf der verfahrensrechtlichen Einjahresfrist hinaus zurück, ohne dass die Frage einer Wiedergewinnung der Fahreignung geklärt wurde, obwohl nach dem Vorgesagten hierzu Veranlassung beständen hätte, so sind in einem Rechtsstreit nach § 80 Abs. 5 VwGO die Erfolgsaussichten der Hauptsache als offen anzusehen (so auch OVG des Saarlandes vom 30.9.2002 ZfS 2003, 44/47).

  • OVG Saarland, 01.06.2006 - 1 W 26/06

    Gelegentlicher Cannabiskonsum und Kraftfahreignung; sofortige Entziehung der

    Bezogen auf die Antragstellerin kann es dahinstehen, ob tatsächlich, wie von dem Antragsgegner mit guten Gründen angenommen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ziff. 9.2.1 der Anlage 4 FeV - "regelmäßige Einnahme von Cannabis" - erwiesen sind vgl. Krause in Ferner (Hrsg), Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. 2006, S. 843, m. w. N.: "Hinsichtlich des Drogenkonsums versteht die Rechtsprechung unter "regelmäßig" jedoch etwas anderes, nämlich: Täglich oder nahezu täglich; Täglich oder gewohnheitsmäßig; Nahezu arbeitstäglich; Fast täglich."; VGH Hessen, Beschluss vom 24.6.2004 - 2 G 1389/04 -, Blutalkohol Nr. 43, 2006, S. 253; OVG des Saarlandes Beschluss vom 30.9.2002 - 9 W 25/02 -, Blutalkohol Nr. 40, 2003, 166: Dauernder oder gewohnheitsmäßiger beziehungsweise regelmäßiger Konsum ist ab einer THC-COOH-Konzentration im Bereich von 75 ng/ml bzw. 0,075 mg/l anzunehmen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.1.2003 - 19 B 1249/02 -, DAR 2003, 187; zu neueren Erkenntnissen zu diesem Blutwert: Krause in Ferner (Hrsg), Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. 2006, S. 844 ff, m. w. N.

    Soweit es um Cannabis geht, könnte im Hinblick darauf, dass gelegentlicher Konsum unter den in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV genannten Voraussetzungen die Fahreignung bestehen lässt, nicht nur mit dem Nachweis völliger Abstinenz, sondern auch mit dem Nachweis einer Umstellung auf eine die Fahreignung nicht berührende Konsumgewohnheit die wieder gewonnene Fahreignung dargetan werden vgl. OVG des Saarlandes vom 30.9.2002 - 9 W 25/02 -, Blutalkohol Nr. 40, 2003, 166, 169.

  • VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05

    Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs; Mischkonsum von Cannabis und

    Demgegenüber wird für den Rückschluss auf eine regelmäßige Einnahme von Cannabis als ausreichend angesehen, wenn aufgrund einer Blutanalyse ein Wert von mindestens 75 ng/ml THC-COOH festgestellt wurde (vgl. hierzu OVG Münster, B.v. 7.1.2003 - 19 B 1249/02 -, ZfSch 2003, 427; OVG Saarlouis, B.v. 30.9.2002 - 9 W 25/02 -, ZfSch 2003, 44 m.w.N., insbesondere auf Himmelreich, DAR 2002, 26 ff; Geiger, a.a.O., S. 4/5 mit Hinweis auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen).
  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Sie findet entweder in tabellarischer Form oder der Sache nach Anwendung in der Rechtsprechung (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. September 2003, a. a. O., S. 216; OVG Saarland, Beschluss vom 30. September 2002 - 9 W 25/02 -, zfs 2003, 44, 45 f.), bei den Fahrerlaubnisbehörden (vgl. den Hinweis bei Himmelreich, DAR 2002, 26, 28 auf einen entsprechenden Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Juni 1999) und in der einschlägigen Literatur (Himmelreich, a. a. O., S. 29; vgl. auch Gehrmann, NZV 2002, 201, 205 f.).
  • VGH Bayern, 03.02.2004 - 11 CS 04.157

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, keine Trennung

    Soweit es um Cannabis geht, könnte allerdings im Hinblick darauf, dass gelegentlicher Konsum unter den in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV genannten Voraussetzungen die Fahreignung bestehen lässt, nicht nur mit dem Nachweis völliger Abstinenz, sondern auch mit dem Nachweis einer Umstellung auf eine die Fahreignung nicht berührende Konsumgewohnheit wiedergewonnene Fahreignung dargetan werden (vgl. BayVGH vom 14.5.2003 Az. 11 CS 03.924; OVG des Saarlands vom 30.9.2002 ZfS 2003, 44/46).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 1 M 34/07

    Rechtmäßigkeit einer Gutachtensanforderung bei Verkehrsteilnahme nach

    Während der Wirkstoff THC sich im Blut relativ schnell abbaut (4 bis 6 Stunden, vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - 11 CS 05.2819 -, juris m. w. N., vgl. zum längeren Nachweis von THC im Spurenbereich BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349 ff.), sind die sich nur langsam abbauenden Stoffwechselprodukte 11-OH-TC und THC-COOH abhängig von der Konsumpraxis mehrere Tage feststellbar und können Aufschluss über die Konsumgewohnheiten ergeben (OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. September 2002 - 9 W 25/02 -, juris m. w. N.).

    Dabei werden aber erst Carbonsäurewerte ab 75 ng/ml bzw. 150 ng/ml als Indiz für einen regelmäßigen oder gewohnheitsmäßigen Konsum gewertet (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. September 2002 - 9 W 25/02 -, juris [75 ng/ml]; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -, NVwZ-RR 2003, 899 [150 ng/ml]; s. a. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 S 16.03 -, juris), hinter denen der beim Antragsteller festgestellte Wert weit zurückbleibt.

  • VGH Bayern, 30.05.2005 - 11 CS 04.1767
    Bei nur gelegentlicher Einnahme von Cannabis kann statt einer vollständigen Abstinenz auch der nachgewiesene Übergang zu einem mit den Anforderungen der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vereinbaren Konsumverhalten genügen (BayVGH vom 14.5.2003, a.a.O.; so wohl auch OVG des Saarlandes vom 30.9.2002 ZfS 2003, 44/46).

    f) Stellt die Behörde die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums (bzw. - bei gelegentlichem Cannabisgebrauch - wegen Missachtung der Anforderungen der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) oder den Erlass eines abschlägigen Widerspruchsbescheids gegen einen derartigen Verwaltungsakt trotz etwaigen Verhaltenswandels des Betroffenen bis über den Ablauf der verfahrensrechtlichen Einjahresfrist hinaus zurück, ohne dass die Frage einer Wiedergewinnung der Fahreignung geklärt wurde, obwohl nach dem Vorgesagten hierzu Veranlassung bestanden hätte, so sind in einem Rechtsstreit nach § 80 Abs. 5 VwGO die Erfolgsaussichten der Hauptsache als offen anzusehen (so auch OVG des Saarlandes vom 30.9.2002 ZfS 2003, 44/47).

  • VG Saarlouis, 06.03.2009 - 10 L 80/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsum

    VG des Saarlandes, Beschluss vom 14.02.2008, 10 L 2082/07; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.09.2006, 1 W 39/06, und vom 14.07.2006, 1 W 35/06; vgl. allgemein auch den Beschluss des OVG des Saarlandes vom 30.09.2002, 9 W 25/02, ZfS 2003, 44.

    Schließlich kann der Antragsteller auch aus der angeführten Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 30.09.2002, 9 W 25/02, nichts zu seinen Gunsten herleiten, da es dort um die Frage des regelmäßigen Cannabiskonsums gegangen ist und im Übrigen im Zeitpunkt der Entziehungsverfügung eine mehrmonatige, gutachterlich bestätigte Abstinenzzeit vorgelegen hat.

  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2814

    Erforderlichkeit einer regelmäßigen Abstinenzdauer von einem Jahr nach

    In entsprechender Anwendung der Vorschrift kann aber zumindest die Forderung einer einjährigen Abstinenz in allen Fällen eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums - einschließlich Cannabis - erhoben werden (vgl. BayVGH vom 20.1.2003 Az. 11 CS 02.2776; vom 10.4.2003 Az. 11 CS 03.426; vom 14.5.2003 Az. 11 CS 03.924; vom 3.2.2004 Az. 11 CS 04.157 vom 8.7.2004 Az. 11 CS 04.1260; vgl. auch OVG des Saarlands vom 30.9.2002 ZfS 2003, 44).
  • OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Führens eines Kfz unter Drogeneinfluss;

    Zwar kann im Hinblick darauf, dass gelegentlicher Konsum von Cannabis unter den in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 FeV genannten Voraussetzungen die Fahreignung bestehen lässt, nicht nur mit dem Nachweis völliger Abstinenz, sondern auch mit dem Nachweis einer Umstellung auf eine die Fahreignung nicht berührende Konsumgewohnheit eine wieder gewonnene Fahreignung dargetan werden (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.9.2002 - 9 W 25/02 -, Blutalkohol Nr. 40, 2003, 166) .
  • VGH Bayern, 04.06.2007 - 11 CS 06.2806

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum,

  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

  • VG Stuttgart, 27.07.2006 - 10 K 1946/06

    Aussagekraft des THC-COOH-Wertes über gelegentlichen Konsum

  • VG Sigmaringen, 09.02.2006 - 7 K 55/06

    Verkehrsteilnahme nach Einnahme von Drogen

  • VG Halle, 27.06.2018 - 7 B 161/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; gelegentlicher Konsum;

  • VG Saarlouis, 21.10.2009 - 10 L 888/09

    Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Fahren unter Alkoholeinfluss von mehr

  • VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain,

  • VGH Bayern, 14.01.2005 - 11 CS 04.3119
  • VG Saarlouis, 26.03.2007 - 10 L 102/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des regelmäßigen Konsums von Drogen.

  • VG Saarlouis, 07.06.2006 - 3 F 26/06

    Fahreignung bei Cannabiskonsum - Verweigerung der Untersuchung - Kürzung der

  • VG Saarlouis, 03.11.2008 - 10 L 859/08

    Darlegungslast bei der Behauptung des erstmaligen Drogenkonsums

  • VG Saarlouis, 13.09.2007 - 10 L 1006/07

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches gegen die

  • VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 CS 11.1279

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

  • VG Mainz, 09.07.2003 - 3 L 651/03
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