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   OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16   

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https://dejure.org/2016,22562
OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16 (https://dejure.org/2016,22562)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.02.2016 - 9 W 3/16 (https://dejure.org/2016,22562)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 9 W 3/16 (https://dejure.org/2016,22562)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 ZPO, § 485 ZPO
    Selbstständiges Beweisverfahren: Bemessung des Streitwerts nach den konkretisierten möglichen Hauptsacheansprüchen; Bedeutung theoretisch denkbarer weitergehender Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 485
    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16
    Der Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich grundsätzlich nach dem Hauptsachewert (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO; vgl. BGH, NJW 2004, 3488).

    Maßgeblich sind mithin die Angaben, welche der Antragsteller selbst bei der Antragstellung im selbstständigen Beweisverfahren zu den Ansprüchen macht, die nach seiner Auffassung in Betracht kommen (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3489; OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, 22, 23; OLG Celle, FamRZ 2008, 1197).

    d) Für die Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob ein Hauptsacheanspruch schlüssig dargetan ist (vgl. BGH, NJW 2004, 3488).

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16
    Maßgeblich sind mithin die Angaben, welche der Antragsteller selbst bei der Antragstellung im selbstständigen Beweisverfahren zu den Ansprüchen macht, die nach seiner Auffassung in Betracht kommen (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3489; OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, 22, 23; OLG Celle, FamRZ 2008, 1197).
  • OLG München, 23.11.2006 - 1 W 2699/06

    Arzthaftung: Schätzung des Streitwerts eines selbständigen Beweisverfahrens bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16
    So hat das Oberlandesgericht München (Versicherungsrecht 2007, 1392) bei einer Beweiserhebung zu einem behaupteten ärztlichen Kunstfehler einen Schmerzensgeldanspruch und den Wert eines Feststellungsantrags bei der Wertfestsetzung mit in Rechnung gestellt, obwohl diese Ansprüche im Antrag auf Durchführung des Verfahrens nicht bezeichnet worden waren.
  • OLG Celle, 12.02.2008 - 10 WF 46/08

    Kriterien für die Bestimmung des Streitwerts eines selbstständigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16
    Maßgeblich sind mithin die Angaben, welche der Antragsteller selbst bei der Antragstellung im selbstständigen Beweisverfahren zu den Ansprüchen macht, die nach seiner Auffassung in Betracht kommen (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3489; OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat -, NJW-RR 2011, 22, 23; OLG Celle, FamRZ 2008, 1197).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 29/11

    Kraftfahrzeughändlerhaftung für zum Verkauf überlassenen Oldtimer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.02.2016 - 9 W 3/16
    c) Da die nachträglichen Vorstellungen des Antragstellers im Schriftsatz vom 18.12.2015 für die Wertfestsetzung keine Rolle spielen, kommt es nicht darauf an, ob ein Anspruch des Antragstellers auf Ersatz von Nutzungsausfall für die Zeit von 2007 bis 2014 in Betracht kommt (vgl. zu den Voraussetzungen von Nutzungsausfall bei einem Oldtimer die Entscheidung des Senats NJW-RR 2012, 548).
  • OLG Köln, 22.03.2021 - 12 W 50/20

    Streitwert eines selbstständigen Beweisverfahrens?

    Maßgeblich sind die möglichen Hauptsacheansprüche, welche der Antragsteller zur Begründung seines Antrags auf Durchführung des Beweisverfahrens konkretisiert (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.12.2016, 9 W 3/16).

    Mangelfolgeschäden sind dann mit einzubeziehen, wenn sie auch zum Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens gemacht werden (OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.10.2010, 10 W 43/10; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.12.2016, 9 W 3/16).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - 9 W 55/19

    Bemessung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren

    Das gilt bei Baumängeln beispielsweise für Mangelfolgeschäden, wie Nutzungsausfall, wenn solche Schäden nicht Gegenstand des Antrags sind (vgl. zu dieser Problematik bei der Wertfestsetzung im selbstständigen Beweisverfahren Senat, JurBüro 2016, 368).
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