Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Beratungshilfe, Festsetzung der Vergütung, elektronische Antragstellung, Beratungshilfeschein
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§ 371 BGB, § 12b S 2 RVG, § 55 RVG, § 104 Abs 2 ZPO, § 130a Abs 1 ZPO
1. Bei einem elektronisch gestellten Antrag auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung, dem der Berechtigungsschein als eingescanntes Dokument beigefügt ist, ist die Vorlage des Originals des Berechtigungsscheins dann erforderlich, wenn das Festsetzungsorgan sie zur ...
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BerHFV § 1 Nr. 2, Anlage 2 zur BerHFV, BerHG § 6 Abs 1, BerHG § 8 Abs 1, BGB § 371, RVG § 12b S. 2, RVG § 55, ZPO § 104 Abs. 2, ZPO § 130a Abs. 1
BerHFV, BGB, RVG, ZPO - Burhoff online
Beratungshilfe, Festsetzung der Vergütung, elektronische Antragstellung, Beratungshilfeschein
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Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beratungshilfe: In welcher Form muss der Berechtigungsschein beim elektronischen Festsetzungsantrag beigefügt werden?
Verfahrensgang
- AG Neunkirchen, 06.02.2019 - 2 II 1153/18
- LG Saarbrücken, 28.08.2019 - 5 T 83/19
- OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 1824
- NJW-RR 2020, 444
- MDR 2020, 634
- MDR 2020, 779
Wird zitiert von ... (3)
- LG Osnabrück, 24.01.2022 - 9 T 466/21
Beratungshilfe, Festsetzung der Vergütung, elektronische Antragstellung, …
Zudem berief er sich unter anderem auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 16.12.2019 zum Aktenzeichen 9 W 30/19, wonach der elektronische Vergütungsfestsetzungsantrag auch ohne Vorlage des Berechtigungsscheins im Original zulässig sei.Die Kammer macht sich die Begründung des OLG nach Maßgabe der weiter nachfolgenden Ausführungen vollumfänglich zu eigen (vgl. zitiert nach juris, dort Rn. 11 bis15 sowie MDR 2020, 634 f.).
- OLG Oldenburg, 01.04.2022 - 12 W 25/22
Festsetzung einer Beratungshilfevergütung; Elektronisch eingereichter …
Lediglich aus dem Umstand, dass das vom Rechtsanwalt nach § 1 Nr. 2 BerHFV bei Antragstellung zu verwendende Formular (Anlage 2 zu § 1 BerHFV ) eine von der Beratungsperson abzugebende Erklärung vorsieht, wonach dem Formular alternativ entweder der Berechtigungsschein im Original oder der Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe beigefügt sei, wird gefolgert, dass ein erteilter Berechtigungsschein stets im Original durch die Beratungsperson vorzulegen sei (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 444 [OLG Saarbrücken 16.12.2019 - 9 W 30/19] , hier zit. aus juris, RN 9 m.entspr.N.). - AG Ludwigshafen, 21.02.2022 - 2 UR II 82/20
1. Bei dem Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung …
Eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage des Originals des Berechtigungsscheins zusammen mit dem Vergütungsfestsetzungsantrag besteht jedoch nicht und ist auch nicht begründbar, es geht dabei vielmehr nur um die Frage, ob ohne eine solche Vorlage eine ausreichende Glaubhaftmachung des Entstehens der Beratungshilfegebühr vorliegt; erscheint hierzu die Vorlage des Berechtigungsscheins im Original erforderlich, welche im Rahmen einer Übersendung als elektronisches Dokument gemäß §§ 12b RVG, 130a ZPO - zu welcher ein Rechtsanwalt seit 1.01.2022 gemäß § 130d ZPO verpflichtet ist - nicht möglich ist, kann genügen, dass der eingescannte Berechtigungsschein durch handschriftlichen Vermerk des Anwalts "entwertet" wurde (OLG Saarbrücken NJW-RR 2020, 444;… Burhoff/Volpert RVG Straf- und Bußgeldsachen Rn. 52; jeweils m.w.N.).